Debatte: Sozialverträgliche Studiengebühren – geht das?

Die Organisation Oxfam hat im Februar eine Studie veröffentlicht, derzufolge die Reichen heute um 44 Prozent mehr besitzen als vor fünf Jahren, während die Armen nochmal 41 Prozent ihres Geldes (von Vermögen kann man da ja nicht sprechen) verloren haben.

Clemens Fuest, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und künftiger ifo-Chef, zieht einen eigenwilligen Schluss aus der Debatte über gesellschaftliche Ungleichheit. Er formulierte in der FAZ zehn Thesen, die seines Erachtens zu mehr Gleichheit und Chancengerechtigkeit führen könnten. These 8 lautet: „Zur Begrenzung der Ungleichheit von Arbeitseinkommen spielen Investitionen in Bildung eine zentrale Rolle. Öffentliche Mittel sollten in größerem Umfang in Kindergärten und Grundschulen fließen. Von Studenten an Hochschulen sollten einkommensabhängige Studiengebühren erhoben werden.“

 

Auf den ersten Blick erscheint es sicherlich mutig, Studiengebühren als Mittel zu mehr Gleichheit zu verkaufen. Aber auf den zweiten Blick ist was dran. Wir müssen unser Bildungssystem vom Kopf auf die Füße stellen. Kitas sind nicht der richtige Ort für Gebühren, denn wir wollen, dass möglichst alle Kinder dorthin gehen. Wie sagt der australische Ökonom Bruce Chapman im Interview mit mir (in der aktuellen brand eins „forschung+bildung): In Wirklichkeit sei ein Studium, das zu 100 Prozent vom Steuerzahler bezahlt wird, das unsoziale System, „weil es Steuermittel von denen, die nicht privilegiert sind, verschiebt zugunsten derjenigen, die es sind. Warum sollen Nicht-Akademiker Ärzte, Anwälte und Politiker subventionieren, die das, was sie geworden sind, ihrem Studium verdanken?“

 

Fest steht: Es gibt viele gute Argumente für Studiengebühren. Für meinen Artikel in brand eins habe ich sie recherchiert. Dort finden sich auch die Stellungnahmen von zahlreichen Politikern und Wissenschaftlern, die sich wie Fuest für Studiengebühren (in unterschiedlicher Form) stark machen. Darunter HRK-Präsident Horst Hippler, der Präsident der Exzellenzuni Tübingen, Bernd Engler, Ex-Wissenschaftsratschef Wolfgang Marquardt und der Obmann im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung, Stefan Kaufmann. Meinen Artikel finden Sie hier. 

 

Trotz aller guten Argumente, die entscheidende Frage lautet: Sozialverträgliche, faire und transparente Studiengebühren, kann es die überhaupt geben? Oder werden automatisch Studienanfänger aus finanzschwachen Elternhäusern abgeschreckt?

 

Ich glaube: Studiengebühren können sozialverträglich sein. Wenn man sie nachlaufend organisiert. Für meinen Artikel in brand eins habe ich in Anlehnung an das australische HECS-System, das Chapman entwickelt hat, eine paar Eckpunkte formuliert. Ich möchte sie hier gern zur Diskussion stellen.

 

Das Problem fängt schon beim Namen an. Studiengebühren? Studienbeiträge? Genau genommen kann es immer nur um Beiträge gehen, denn niemals sollte ein Student die Mehrheit seiner Studienkosten selbst zahlen müssen. Der gesellschaftliche Nutzen eines Studiums ist in sich so hoch, dass man ihn in seiner überragenden Bedeutung keinesfalls negieren darf – so groß gleichzeitig auch die persönlichen Vorteil der Absolventen sein mögen.

 

Doch auch der Name „Studienbeiträge“ ist in der deutschen Debatte verbrannt und nur schwer wiederzubeleben. Muss man vielleicht aber auch gar nicht. Ich schlage eine Art nachlaufende Quasi-Akademikersteuer vor. Das Konzept einer Steuer ist leichter erklärbar, weil sie nur jene trifft, die sie sich leisten können. Und genau das trifft auch auf nachlaufende Studiengebühren zu.

 

So könnte das Modell funktionieren:

- Die Studienbeiträge sind nach Fächergruppen gestaffelt und liegen zwischen 1000 und 4000 Euro pro Jahr.

