Exzellenzinitiative: Hamburg will Verwaltungsvereinbarung aufschnüren

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) will in letzter Minute die bereits in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern beschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Exzellenzinitiative ändern. Konkret fordert seine Senatskanzlei in einem vertraulichen Papier eine weitreichende Neufassung des Paragraphen 6, der die Förderung der so genannten Exzellenzuniversitäten auf Dauer stellen soll.

 

In ihrem derzeitigen Wortlaut sehe die Vereinbarung vor, dass Neuanträge nur und erst möglich seien, wenn eine Exzellenzuniversität aus der Förderung ausscheide – was, so Scholz, "die Chancen für Newcomer deutlich einschränkt". Deshalb müsse Paragraph 6 so verändert werden, dass bereits gekürte Exzellenzuniverstäten und Neuanträge "gleichzeitig und einheitlich" – also komplett gleichberechtigt – alle sieben Jahre bewertet würden. Dies, führt der Hamburger Vorschlag aus, würde "die Dynamik der neuen Exzellenzinitiative erhöhen."

Aus Sicht der Hansestadt sogar verständlich – gehört doch die Universität Hamburg aktuell nicht zu den heißen Anwärtern um die Exzellenzkrone. Gleichzeitig aber verläuft die Hamburger Formkurve seit einigen Jahren nach oben, worauf auch Präsident Dieter Lenzen bei jeder Gelegenheit hinzuweisen pflegt. Was also, wenn man in einigen Jahren richtig gut sein sollte, dann kein Exzellenzuni-Titel mehr zu vergeben ist, weil keiner der Titelinhaber aus der Förderung fällt? Wenn es dann auch kein zusätzliches Geld gibt (das wäre die zweite Möglichkeit nach Paragraph 6 in der jetzigen Fassung für Neuanträge), dann fiele die Neuausschreibung flach – unabhängig von der Qualität Hamburgs und anderer Verfolger.

Genau mit demselben Argument – der Sorge vor mangelnder Dynamik – hatte Hamburg sich bereits bei der GWK-Entscheidung am 22. April zur Überraschung aller der Stimme enthalten; "die beabsichtigte Förderung nach 91b" in der Linie "Exzellenzuniversitäten" könnte zu einer "dauerhaften Festlegung von Strukturen führen, hatte Hamburgs grüne Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank in einer Protokollnotiz ausgeführt. "Dies würde für die Wissenschaft in Deutschland wichtige Entwicklungsperspektiven beschneiden." Die Weigerung von Olaf Scholz, das beschlossene GWK-Papier in seiner gegenwärtigen Form beim am 16. Juni anstehenden Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin mitzutragen, ist insofern konsequent.

Allerdings auch reichlich spät – zu spät, kritisieren viele Wissenschaftsminister hinter vorgehaltener Hand und machen ihrem Ärger Luft: Die Hamburger hätten drei Monaten Zeit gehabt, ihre Bedenken zu äußern – und es lange Zeit nicht getan. Zudem hätten alle Beteiligten von ihren Maximalpositionen abweichen und sich auf Kompromisse einlassen müssen. Liegt das Problem womöglich darin, dass Scholz und Fegebank sich im Vorfeld nicht richtig abgestimmt haben? 

Dabei könnten andere Ressortchefs dem Vorschlag von Olaf Scholz durchaus Sympathien abgewinnen; sie hätten selbst nur um des Kompromisses willen den Paragraphen 6 abgenickt, sagen sie. Dass der Hamburger Vorstoß dennoch offiziell bislang nur im Kreis der SPD-regierten Bundesländer kursiert, hat einen Grund: Die SPD-Bildungspolitiker wollen die Kuh möglichst vom Eis holen, bevor es auf der Zielgeraden zu einem Eklat zwischen Bund und Ländern kommen könnte. Denn dass nach der erst Ende 2014 vollzogenen Abschaffung des so genannten Kooperationsverbots die Anwendung des neu formulierten Grundgesetz-Artikels 91b für die Bundesregierung ein ganz zentrales Verhandlungsziel war, wissen alle. Dass Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) sich hier auf eine Änderung einlässt, scheint ausgeschlossen. 

 

Zudem fürchten einige Minister, wenn man das Verhandlungsergebnis an dieser einen Stelle nochmal aufschnüre, könnten andere Bundesländer mit anderen Begehrlichkeiten kommen. Hatten nicht gerade erst nochmal die Hochschulrektoren gemahnt, die Voraussetzung von zwei (einzeln) bzw. drei Clustern (Verbund) für eine Exzellenzen-Bewerbung sei ungeeignet?  Und was ist mit der aktuell laufenden Online-Petition gegen die Exzellenzinitiative? Fest steht: Eine Gegenstimme am 16. Juni würde reichen, um die gesamte Vereinbarung zu kippen – und damit den eng getakteten Zeitplan für die neue Wettbewerbsrunde zu gefährden. 

 

Eine mögliche Kompromisslinie könnte sein, die Verwaltungsvereinbarung selbst unverändert zu lassen und nur eine zusätzliche Ausführungsvereinbarung zum Paragraphen 6 zu beschließen. Diese könnte dann regeln, dass tatsächlich jedes Mal einige Universitäten in den Kreis der Exzellenzuniversitäten aufsteigen könnten, während andere absteigen. Dies, so heißt es, wäre kein Widerspruch zum Grundgedanken einer Dauerförderung nach 91b, weil es eine Kerngruppe von Universitäten gebe, die sicherlich auf Dauer in der Förderung bleiben würden.

Auf Anfrage äußerten sich weder Olaf Scholz noch seine Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank offiziell zu ihrem Vorstoß. Auch Bundesministerin Wanka wollte ihn nicht kommentieren. Bis zum 16. Juni allerdings, das wissen alle, muss eine Lösung her.  

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:37)

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