Einigung in letzter Minute: Der Staatsvertrag zur Akkreditierung kommt

Ist die Kuh vom Eis? Die KMK-Verantwortlichen sagen: Ja. (Foto: Flash Bros)
Ist die Kuh vom Eis? Die KMK-Verantwortlichen sagen: Ja. (Foto: Flash Bros)

Es ist ein Sprachbild, das bei einem Thema wie der Akkreditierung von Studiengängen so gar nicht passen mag, und doch haben Wissenschaftsstaatssekretäre es in den vergangenen Tagen häufiger benutzt: Die Kuh ist vom Eis. Am 8. Dezember (nächsten Donnerstag) treffen sich die Kultusminister zu ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden sie dabei den Staatsvertrag zur Neuregelung des Akkreditierungssystems beschließen. Dieser war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar die bisherige Praxis nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hatte.

In der anschließenden Pressemitteilung wird dann vermutlich stehen, dass der Beschluss in der KMK „einstimmig“ gefallen sei, womit unter den Tisch fällt, dass Mecklenburg-Vorpommerns (MV) neue Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) am Donnerstag lediglich mit Enthaltung stimmen will. Es ist ihr Zugeständnis an die Runde der übrigen Minister – und vor allem an ihren hessischen Amtskollegen Boris Rhein (CDU), der im Oktober den schon einmal mühsam erarbeiteten Kompromiss mit MV zu Fall gebracht hatte.

 

Bis zum 29. November, darauf hatten sich alle Länder in der vergangenen Sitzung der KMK-Amtschefs verständigt, sollten alle Ministerien dem KMK-Sekretariat ihr Abstimmungsverhalten signalisieren. Sie sollten sagen, ob sie bereit sind, dem vor drei Wochen ausgearbeiteten „allerletzten“ Lösungsvorschlag zuzustimmen, wobei es von solchen allerletzten Lösungsvorschlägen zuvor bereits mehrere gegeben hatte (das ganze Vor und Zurück der Verhandlungen habe ich in mehreren Blogeinträgen beschrieben, siehe unter Wissenschaftspolitik). Und siehe da: Alle 16 Länder meldeten fristgerecht nach Bonn: Okay, so können wir es machen.

Und was heißt das jetzt? Die KMK beschließt am 8. Dezember den Staatsvertrag im lange ausverhandelten Wortlaut, MV enthält sich, womit der Beschluss nach KMK-Statut die Voraussetzung erfüllt, um den Staatsvertrag an die Konferenz der Ministerpräsidenten im Frühjahr weiterzuleiten. Was die KMK nicht beschließt, ist die eigentlich dazu gehörende Musterverordnung, um die es zuletzt den größten Ärger gegeben hatte. Diese Musterverordnung wollen die KMK-Amtschefs im neuen Jahr aushandeln und möglichst einstimmig (also inklusive einem Ja aus MV) verabschieden. Zeit genug dafür wäre noch, denn wirksam wird der Staatsvertrag ohnehin erst, wenn die Ministerpräsidenten ihn im Frühjahr unterzeichnet haben. Klappt es nicht mit der Musterverordnung, geht jedes Land seinen eigenen Weg. Theoretisch zumindest. Praktisch würde das wohl bedeuten, dass 15 Länder sich eine gleich lautende Verordnung geben und ein Land – Mecklenburg-Vorpommern – einen abweichenden Text formuliert.

 

Auch wenn es für eine Bilanz eigentlich noch zu früh ist, bevor am 8. Dezember die Tinte unter dem KMK-Beschluss trocken ist: Wenn jetzt noch einer querschießt, wäre es mehr als nur ein Affront gegen die übrigen 15 Minister, es wäre der ultimative Offenbarungseid für die Kultusministerkonferenz. Insofern gehen jetzt alle im Gremium davon aus, dass (um nicht wieder das schiefe Sprachbild vom Anfang zu gebrauchen) die Sache gelaufen ist.