- Die Studienbeiträge kommen sofort den Unis zugute. 

- Die Studenten zahlen erstmal nichts, sondern der Bund überweist für sie die Studienbeiträge.

- Der Studienkredit läuft auf unbestimmte Zeit. Zinsen in dem Sinne werden nicht fällig, sondern lediglich eine Anpassung an den Inflationsindex, damit der reale Wert stabil bleibt.

- Die Rückzahlung beginnt erst ab einem vernünftigen Einkommenslevel (ich würde sagen: 40.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen für Unverheiratete ist so ein Level) und erfolgt dann prozentual ansteigend mit dem steigenden Einkommen nach dem Vorbild der progressiven Einkommenssteuer. Der Einkommenslevel ändert sich ebenfalls mit der allgemeinen Einkommensentwicklung.

- Die Rückzahlung erfolgt über die Einkommenssteuer.

- Wer unter dem bestimmten Einkommenslevel liegt, muss gar nichts zahlen.

- Nach 20 Jahre werden unabhängig davon, ob mit der Rückzahlung begonnen wurde oder nicht, die restlichen Schulden, so überhaupt noch welche vorhanden sind, erlassen.

- Der Bund finanziert die Zinssubvention und die Ausfälle. Vorsichtige Schätzung zum Kostenpunkt für den Bund bei durchschnittlich 2000 Euro Studiengebühren pro Student und Jahr: 400 bis 600 Millionen Euro pro Jahr bei Einnahmen von  etwa 5 bis 6 Milliarden Euro. 

- Die Teilnahme für die Länder ist freiwillig. Im Gegenzug verpflichten sich die teilnehmenden Länder, ihre Zuwendungen an die Unis nachweislich mindestens stabil zu halten.


...und das war's. Ich glaube, so oder ähnlich könnte es funktionieren. Doch was denken Sie dazu? Was spräche dagegen? Was fehlt? Was ist zu kurz gedacht? Ich freue mich auf Ihre Ideen.

 

Mein Ziel ist es, eine neue Debatte über das Thema zu starten. Mit offenem Ausgang, na klar. Doch die Debatte ist für mich ein Wert an sich. Denn was mich noch mehr stört als die Tatsache, dass wir Milliarden verplempern, die wir meines Erachtens ohne soziale Benachteiligungen für unsere Hochschulen mobilisieren könnten, ist, dass wir es geschafft haben, uns in eine Schweigespirale hineinzumanövrieren, in der selbst die meisten Befürworter von Studiengebühren nicht mehr den Mund aufmachen. Weil sie die Moralkeule fürchten. Jetzt ist Mut gefragt. Und die besten Argumente. Machen Sie mit, ob Sie dafür sind oder dagegen!

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Kommentare: 8
  • #1

    Marcel Schütz (Freitag, 01 April 2016 14:30)

