Akkreditierungsrat mit DFG-Standards? Neuer Staatsvertrag vor dem Abschluss

Geprüfte Qualität? Foto: this.is.seba (CC BY-SA 2.0)
Geprüfte Qualität? Foto: this.is.seba (CC BY-SA 2.0)
Vergangenen Freitag haben die für Hochschule zuständigen Abteilungsleiter der Wissenschaftsministerien ihren Chefs Vollzug vermelden können in Sachen Akkreditierung. In fünf Sitzungen hat ihre eigens dazu eingesetzte Arbeitsgruppe den Entwurf eines Staatsvertrags erarbeitet, der die Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen auf eine neue, sprich: verfassungskonforme Grundlagen stellen soll. Nötig geworden war dies, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVG) im Februar die geltenden Regelungen zur Akkreditierung als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz verworfen hatte
Seit der BVG-Entscheidung hatte es Petitionen, Aufrufe und offene Briefe gehagelt, allen voran der sogenannte Heidelberger Aufruf, der die Abschaffung des Akkreditierungssystems gefordert hatte. Jetzt liegt sie also vor, die aus Sicht der Abteilungsleiter endgültige Fassung des Staatsvertrags. Am Freitag haben die Ministerialen sie im Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen und sie damit den Spitzen ihrer Ministerien offiziell zur Zustimmung empfohlen. Was insofern wie immer ein bisschen ironisch ist, weil die Abteilungsleiter natürlich vorher jeweils ihre Staatssekretäre gefragt haben, ob sie das denn auch so empfohlen bekommen wollen. 
Auf jeden Fall fiel der Beschluss im Hochschulausschuss der KMK mit einem fast schon vertrauten Stimmenverhältnis von 15 zu 1: alle gegen das Votum Mecklenburg-Vorpommerns, dessen scheidender Kultusminister Mathias Brodkorb (SPD) zuletzt bei mehreren KMK-Beschlüssen einsam ausgeschert war. Als nächstes sind die KMK-Amtschefs dran. Sie treffen sich am 29. September zu einer Sondersitzung, und auch da wird nun logischerweise mit einer "breiten Zustimmung", wie da so schön heißt, zum ausgehandelten Text gerechnet. Also voraussichtlich wieder 15:1, sollte Mecklenburg-Vorpommern nicht in letzter Minute doch noch umgestimmt werden können. Doch an zahlreichen Stellen in den Verhandlungen hatte MV Widerspruch zu Protokoll gegeben, etwa zur Frage der Abschlussbezeichnungen: Brodkorb hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für das Diplom stark gemacht. Auch in anderen Paragraphen will sich das Land nicht einer Harmonisierung unterwerfen. 

Die Grundzüge des neuen Staatsvertrags waren schon in den vergangenen Wochen bekannt geworden, doch konkretisiert die endgültige Fassung nun wichtige Gesichtspunkte. So erläutern die Abteilungsleiter in einem Begleitpapier, der Entwurf orientiere sich grundsätzlich an dem bestehenden System. Damit bleibt die KMK sich selbst treu, schon in ihre Beschlussvorlage zu den Eckpunkten der Reform im Juni hatten die Staatssekretäre der zum Teil heftigen öffentlichen Kritik an der Akkreditierungspraxis demonstrativ "eine grundsätzliche Bestätigung und Würdigung des Akkreditierungssystems als wissenschaftsgeleitete externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre" entgegengestellt. 

Was bleiben soll, wie es ist: das Peer-Review-System, die grundsätzlichen Instrumente System- und Programmakkreditierung; die vorhanden Akteure wie Akkreditierungsrat und die Zielrichtung der Verfahren (Einhaltung der formalen Kriterien, fachlich-inhaltliche Standards und Berufsrelevanz).

Was anders werden soll: vor allem das Rollenverhältnis zwischen Akkreditierungsrat und Agenturen. Die Akkreditierungsentscheidung trifft künftig der Akkreditierungsrat "auf der Grundlage standardisierter Gutachten mit Beschluss- und Bewertungsempfehlungen". Die Machtfülle der Agenturen sei "immer wieder auch Gegenstand von Kritik gewesen", vor allem wegen der empfundenen Regelungsdichte. Daher sollen die Agenturen künftig nur noch für die Organisation der Begutachtung und die Beschluss- und Bewertungsempfehlung zuständig sein, während die Entscheidung selbst im Akkreditierungsrat fällt. 

Mit der aus dem Verfassungsgerichtsurteil resultierenden Verankerung der Träger-Stiftung des Akkreditierungsrats als "gemeinsame Einrichtung der Länder" soll sich die personelle Zusammensetzung des Rates ebenfalls ändern: Neben einem Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sollen künftig acht Professoren im Rat sitzen, die Stimmen der Vertreter der Wissenschaft sollen bei allen Entscheidungen über die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien doppelt zählen. Außerdem sollen die Professoren mindestens alle vier großen Fächergruppen – Geistes-, Gesellschafts-, Natur- und Ingenieurwissenschaften – repräsentieren (weitere Details zur Zusammensetzung habe ich schon im August berichtet). Damit, davon geht die KMK aus, wäre dann den Anforderungen des Verfassungsgerichts genüge getan. 
Bei den Begutachten sollen die Hochschullehrer ebenfalls die ausschlaggebende Rolle spielen. Sie werden künftig von der HRK benannt, die hierfür "auf die im Rahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) etablierten und bewährten Verfahren zugreifen wird". Anders formuliert: Der Akkreditierungsrat soll eine Art DFG für die Lehre werden, nur dass es am Ende keine Fördergelder gibt, sondern einen Gebührenbescheid und die Akkreditierung.