 

Erleichtert dürften vor allem zwei sein: NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD), denn naturgemäß hatte Nordrhein-Westfalen als Sitzland des Akkreditierungsrats von Anfang an das größte Interesse an einer raschen Verständigung, erst recht im Vorfeld der Landtagswahl im nächsten Jahr. Und zweitens Birgit Hesse, entkommt sie durch ihre Enthaltung doch der Zwangslage, sich entweder a) schon wenige Wochen nach Amtsantritt den bleibenden Ärger ihrer Ministerkollegen zuzuziehen (bei Ablehnung des Staatsvertrages) oder b) bei Zustimmung ihren mächtigen Amtsvorgänger und jetzigen Finanzminister Mecklenburg-Vorpommerns, Mathias Brodkorb, gegen sich aufzubringen.

 

Aber war’s das jetzt wirklich schon? Nicht zwangsläufig. Denn die Monate zwischen KMK-Beschluss und Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten dürften ein wissenschaftspolitisches Gezerre erleben, das sich nicht wesentlich von dem der vergangenen Monate unterscheidet.

 

Erst am Dienstag hatte Forschung und Lehre, die Zeitschrift der Professorengewerkschaft DHV, berichtet, die Akkreditierung eines Studiengangs falle mit durchschnittlich 38.000 Euro zu Buche – nicht mit 10.000 bis 15.000 Euro, wie die Wissenschaftspolitik landläufig behaupte. „Forschung und Lehre“ stützt sich auf Berechnungen des Thüringer Rechnungshofes und verweist auf ähnliche Werte in Bayern und Brandenburg. Die enorme Differenz erkläre sich dadurch, dass zu den bei den Akkreditierungsagenturen anfallenden Kosten auch der Personalaufwand in den Hochschulen verbucht werden müsse.

 

Die Botschaft des DHV ist klar: Die tatsächlichen Kosten rechtfertigen den Nutzen nicht. Damit liegt die Gewerkschaft wie schon in den vergangenen Monaten auf einer Linie mit Aufrufen Heidelberger und Jenaer Professoren und einer von Mathias Brodkorb und dem Münchner Philosophieprofessor Julian Nida-Rümelin (SPD) gestarteten Online-Petition zur Abschaffung des Akkreditierungssystems. In den nächsten Monaten dürfte sich die Stoßrichtung verlagern: Anstatt nur gegen den Staatsvertrag an sich zu protestieren, werden die Akkreditierungs-Gegner die Wissenschaftsminister hinter den Kulissen bearbeiten, eine möglichst löchrige Musterverordnung zu verabschieden. Nach dem Motto: Ein Staatsvertrag, der keine Wirkung hat, ist genauso gut wie kein Staatsvertrag.


Die Kuh mag vom Eis sein. Gelegenheiten, wieder ins Schlittern zu kommen, wird sie viele erhalten in den nächsten Monaten. Die Wissenschaftsminister haben noch Arbeit vor sich in Sachen Akkreditierung.

Nachtrag am 08. Dezember 2016: 

Weil ich heute schon häufiger danach gefragt worden bin, ein Satz dazu. Ja, die Abstimmung in der KMK ist durch. Ich möchte es jedoch der KMK selbst überlassen, das Ergebnis morgen früh zu verkünden (für neun Uhr morgens ist eine Pressemitteilung angekündigt). Nur so viel: Wer diesen Artikel gelesen hat, wird von der Nachricht nicht allzu überrascht sein. Morgen mehr dazu. 

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Kommentare: 12
  • #1

    kaum (Freitag, 02 Dezember 2016 08:51)

    Kurze Informationsfrage: Gibt es eigentlich irgendwo eine fundierte systematische Evaluation der Akkreditierung?

  • #2

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 02 Dezember 2016 08:59)

    Liebe/r Kaum,
    herzlichen Dank für die Frage. Was ich weiß: Teil des Staatsvertrags ist künftig eine regelmäßige Evaluation. Ob es bereits in der Vergangenheit wirklich aussagekräftige Evaluationen gab? Ich weiß es nicht, bezweifle es aber... Weiß jemand mehr?
    Viele Grüße, Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #3

    McFischer (Freitag, 02 Dezember 2016 13:00)

    Meines Wissens gibt es DIE systematische, breit angelegte Studie zur Wirkung von Akkreditierung im Hochschulbereich (in Deutschland) noch nicht.
    Einige Hinweise wären:
    1. INCHER Kassel
    Hier läuft ein wiss. Projekt zu diesem Thema:
    https://www.uni-kassel.de/einrichtungen/?id=41208
    Eine der ersten Veröffentlichungen:
    http://link.springer.com/article/10.1007/s10734-016-0045-5