    Nützlicher Vorschlag, weil abwägend, mit Kompensation und pragmatischen Einschränkungen. Das Problem der Studiengebühren-Debatte liegt hierzulande vielleicht traditionell in einer Vorliebe für Extreme. Entweder - oder, schwarz oder weiß. So extrem das Modell eingeführt wurde, so extrem wurde es auch wieder gekippt. Man hätte früher schon weitaus mehr Akzeptanz für ein sozialpolitisch reflektiertes Gebührenmodell schaffen können, hätte man sich nur mit niedrigeren oder gestaffelten Summen zufrieden geben wollen. Zugegeben, was spricht hart gegen nachgelagerte "Rückzahlung" einer zuvor ausgelegten Finanzierung abhängig vom Einkommen? Einmal abgesehen von einer möglichen Abschreckung vor dem Studium. Aber gerade deshalb (und dagegen) gibt es ja ein festgelegtes Mindesteinkommen zur Rückzahlung. Man muss sich hier also nicht so sehr einen Kopf machen, wie man es gern mit einseitiger (und sachlich verkürzter) Bildungsbenachteiligungsklage tut. Möglicherweise stehen aber mindestens zwei Hindernisse einer neuen Debatte im Weg. Erstens und sehr banal: Andere Themen sind dran. Vor allem unsere endlosen Exzellenz-Rhetorik-Orgien. Was einmal vom Tisch ist, taucht bildungspolitisch so schnell auch nicht mehr auf. - Die Tücken der Aufmerksamkeitsökonomie und die Verunsicherung der politischen Entscheider eben. Zweitens (und ggf. relevanter): Mag es vielleicht sein, dass ein einkommensbezogenes Modell die Unterscheidung von besonders und weniger „Privilegierten“ (wenn man es so sehen darf) akzentuiert und gerade daher politisch wenig Zustimmung findet? Immerhin: Gerade mit einer erst einmal vermuteten "Ökonomisierung" des Studiums würde die öffentliche Hand sozialpolitisch handeln. Und das folgenreich und wirksam, da man die Einkommenshöhe erfassen kann und ein relativ starkes Instrument hat, die Begünstigten des Bildungssystems nach ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit zu unterscheiden. Die strikten Gegner der Gebühren werden sich weiterhin auf einen "Abschreckungseffekt" beziehen. Neue Gegner könnten dazu kommen, weil die wirtschaftlich privilegiert gesehenen (oder sich so sehenden) nun ihrerseits Benachteiligung, wenn nicht Neiddebatte wittern. Nicht alle, die weit mehr leisten und tragen können als andere, sehen das selbst auch so. Dass es gefühlte Standesprivilegien und Statusrechte gibt (gerade und besonders im Milieu der Universität und ihrer Absolventen), mag in der öffentlichen Debatte wenig Akzeptanz finden. An der faktischen Wirksamkeit ändert das aber nichts. Letztlich taucht das Schreckgespenst „Umverteilung“ auf. Wer würde politisch ein Einkommensmodell hinsichtlich Studiengebühren forcieren? Das wäre eine beinahe natürliche Aufgabe der linken und sozialdemokratischen Seite. Doch die Bildungspolitiker genau dieser Seite werden diesbezüglich keine Schritte tun. Das Thema ist verbrannt und man müsste den bisherigen Standpunkt (obwohl zum Vorteil vieler potenzieller „Lagerwähler“) überdenken. Bei Lichte besehen: eigentlich eine kuriose Situation.

  • #2

    Josef König (Freitag, 01 April 2016 15:20)

    Lieber Jan-Martin,

    so sehr ich Dir weitgehend zustimme, dass es Mut erfordert und diese Debatte längst losgetreten werden muss, so stimme ich meinem Vor-Kommentator Schütz zu, dass das Thema zur "Unzeit" kommt und "verbrannt" ist.
    Dabei sind Studienbeiträge oder -gebühren (ich würde namentlich das in Verbindung zu Investitionen in die eigene Zukunft oder als eigener Anteil an den Bildungskosten bringen) absolut notwendig - und da hat Clemens Fuest vollkommen recht, wenn er das anmahnt.
    Die Proteste waren längst verstummt und die Unis in NRW hatten nach dem lauem Sturm wieder Ruhe im Haus, als die neue NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze meinte, die damals moderaten Studiengebühren von 500 €/Semester wieder verbieten zu müssen - und das nur, weil einige ASten und Gewerkschaftssekretäre ihr in den Ohren lagen. Da hat sie, die sich seit mehr als 20 Jahren überhaupt nicht um die Hochschulpolitik gekümmert hat und daher noch auf dem Stand ihrer Zeit als AStA-Vorsitzende in Bochum 1992 war, reine Klientelpolitik betrieben (ob sie inzwischen dazugelernt hat, kann ich nicht beweisen). Die 249 Mio. €, die sie - gedeckelt - damals als Kompensation den Hochschulen zubilligte, hätte sie viel besser stattdessen in die frühkindliche Bildung gesteckt. Da hätten sie mehr und gutes bewirkt. Durch die Deckelung verloren schon im ersten Jahr die Hochschulen ca. 5-8 % der Einnahmen. Aber noch viel wichtiger: Die Studiengebühren gaben den Studierenden einen erheblichen Einfluss, wie sie verwendet werden sollen, und diesen Einfluss haben die Studierenden ausgeübt. Mit dem Wegfall der Studiengebühren ist das Interesse der Studierenden an der Mitwirkung über die Verwendung der Kompensationsmittel fast komplett erlahmt. Man bekam kaum Studierende in die entsprechenden Kommissionen.
    Dem NRW-Beispiel folgten andere Länder - einschließlich der "christlich" regierten - aus reiner Angst vor Wahlniederlagen, selbst in Bayern. Und so ist nun das Thema kaputt und wird erst mit der Schuldenbremse wieder aufkochen können.
    Zu Deinem Vorschlag noch einige Anmerkungen:
    1) Sozialverträglich waren schon damals die Gebühren in NRW, die Minister Pinkwart eingeführt hatte. Denn BaFÖG-Empfänger zahlten nix, es gab Studienkredite für alle zu sehr moderaten Zinsen und die Schulden waren gedeckelt auf eine Höchstgrenze von 10.000 € am Ende eines Studiums;
    2) Ich stimme Dir nicht zu, Studiengebühren nach Fächern zu staffeln. Wer Arzt wird ist deswegen nicht wichtiger für die Gesellscahft als jemand der Lehrer wird - nur weil er weniger für sein Studium aufgewendet hat. Eine solche Staffelung würde die Tendenz zur weiteren Ökonomisierung des Studiums und dem Reputationsgewinn nach dem Studium vorantreiben und damit die Segregation in der Gesellschaft verstärken.
    3) Ich stimme Dir auch nicht zu, die Rückzahlung mit der Einkommenssteuer zu verbinden, denn diese kennt nur Steuerfreibeträge für bestimmte Berufsgruppen, nicht aber höhere Steuern für Akademiker. Ein solches Gesetz käme vor dem Bundesfinanzgerichtshof zu Fall. Wenn schon nachgelagert wie in Australien, dann sollte eine Rückzahlungspflicht geben, die ab Überschreitung einer Einkommensgrenze gilt - und das egal, ob die Person im Anschluss im Inland oder Ausland tätig ist (auch da würde die Einkommenssteuer versagen, denn sie gilt nicht für Deutsche, die im Ausland arbeiten - außer es gibt entsprechende Abkommen mit den Ländern.
    Viele herzliche Grüße
    Josef König

