Akkreditierung: Hessen lehnt Staatsvertrag ab

Um sie geht es: Die Studenten und die Qualität ihres Studiums. Foto: this.is.seba (CC BY-SA 2.0)
Um sie geht es: Die Studenten und die Qualität ihres Studiums. Foto: this.is.seba (CC BY-SA 2.0)

Unerwartete Wende in den Verhandlungen um die Zukunft der Akkreditierung: Hessen hat den Entwurf des Staatsvertrags abgelehnt. Ja, Sie lesen richtig: Hessen. Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) sei überhaupt kein Gegner eines "neuen und rechtssicheren Akkreditierungssystems", sagte sein Sprecher am Donnerstag. Im Gegenteil: Und genau deshalb "konnten wir einer Ausnahme für Mecklenburg-Vorpommern nicht zustimmen."

Heute wollten die Kultusminister eigentlich den ausgehandelten Staatsvertrag formal beschließen. Die Entscheidung ist nun bis Dezember vertagt. Dabei hatte sogar Mecklenburg-Vorpommern, dessen bisheriger Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) die Akkreditierung eigentlich grundsätzlich ablehnt, auf der Zielgeraden Zustimmung signalisiert. Und jetzt das Nein aus Hessen. Was ist passiert?

 

Eine Neuregelung der Akkreditierung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres die gegenwärtigen Regeln als nicht grundgesetzkonform verworfen hatte. Den Kultusministern erschien schnell ein gemeinsamer Staatsvertrag als die geeignete Lösung. Doch noch vor wenigen Wochen hatte MV-Minister Brodkorb seinen Abteilungsleiter angewiesen, den Entwurf des Staatsvertrags im KMK-Hochschulausschuss abzulehnen. Daraufhin hatten die Staatssekretäre hinter den Kulissen nach einem Kompromiss gesucht – und in der vergangenen Woche vermeintlich einen Erfolg erzielt. Der Staatsvertrag selbst, so die Idee, sollte unverändert bleiben, doch die dazu gehörende 14-seitige Begründung angepasst werden. Anders formuliert: Während der Staatsvertrag in einigen entscheidenden Passagen wolkig blieb, konkretisierte die Begründung ihn an zwei Stellen in einer Weise, die es MV und anderen Ländern ermöglichte, weiter ihr eigenes Ding zu machen. 

 

Die Kernbestimmungen des geplanten Staatsvertrags, vor allem die künftige Architektur zwischen Akkreditierungsrat, Agenturen und Hochschulen, hatte ich bereits in früheren Einträgen dargestellt (am 14. Juni, am 17. August und am 19. September) . Daher hier nur die beiden Knackstellen in der Erklärung, die auf Wunsch von MV geändert wurden. 

 

Erstens: Während der Artikel 2 des neuen Staatsvertrags die Abschlussbezeichnung (also Bachelor oder Master) als eines der formalen Voraussetzungen einer Akkreditierung nennt, heißt es nun in der Begründung: "Artikel 2 lässt eine Einbeziehung anderer als Bachelor- und Master-Studiengänge in die Akkreditierung zu." Sprich: MV und andere Länder können, wenn ihr Hochschulrecht das vorsieht, weiter Diplomgrade in gestuften Studiengängen vergeben.

 

Zweitens: Die in Artikel 3 vorgesehen Experimentierklausel besagt, dass neben Programm- und Systemakkreditierungen auch andere, "alternativ" genannte Akkreditierungsverfahren zugelassen werden sollen. Die Begründung legt nun fest, was das heißt: Die Hochschulen haben eine große Freiheit dabei, was sie als ihr konkretes System der Qualitätssicherung dem Akkreditierungsrat zur Genehmigung vorlegen. Und der Akkreditierungsrat darf nur "Nein" sagen, wenn die Gruppe der Professoren bei der Entscheidung über Studiengänge nicht wie vom Verfassungsgericht gefordert den Ausschlag gibt. 


Und genau an diesen Zugeständnissen, vor allem dem ersten, störte sich Hessens Minister Boris Rhein. Es könnten insbesondere für Studierende Missverständnisse entstehen, "wenn künftig auch gestufte Studiengänge wie der Master als Diplom bezeichnet werden könnten. Auch wenn das nur in MV zugelassen werden würde, entstünde ein "Definitions-Wirrwar", sagt Rheins Sprecher. Es klingt ein bisschen nach: Keine Extrawurst für MV. Und nach: Da könnte ja jeder kommen. 

 

Rheins Kollegen waren not amused. Einige werfen ihm vor, er habe seine Bedenken nicht rechtzeitig mitgeteilt. Dass die Länder, allen voran Nordrhein-Westfalen, einen Kompromiss suchten, um MV ins Boot zu holen, sei auch Rhein bekannt gewesen. Auf die Art und die Dimension des Kompromisses habe man sich dann in einer Sondersitzung der KMK-Amtschefskommission "Qualitätssicherung" vergangene Woche verständigt. Rhein, der sich zurzeit zu einem offiziellen Besuch in Vietnam aufhält, widerspricht über seinen Sprecher. Es treffe nicht zu, dass Hessen sich zu spät geäußert habe. "Die Amtschefs hatten letzten Donnerstag vereinbart, dass die Länder bis Dienstagabend eine Rückmeldung geben, ob sie die Ausnahme für MV akzeptieren oder nicht. Das hat auch das hessische Wissenschaftsministerium getan." Der hinter vorgehaltener Hand geäußerte Vorwurf, Rhein habe sich nicht ausreichend mit seinem Staatssekretär abgesprochen, entspreche ebenfalls nicht den Tatsachen.  