    2. Studie von Suchanek et al.
    http://www.beck-shop.de/Suchanek-Pietzonka-Kuenzel-Futterer-Bologna-ausgewertet/productview.aspx?product=9855703

    3. Aktueller Sammelband (mit einem Teilkapitel zu Akkreditierung)
    http://www.universitaetsverlagwebler.dewww.universitaetsverlagwebler.de/mueller.htm

    4. Weitere Veröffentlichungen
    Disseration: http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-531-90997-4
    International (CHEPS, Uni Twente): http://doc.utwente.nl/98308/
    Daten im int. Vergleich:
    http://ecahe.eu/assets/uploads/2014/01/EU-Report-on-Progress-in-Quality-Assurance-in-Higher-Education-2014.pdf

    5. Hinweise
    Generell sind einige deutsche und internatinale Institutionen in diesem Bereich forschend involviert:
    - CHEPS, Universität Twente
    - DZHW, Hannover
    - INCHER, Universität Kassel
    - Institut für Hochschulforschung, Universität Halle

    Generell dürften Impact-Studien zur Akkreditierung methodisch schwierig sein, da es viele abhängige Variablen gibt (Unterdimensionen von 'Studienqualität'). Die kausale Verbindung dieser Dimensionen mit Akkreditierungsaspekten als Ursache (uanbhängige Variablen) ist schwierig, dafür sind die Kausalitäten zu indirekt.

  • #4

    kaum (Freitag, 02 Dezember 2016 13:56)

    @McFischer: Danke für die Sammlung der Literatur. Meine ad hoc Übersicht lässt mich trotzdem zweifelnd zurück. Das umfassende INCHER-Projekt ist zumindest der Beschreibung nach wieder viel zu nah am Prozess selber und weniger an den systematischen Auswirkungen. Hier steht doch die allgemeine Frage an, was hat der Umstieg auf die Akkreditierung gebracht, um das zu verausgebende Geld zu rechtfertigen?
    Können Studiengänge schneller eingerichtet oder modifiziert werden? Haben die Hochschulen mehr Autonomie in Studium und Lehre dadurch? Ist es ein Vorteil von einer Evaluationsagentur untersucht/akkreditiert zu werden oder von der Ministerialbürokratie, wenn ja, inwiefern?
    Ist die Studienqualität gestiegen? Was ist mit den Studienabbrechern (s. vorherigen Blogeintrag)? Ist die Studienmobilität gestiegen? Finden die Absolventen schneller Jobs? Wie einheitlich sind eigentlich die Curricula noch? Kann man beim BA Germanistik noch die gleichen Kenntnisse voraussetzen als früher beim Magister Germanistik, wo es ja Kerncurricular gab?
    Ich habe mich seit Jahren mit diesen Fragen nicht beschäftigt, aber mir scheint für eine ordentliche Positionierung in der Frage Akkreditierung ja/nein Antworten in dieser Richtung wichtig.

  • #5

    McFischer (Freitag, 02 Dezember 2016 18:07)

    @kaum: Gern geschehen!
    Erst einmal finde ich, Sie sprechen viele gute Fragen an, die alle berechtigt sind - und die mit den mir bekannten Studien sicherlich nicht ansatzweise beantwortet wurden und von Umfang und Design auch nicht beantwortet werden konnten/sollten.
    Gleichzeitig weist Ihre Fragensammlung auf das Problem einer Wirkungsevaluation in diesem Feld hin: Die Fragen berühren erst einmal ganz unterschiedliche Ebenen. So ist die z.B. Frage nach Autonomiegewinn oder -verlust bei Hochschulen eine hochschulpolitische, die nach den curricularen Inhalten der Germanistik eine fachliche und die nach der Studienqualität eine allgemeine. Entsprechend ist auch die Messung überhaupt von Veränderung in diesen Variablen sehr unterschiedlich: Studierendenmobilität kann ich noch gut quantitativ erfassen (und wird auch erfasst), der Frage nach der Hochschulautonomie lässt sich überhaupt nur qualitativ annähern. Auch ist natürlich interessant, was Sie (implizit) als positiv oder negativ werten würden: Sind stärker einheitliche Curricula in einer Fachdisziplin automatisch 'gut'? Ist die schnellere Einrichtung von Studiengängen wünschenswert oder eher nicht?
    Und das ist nur die Frage nach der Erhebung der Wirkungen - die Frage, welcher dieser Veränderungen in welcher Weise auf die Akkreditierung zurückzuführen sind (also quasi eine kausale Erklärungskette), dürfte auch nicht einfach sein. Die Frage "Finden die Absolventen [seit Einführung der Akkreditierung] schneller Jobs [als vorher]?" hängt natürlich von vielen Variablen ab und wird sicherlich stärker von Faktoren wie allg. Wirtschaftslage/Arbeitsmarkt, Entwicklung der Hochschullandschaft, technischen Innovationen etc. beeinflusst als von Akkreditierung von Studiengängen oder nicht.
    Aber wie gesagt: Nur weil sie nicht einfach beantwortet werden können, sind das keine unberechtigten Fragen!