  • #3

    Detlef Müller-Böling (Sonntag, 03 April 2016 15:56)

    Die Initiative ist verdienstvoll. Der Vorschlag entspricht weitestgehend dem Vorschlag eines Deutschen Studienfonds von 1995 (http://www.mueller-boeling.de/wp-content/uploads/2014/07/AP8_Studienfonds.pdf). Das liegt natürlich daran, dass sich beide auf des australische Modell von Chapman beziehen. Die Sozialverträglichkeit nicht auf das jetzige Einkommen der Eltern, sondern auf das zukünftige Einkommen der Studierenden - dann Akademiker - zu beziehen, hielt ich immer schon für genial.
    Im Rückblick auf die 20 Jahre währenden Debatten will ich einige Gedanken anfügen:

    1. Ob die Begriffe Studiengebühren und -beiträge wirklich verbrannt sind, mag dahingestellt sein. Der Begriff Steuer trifft es nicht, da eine Steuer eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuell Gegenleistung ist. Ich habe auch schon einmal den Begriff Graduiertenbeitrag geprägt (http://www.mueller-boeling.de/wp-content/uploads/2014/12/Stell-2010_05_31-Abschaffung-von-Studienbeitraegen.pdf), letztlich ist der Begriff aber nicht entscheidend, wenn die zugrundeliegenden Bedingungen keine Akzeptanz finden.
    2. Die Frage der sozialen Gerechtigkeit ist zwar immer wieder - neben anderen Argumenten wie Unterfinanzierung der Hochschulen und Steuerungsfunktion - genannt worden, drang aber nicht hinreichend durch, siehe 3.
    3. Die Idee, sich an selbständigen, erwachsenen Menschen und nicht an deren Eltern zu orientieren, scheiterte angesichts von zunehmenden "Helikopter"-Eltern einerseits und dies als angenehm akzeptierenden Studierenden andererseits. Da die so akzeptierte Finanzierungsverantwortung der Eltern sich in großem Ausmaß auf die starke Schicht des Mittelstandsbauchs bezog, haben zuerst Grüne, dann SPD und zum Schluss CSU diese Klientel mit der Abschaffung von Studiengebühren bedient.
    4. Das australische Modell ließ sich aus zwei Gründen nicht einfach auf Deutschland übertragen. Erstens war die Einziehung der Darlehensschuld über die Einkommensteuer aus Bund-/Länderverantwortlichkeiten so direkt nicht möglich. Zweitens war die Vorfinanzierung über den Bund angesichts der hohen Bundesverschuldung mit Bruch der Maastricht-Kriterien zum damaligen Zeitpunkt zumindest stark erschwert bzw. diente als Killerargument.
    5. Zu den wohlfeilen Argumenten zählte damals - wie auch jetzt bereits hier - die Frage der Abschreckung. Obwohl statistisch - eindeutig in Australien, relativ eindeutig auch in Deutschland - die abschreckende Wirkung verneint wird, kommt man um eine Auseinandersetzung nicht herum. Unstreitig ist, dass in Deutschland Nicht-Akademiker-Kinder unterrepräsentiert sind bei der Studienaufnahme gegenüber praktisch allen Industrieländern. Das hat nichts damit zu tun, ob diese Länder Studiengebühren erheben oder nicht. . An dieser Bildungsungerechtigkeit muss angesetzt werden, in der Frühförderung im Kindergarten, in der Schule. Die Debatte über Bildungsgerechtigkeit über mögliche oder nicht mögliche Studiengebühren zu führen, geht am Thema vorbei.