 

Dennoch: Einflussreiche Wissenschaftsminister machen ihrem Ärger Luft. Nachdem schon im Vorfeld der Exzellenzentscheidung Hamburg in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz auf den letzten Drücker ausgeschert sei, scheine sich nun endgültig eine neue Unsitte zwischen den Ländern einzubürgern: Bis zum letzten Moment warten, und dann, wenn alle anderen sich einig sind, überraschend "Nein" sagen. Sogar das Verhalten von Mathias Brodkorb wird nun von den Kollegen gelobt: Er habe wenigstens lange vorher seine Bedenken signalisiert und sei am Ende auf einen Kompromiss eingegangen. 

Droht dem neuen Staatsvertrag nun das Aus? Alle von mir gestern und heute auf die Schnelle befragten Staatssekretäre und Minister sagen einhellig: Nein. Es gehe jetzt nur darum, eine Formulierung zu finden, die für MV und Hessen gleichermaßen akzeptabel sei. Im Kern aber werde sich am Vertrag nicht ändern.


So signalisiert die KMK demonstrativ Geschlossenheit und wird dies voraussichtlich auch heute noch mit einer Pressemitteilung tun. Wobei diese Flucht nach vorn natürlich ihren Grund hat: Die Querschüsse der vergangenen Tage in der FAZ ("Von Starrsinn beraten", erschienen am 05. Oktober 2016, noch nicht online) und anderen Medien, wo erneut die Abschaffung der "Zwangsakkreditierung" gefordert wurde, sind den Ministern nicht verborgen geblieben. 

Womöglich ist die Einigung auch gar nicht so schwer, denn in der Tat sind die Zugeständnisse, die Mecklenburg-Vorpommern erreicht hat, nur auf den ersten Blick beachtlich. Es kann zwar seinen Sonderweg weitergehen, und die Experimentierklausel ermöglicht es den Hochschulen überall im Land, neue Formen der Qualitätssicherung zu etablieren und zwar auch abseits von Agenturen und bislang vertrauten Formen der Systemakkreditierung. Indirekt haben damit sogar die Heidelberger Professoren mit ihrem Aufruf Recht bekommen. Keiner könne die Qualität von Studiengängen so gut beurteilen wie sie selbst, hatten sie in der FAZ getönt. Und der Entwurf des Staatsvertrags sagt nun (übrigens wenig überraschend, weil das Verfassungsgericht genau das vorgegeben hatte): Genau. Und darum müssen die Professoren bei allen Qualitätsentscheidungen den Ausschlag geben.

 

Man kann den von Hessen abgelehnten Kompromiss jedoch auch anders lesen: Obwohl MV die Akkreditierung und alle dazugehörigen Institutionen wie Akkreditierungsrat und Agenturen abschaffen wollte, bestätigt es nun regierungsamtlich deren Existenz. Für die alten Abschlussbezeichnungen gibt es eine Stichtagsregelung, soll heißen: Vermutlich mit Inkrafttreten des Staatsvertrags (der genaue Zeitpunkt ist noch unklar) dürfen keine neuen Diplom-Studiengänge mehr eingerichtet werden. Und was die alternativen Akkreditierungsverfahren angeht: Entscheidend ist, dass es weiter verbindliche Regeln für alle gibt, die den internationalen Standards folgen, die Notwendigkeit von Peer Review zum Beispiel und die Berichtspflicht am Ende. Folgt man dieser Lesart, so sind die Heidelberger Professoren mit ihrem Aufruf, zu dessen Unterzeichnern auch Brodkorb gehörte, krachend gescheitert.

 

Oder wären es. Wenn denn Boris Rhein zugestimmt hätte. Jetzt ist die KMK-Entscheidung über die Akkreditierung in den Dezember hinein verschoben. Alle heute in der KMK anwesenden Minister waren sich indes einig, dass sie dann wirklich einen Haken an den Vertrag machen wollen. Und eine neue öffentliche Grundsatzdiskussion möglichst vermeiden. Sogar Boris Rheins Botschaft aus dem fernen Vietnam lässt sich so interpretieren. Nur ob die Heidelberger Professoren ihnen auch diesen Gefallen tun werden?

Nachtrag am 07. Oktober:
Die Mitteilung der KMK an die Presse war gestern Abend kurz und bündig. Ich zitiere den gesamten Text: "Die KMK setzt ihre Beratungen über den Staatsvertrag zur Akkreditierung in den nächsten Wochen fort. In den zentralen Fragen haben die 16 Länder rasch und kooperativ zu einer Verständigung gefunden. Bei den noch ausstehenden Klärungen geht es um letzte Details zu Verfahrensfragen. Am 8. Dezember 2016 soll dann im KMK-Plenum abschließend entschieden werden." Letzte Details zu Verfahrensfragen: So kann man es natürlich auch beschreiben. 

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Kommentare: 2
  • #1

    JayOrlando (Mittwoch, 09 Mai 2018 14:12)

    Vielen Dank für die gute Recherchearbeit und die Zusammenfassung.

  • #2

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:13)

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