Eine Frage, die über den Erfolg der Reform entscheiden wird: Kann der Akkreditierungsrat wirklich qualifizierte Entscheidungen treffen, oder wird er am Ende nur die Empfehlungen der Agenturen durchwinken, die dadurch faktisch doch die Macht behalten? Die Wissenschaftsministerien sind sich bewusst, dass der Akkreditierungsrat einen größeren Apparat braucht, um seine Arbeit erledigen zu können. Deshalb haben die Abteilungsleiter im Auftrag ihrer Chefs auch die Kosten der Reform kalkuliert und berichten nun, es entstehe ein "Mehraufwand" (sprich: ein Bedarf an zusätzlichem Personal) durch die Prüfung der Gutachten "sowie durch eine höhere Sitzungsfrequenz des Akkreditierungsrates".
Zwar listen die Abteilungsleiter auch eine Reihe von Einsparungsmöglichkeiten auf, etwa den Trend zur Systemakkreditierung, der mit einem drastischen Rückgang der Programmakkreditierungen einhergehe, oder die beabsichtigte Verlängerung der Reakkreditierungsfristen. Doch erscheint die Schlussfolgerung der Ministerialen, unter dem Strich sei keine Kostensteigerung zu erwarten, mehr als fraglich, wenn künftig sowohl Agenturen als auch Rat Gebühren erheben sollen. Dafür müsste der Stellenaufbau beim Akkreditierungsrat mit einem Abbau bei den Agenturen einhergehen. Und ob und wie stark der "Zeitraum für die Geltung der Akkreditierungsentscheidungen" verlängert werden soll, steht noch gar nicht fest: Diese und weitere Fragen sollen später Rechtsverordnungen regeln.
Insofern können sich die Kultusminister den Vorwurf gefallen lassen, dass sie es sich bei der Gebührenfrage etwas zu leicht machen. Zu viele Details zu diesem Zeitpunkt könnten ihr erklärtes Ziel stören, den Staatsvertrag vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen abzuschließen, spielt doch NRW als bisheriger Träger der Stiftung eine maßgebliche Rolle. Da jedoch die Hochschulen gerade bei den Kosten der Akkreditierung besonders empfindlich sind, liegt hier voraussichtlich das größte Konfliktpotential. Die Abteilungsleiter betonen, der Vorteil eines Staatsvertrages bestehe auch darin, dass dann die Agenturentgelte per Verordnungsermächtigung begrenzt werden könnten, doch was die Praktikabilität eines solchen Vorgehens angeht, dazu gingen die Meinungen unter den Ländern offenbar auseinander. 

Wie auch an anderer Stelle: Mecklenburg-Vorpommern war in den KMK-Beratungen der Auffassung, dass jedes Land am Ende seine Akkreditierungsverfahren individuell gestalten könne und auch durch einen solchen Staatsvertrag nicht daran gehindert werde. Alle anderen Länder widersprachen: Da auch alternative Verfahren im Sinne der im Staatsvertrag vorgesehenen Experimentierklausel Akkreditierungen seien, sei eine Abstimmung mit dem Akkreditierungsrat "als zentralem Organ des Akkreditierungssystems unabdingbar". Zumal viele Länder erhebliche Probleme bei der wechselseitigen Anerkennung von Abschlüssen befürchteten, wenn die erlaubten Abweichungen von Bundesland zu Bundesland zu groß werden würden – mit dem Ergebnis, dass am Ende Bachelor-Absolventen an der Universität eines anderen Bundeslandes nicht mehr zum Studium zugelassen werden könnten. 

Sollte Mecklenburg-Vorpommern auch am 29. September nicht zustimmen, könnte der Staatsvertrag übrigens auch zwischen den übrigen 15 Ländern geschlossen werden. Was für alle ärgerlich wäre, für MV jedoch fatal: Die Anerkennung der Studienabschlüsse aus dem Nordosten im Rest der Republik wäre gefährdet. Die Drohkulisse ist schon aufgebaut: Einige Kollegen von Brodkorb haben angekündigt, dass Mecklenburg-Vorpommern, wenn es nicht mitmachen sollte, einen hohen Preis zahlen werde. Allerdings haben sie auch schon eine Botschaft für Brodkorbs Nachfolger parat: Das Land kann einem Staatsvertrag natürlich auch dann noch beitreten, wenn es jetzt beim KMK-Beschluss dagegenstimmt. 

Eine kleine, aber nicht uninteressante Fußnote: Sie erinnern sich vielleicht: Ins Rollen kam die ganze Reformdiskussion, nachdem eine private Hochschule erfolgreich gegen die Programmakkreditierung geklagt hatte. Direkt nach dem Verfassungsgerichtsbeschluss im Frühjahr stellte der Verband Privater Hochschulen (VPH) wagemutig auch gleich die institutionelle Akkreditierung privater Hochschulen durch den Wissenschaftsrat in Frage. Die, so verlautete es zumindest aus dem VPH, sei ja noch angreifbarer als die Programmakkreditierung. Schließlich gebe es für die überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Jetzt die Enttäuschung für die Privaten: Mit der Frage der institutionellen Akkreditierung haben sich die Kultusminister nur am Rande befasst, hier wollen sie alles so lassen, wie es ist. 

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:08)

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