    Für mich ist es spannend, ob bereits jetzt eine neue Diskussion über Studiengebühren auch im politischen Raum einsetzt. Dass sie kommen wird ist eindeutig. Das Ergebnis wird davon abhängen, ob es gelingt, den Wählern des Mittelstandsbauchs die Notwendigkeit und den Nutzen auch für sie deutlich zu machen.

  • #4

    Anonym (Montag, 04 April 2016 09:13)

    Wenn der Staat die Unis nicht mehr wichtig genug findet, dann müssen die Studenten zahlen. Leider scheint es in unserer Zeit nicht anders möglich zu sein.

    Wenn man aber wieder Studiengebühren einführt, sollte damit unbedingt nur die Grundfinanzierung der Hochschulen aufgestockt werden. Dazu eine kleine Anekdote: In Niedersachsen war es so, dass die Gelder aus Studiengebühren nur für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden durften. Das gleiche gilt für die Studienqualitätsmittel, die es als Ersatz gibt. Bei uns an der Hochschule gab es nun einen Seminarraum ohne Tafel. Haushaltsmittel für einen Tafel gab es nicht. Studienqualitätsmittel durften nicht für einen Tafel verwendet werden, da ein Tafel Grundausstattung ist und nicht zu Verbesserung der Lehre beiträgt. Die Lösung war dann, dass ein neuer Beamer mir Projektionswand gekauft wurde. Ein Whiteboard war eine mögliche und zulässige Variante für den Projektionswand.

  • #5

    Stephan Packard (Dienstag, 05 April 2016 14:34)

    Dass Kindergärten und grundständige Schulen unbedingt und im Zweifel noch dringender als Universitäten finanziert werden müssen, ist sicher richtig. Das Argument ist aber insofern unaufrichtig, als es uns plötzlich vor diese Alternative stellt: Welche von zwei dringend benötigten Funktionen wollt Ihr behalten? Das linke oder das rechte Bein? Als wäre bereits entschieden, dass im Bildungssektor gekürzt werden muss, und es müsste nur noch genauer festgelegt werden, wo. Wer aber sowohl die Argumente für Kindergärten und Schulen als auch die für Universitäten ernst nimmt, die im nächsten Atemzug gleichermaßen folgen, der muss wollen, dass alle diese Einrichtungen unabhängig vom sozialen Hintergrund für alle zugänglich sind, die sie nutzen wollen.

    Wer Studiengebühren mit einem Argument sozialer Gerechtigkeit verteidigt, hat aber nicht nur vor scheinbar unausweichlichen Kürzungen im Bildungssektor kapituliert. Er hat darüber hinaus akzeptiert, dass die gegenwärtige soziale Selektion an Universitäten (und bereits vorher im Schulsystem) unausweichlich sei. Statt Studiengebühren abzulehnen, weil sie Menschen aus sozial schwachen Familien das Studieren noch schwerer machen, gehen wir dann davon aus, dass Akademiker und wohlhabend Synonyme sind -- dann kann man Akademiker gerechterweise zur Kasse bitten.