  • #6

    tutnichtszursache (Sonntag, 04 Dezember 2016 16:46)

    http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2259-12.pdf

  • #7

    Jakob Wassink (Montag, 05 Dezember 2016 13:41)

    Lieber Herr Wiarda, liebe Mitlesenden!

    Ich habe eine Anmerkung zum Artikel:

    Hat sich der DHV mit HIlfe des Thüringer Rechnungshofes hier möglicherweise ein kräftiges Eigentor geschossen? Welche Kosten fallen in der Hochschule tatsächlich für ein Akkreditierungsverfahren an? Man muss bedenken, dass verpflichtende Vorgaben zur Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge und deren Akkreditierung seit ca. 10 Jahre existieren. Zu Beginn der Umstellung war der hochschulinterne Aufwand sicher etwas höher. Mittlerweile dürften die Kosten aber deutlich gesunken sein, da die veränderten Strukturen grundsätzlich etabliert sind. Wenn nun also die Kosten immer noch so hoch sind, ist das ein trügerisches Zeichen, dass die veränderten Strukturen eben noch nicht etabliert sind und vor jedem Akkreditierungsverfahren in den Fachbereichen eine Art Grimms Märchenstunde stattfindet... Das führt dann unweigerlich zur Folgefrage: Ist die autonome Hochschule also möglicherweise nicht in der Lage, strukturelle Mindestanforderungen ohne HIlfe der MInisterialbürokratie umzusetzen?

  • #8

    McFischer (Montag, 05 Dezember 2016 14:15)

    Lieber Herr Wassink,

    Sie weisen auf einen richtigen und wichtigen Punkt hin - auch wenn man die Konsequenz, dass Hochschulen evtl. nicht in der Lage sind, ihren Qualitätsanforderungen selbst nachzukommen, nicht unbedingt teilen musse.
    Die Zahl des DHV entsprechen ungefähr denen, die auch in dem hier von Herrn/Frau "tutnichtszursache" verlinkten Papier des Wissenschaftsrates genannt werden:
    - durchschnittlich 4.400 bis 7.200 Euro pro Studiengang an externen Kosten (Akkreditierungsagentur)
    - ca. 30.000 Euro pro Studiengang, wenn indirekte Kosten (v.a. Personalkosten innerhalb der Hochschulen zur Vorbereitung auf die Akkreditierung) mit eingerechnet werden. (vgl. S. 46)

    Die ersten, externen Kosten dürften halbwegs realistisch sein. Die Berechnung der internen Kosten ist natürlich problematisch: Wenn ich einen neuen Studiengang vorgabenkonform plane oder einen bestehenden (erstmalig) den Standards/Vorgaben von Bachelor/Master anpasse, dann ergibt dies sicherlich einen hohen personell-zeitliche Aufwand. Aber: Eigentlich gehört es ja zu den Aufgaben von Hochschullehrern/-innen, Hochschulverwaltung etc. Studiengänge (weiter) zu entwickeln, zu prüfen, ob diese den aktuellen Vorgaben entsprechen etc. Dieser Aufwand entsteht ja nicht durch die Akkreditierung an sich, sondern durch die Entwicklung des Studiengangs selbst. Der eigentliche, reale interne Mehraufwand für eine Akkreditierung, z.B. das Schreiben eines Selbstberichts über den Studiengang, dürfte einen vergleichsweise kleinen Anteil haben - und dient ja z.B. auch der Selbstvergewisserung, ob sich der Studiengang wirklich plausibel beschreiben lässt.
    Oder mit einem - etwas schiefen - Vergleich: Die Hauptuntersuchung beim TÜV kostet 100 Euro. Wenn ich dafür vorher 1.000 Euro in mein Auto stecken muss, damit es 'über den TÜV kommt', sprich verkehrstüchtig ist, kann ich die 1.000 Euro auch nicht dem TÜV anlasten.
    Interessant im Papier des Wissenschaftsrats ist dann auch die Relation: Nominell kosten die Akkreditierungen an deutschen Hochschulen viel Geld (ca. 6 Mio/a); relativ gesehen sind das 0,03 Prozent des Jahreshaushaltes aller deutschen Hochschulen. (vgl. S. 47). Die Frage ist also auch: Was ist uns Qualität in Studium und Lehre wert?