    Der hier vorgestellte Vorschlag ist sicher viel besser durchdacht als andere. Indem er folgerichtig die Rückzahlung an die Einkommenssteuer und deren Progression bindet, erinnert er aber daran, dass wir es ohnehin bereits gerecht finden, dass Menschen mit größerem Einkommen entsprechend mehr zur Finanzierung der gemeinsamen Institutionen in unserer Gesellschaft beitragen. Dafür sprechen bereits Solidaritäts- ebenso wie Gerechtigkeitsargumente. Es ist also die Frage, warum es zusätzlich noch eine darüber hinausgehend stärkere Besteuerung für Studierte braucht. Da es wahr ist, dass Studierte oft mehr verdienen als andere, und wenn wir nur diejenigen mehr zahlen lassen wollen, bei denen das auch im Einzelfall zutrifft: warum erfüllt dann die progressive Besteuerung von Einkommen nicht schon diese Aufgabe?

    Das Solidaritätsargument scheint mir hier überhaupt nicht zu greifen. Das Gerechtigkeitsargument scheint vielleicht zunächst zu funktionieren: Die Studierten hätten demnach noch einen weiteren Vorteil gehabt, der sich in ihrem höheren Einkommen niederschlägt, und sollen diesen nun mindestens teilweise zurückzahlen. Aber sind wir wirklich sicher, dass andere Steuerzahler, die ohne Studium mittlere und höhere Einkommen erzielen, in geringerem Maße von den gemeinsamen Einrichtungen der Gesellschaft profitiert haben, nur weil sich der Nutzen weniger leicht lokalisieren lässt? Ja profitieren sie nicht vielmehr regelmäßig gerade auch vom allgemeinen Bildungsstandard und also von den Universitäten?

    Wenn es wieder eine Debatte über Studiengebühren gibt, was ich mir nicht wünsche, dann wäre es aber mindestens wichtig, auch über die Strukturprobleme an deutschen Universitäten zu sprechen, die bei der letzten Runde die sinnvolle Verwendung von Studiengebühren fast unmöglich gemacht haben. Fast alles, was das Studium verbessert, gehört zu den Daueraufgaben an Universitäten, und erlaubt daher kaum sozial gerechte befristete Arbeitsverhältnisse; vorübergehende Mittel wie Studiengebühren, die im nächsten Jahr nicht unbedingt in gleicher Höhe vorliegen werden, können für unbefristete Maßnahmen aber nur sehr bedingt eingesetzt werden. Auch deshalb ist die Finanzierung aus der allgemeinen Besteuerung sinnvoller. Das vorgeschlagene Modell wäre ja ein umgekehrter Generationenvertrag: Frühere Studierende würden Universitäten für jetzige Studierende (mit)finanzieren. Wie gut das Studium heute ist, würde dann davon abhängen, wie überlastet die Universitäten vor zehn Jahren waren. Hat das irgendeinen Vorteil?

  • #6

    Claudius Gros (Mittwoch, 06 April 2016 13:20)

    Schlussendlich ist geht es hier wie immer um die Frage:

    Wieviel Umverteilung braucht die Leistungsgesellschaft?

    Wir leben in einer Gesellschaft, in der sich Leistung auch finanziell lohnen soll, da sich andere Modelle nicht bewährt haben. Anderseits soll jeder sein Auskommen haben, da nun mal nicht alle Erfolg haben können, selbst bei optimaler Chancengleichheit (die in Deutschland sicher gut, wenn auch nicht perfekt ist).

    Was leider in dem Artikel, wie fast immer, nicht diskutiert wird, ist dass die zunehmende Ungleichheit (weltweit) in den Arbeitseinkommen seine Ursache i.W. darin hat, dass das Humankapital in einer immer komplexeren Gesellschaft immer wichtiger wird und daher einen immer größern Hebel mit sich bringt. Ist dieses Problem durch Umverteilung zu lösen? Nein, Umverteilung lindert nur die Symptome, nicht aber die Ursachen.

    Wenn man also der Meinung ist, dass die immer größere Ungleichheit ungerecht sei, dann müsste man konsequenterweise das Leistungsprinzip an sich in Frage stellen, was aber nicht gemacht wird. Gestaffelte Studiengebühren doktorn nur am Problem herum. Eltern mit hohen Einkommen zahlen sowieso schon mehr Einkommenssteuern, dann könnte man die auch gleich erhöhen.

  • #7

    Carsten v. Wissel (Mittwoch, 06 April 2016 17:54)

    Aus dem Zusammenhang wird klar, dass es sich bei den vorgeschlagenen nachgelagerten Studiengebühren um nichts anderes, als eine Besteuerung von Wissenserwerb handelt. Wiarda gibt dies übrigens selbst zu, indem er vorschlägt, die Rückzahlung von Studienbeiträgen im Zusammenhang der Einkommenssteuer zu organisieren.
    Eine nachgelagerte Besteuerung von Wissenserwerb ist aus moralischen und praktischen Gründen abzulehnen. Moralisch unzulässig wäre sie so lange, wie eine Steuerpolitik, die tatsächlich leistungsloses Einkommen aus Kapital und Erbfall besteuert, parlamentarisch nicht mehrheitsfähig ist. Noch schwerer aber wiegen die praktischen Gegenargumente: Zum einen, weil eine Wissenssteuer angesichts der Alternative, Kapital einfach anzulegen, der Kapitalanlage einen Vorteil verschafft, damit also die künftige Wissensbasis der Gesellschaft schmälert. Schließlich wäre es ökonomisch nicht vernünftig, Wissen zu erwerben, wenn wissensbasierte Arbeit einer Sondersteuer unterliegt. Zum anderen ist eine Wissenssteuer schlecht in eine vernünftige Besteuerungslogik einzufügen. Schließlich ist es sinnvoll, Dinge zu besteuern, die aus gutem Grund nicht sozial universalisierbar sind (ökonomische Transaktionen), oder deren Konsum man aus umweltpolitischen, gesundheitsbezogenen oder moralischen Gründen nicht zu groß werden lassen will (Treibstoff, Tabak, Sekt, Kaffee). Für Wissen trifft beides nicht zu, weder kann es davon genug geben, noch hat sein Wachstum negative Folgen in anderen gesellschaftlichen Feldern. Im Ergebnis hätte man also ein Steuer, die gesellschaftliche zu Wünschendes (Wissen) minimiert und damit die Legitimität des Steuersystems insgesamt beschädigt.

    Warum aber fordern dann sogenannte Top-Ökonomen* (wie Clemens Fuest, der künftige Sinn) Wissenssteuern? Weil Kinderbetreuung derzeit Geld kostet, steht in der Welt von gestern. Bevor man Steuerschlupflöcher schließt, will Fuest also lieber Studienbeiträge einführen, warum er den finanziellen Aufwand für Bildung nicht gesteigert sehen will, erklärt Fuest nicht. Andere von Wiarda als KronzeugInnen Bemühte wollen das, weil es hochschulpolitisch praktisch wäre. Der Rektor der Universität Tübingen, weil staatliches Geld nicht ausreiche, Ludger Wößmann (ein Bildungsökonom am IfO-Institut) hingegen meint, nachlaufende Studiengebühren wären mehrheitsfähig, weil sie nur Besserverdienende träfen, das Schließen von Steuerexitoptionen wäre das auch, in der Bevölkerung, nicht jedoch im Bundestag.
    Micha Teuscher der Rektor der Hochschule Neubrandenburg, sieht in Studiengebühren die Möglichkeit für ein Modell, den Bund an der Hochschulfinanzierung zu beteiligen: der Bund so Teuscher solle die Zwischenfinanzierung übernehmen, bis die ehemaligen Studierenden zurückgezahlt hätten.

    All die Statements machen deutlich, dass es eigentlich um die Lösung von Finanzierungsproblemen geht, an denen man sich anderweitig die Zähne ausgebissen hat. Schade eigentlich dass Studierende zahlen sollen, weil hochschulpolitische Akteure die Auseinandersetzung mit den Finanzbegehren anderer Politikfelder scheuen. Anders aber als der Verkehrspolitik (dem in der Sache zweifellos leistungsschwächsten Politikfeld weit und breit, dem es gleichwohl gelingt die gesellschaftlichen, sozialen und umweltmäßigen Kosten der eigenen Unfähigkeit auf den Rest der Gesellschaft abzuwälzen) gelingt dies der Hochschulpolitik bislang nicht. Hoffentlich bleibt das so.

  • #8

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:28)

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