  • #9

    kaum (Dienstag, 06 Dezember 2016 09:07)

    @McFischer: Herzlichen Dank nochmals für Ihre Ausführungen, die wirklich vorzüglich sind.
    Es ist selbstverständlich, aber oft vergessen, eine Frage der Qualität und der Qualitätssicherung der Lehre. Die 6 Mio. p.a. kann ich mir kaum vorstellen. Alleine an der der Uni an der ich jetzt tätig bin, haben wir 150 Studiengänge, das macht dann schon mal 5,7 Mio. (die 38.000 EUR als Grundlage genommen). Wenn jeder Studiengang alle 10 Jahre dran ist, dann sind das immer noch 570.000 EUR p.a. und das nur an unserer mittelgroßen Universität. Dann nehme ich mal die U15-Universitäten, die wahrscheinlich ähnlich groß sind, dann bin ich schon bei mehr als 6 Mio. p.a. - nichtsdestotrotz die Qualitätsfrage bleibt.
    Und die Frage kann das, was die externen Agenturen kosten (es kommt mir wenig vor, aber ich habe auch keine Ahnung vom konkreten Prozess) auch ein Ministerium leisten?
    PS: Danke für die WR-Empfehlung, die ich nicht kenne, aber mir mal zu Gemüte führen werde.

  • #10

    kaum (Dienstag, 06 Dezember 2016 09:18)

    @McFischer: Wirkungsanalysen
    Sie haben vollkommen Recht, meine Fragen gehen eigentlich am Kern vorbei, weil es eine immanent politische Frage ist, wer ist für die Qualitätssicherung in der Lehre zuständig.
    Ein Blick auf die Kosten vernebelt nur diese Frage.
    Es ist dann wichtig zu schauen, welche Vorteile bringt der eine oder andere Weg der Akkreditierung für die Qualität der Lehre.

    Bytheway, meine Fragen waren so vielschichtig, weil man die Wirkungsfrage wirklich so vielschichtig betrachten muss, aber viele Dinge auch nicht kausal klären kann.
    Ich persönlich halte für die Studenten, ihre Mobilität und ihre Arbeitsmarktchancen ein Kerncurriculum in einem Fach für unabdingbar. Alleine, um eine Identität des faches nach innen, aber auch außen zu bewahren. Die Spezialisierung kommt früh genug und ergibt sich in vielen Fächern auch erst nach dem Finden des ersten Arbeitsplatzes.

  • #11

    Matthias Stoetzer (Dienstag, 24 Januar 2017 19:37)

    Danke an die Diskussionteilnehmer für die verschiedenen Beiträge.
    In einem Diskussionspapier haben mein Kollege Klaus Watzka und ich unsere kritische Einschätzung zur Akkreditierung aufgearbeitet. Es gibt nach unserer Kenntnis der Literatur (fast) nichts, was den Ansprüchen an eine evidenzbasierte Evaluation der Akkreditierung genügt. Wir begründen auch, warum sich dies nicht ändern wird. Das Paper ist unter http://www.eah-jena.de/fhj/bw/forschung/Publikationen/Jenaer_Beitraege/Seiten/default.aspx zu finden. Matthias Stoetzer, Klaus Watzka (2017): Die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland: ein Instrument zur Qualitätssicherung?, Jena
    Für Kommentare und Hinweise sind wir jederzeit dankbar!

  • #12

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:34)

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