Die Exzellenzinititative heißt jetzt "Exzellenzstrategie" – und was die GWK vergangenen Freitag im Detail noch so beschlossen hat

Kurz vor seinem Abschied hatte der Generalsekretär der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) nochmal gut zu tun in den vergangenen Tagen. Nach der GWK-Sitzung am Freitag hat Hans-Gerhard Husung jede Menge Briefe verschickt: an Bundeskanzlerin Angela Merkel; an den Bremer Bürgermeister und Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz Carsten Sieling; an den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans, der zugleich die Finanzministerkonferenz leitet, und schließlich wurden auch DFG-Präsident Peter Strohschneider und der Wissenschaftsratvorsitzende Manfred Prenzel mit Post bedacht.

Nachdem die GWK einstimmig alle drei Verwaltungsvereinbarungen zu "Exzellenzstrategie" (so heißt die Exzellenzinitiative seit Freitag, um ihre Langfristigkeit zu betonen), "Innovativer Hochschule" und Nachwuchspakt durchgewinkt hat, im Falle der Exzellenzstrategie mit der Enthaltung Hamburgs, sollen jetzt die Chefs in Bundeskanzleramt und den 16 Staatskanzleien auf die Beschlüsse eingeschworen werden. Sie stimmen am 16. Juni über die Vereinbarungen ab.

 

Gleichzeitig haben DFG und Wissenschaftsrat nun erstmals offiziell die Endfassung der Exzellenzvereinbarung zu sehen bekommen, verbunden mit einem Versprechen: Über den Zeitplan könne man nochmal reden. Die GWK wolle ihn so verstanden wissen, "dass zwei Eckdaten gesetzt sind, nämlich April 2017 als fester Termin für die Einreichung der Skizzen für Exzellenzcluster und Juli 2019 als fester Termin für die Förderentscheidung über Exzellenzuniversitäten." Dieser zeitliche Rahmen könne von DFG und Wissenschaftsrat so ausgestaltet werden, "dass sowohl den Anliegen der Universitäten nach angemessenen Fristen für die Vorbereitung der Anträge als auch den Notwendigkeiten eines anspruchsvollen wissenschaftsgeleiteten Verfahrens Rechnung getragen wird", heißt es in den gleich lautenden Schreiben, die wie alle anderen von der GWK-Vorsitzenden, Bundesforschungsministerin Johanna Wanka, und der stellvertretenden GWK-Vorsitzenden, der Bremer Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt, unterzeichnet sind. Ein wichtiges Zugeständnis, waren doch Zweifel an der Realisierbarkeit des von der GWK vorgelegten sehr detaillierten Zeitplans laut geworden.

Im Schreiben an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten wiederum fällt auf, dass keinerlei Bezug auf die Vorbehalte von Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz genommen wird, der zuletzt die Exzellenzvereinbarung in ihrer gegenwärtigen Form in Frage gestellt hatte. Statt dessen schreiben Wanka und Quante-Brandt lediglich, die GWK empfehle "der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder... zuzustimmen und die Verwaltungsvereinbarungen zu unterschreiben." Es folgt noch das Angebot, für Erörterungen gegebenenfalls zur Verfügung zu stehen. Offenbar hofft man weiter, das Problem auf informellem Wege beseitigen zu können. Aus Hamburg selbst gibt es hierzu keine neuen Signale. 

 

Die Endfassungen der zwei am Freitag beschlossenen Verwaltungsvereinbarungen bieten ein paar interessante Konkretisierungen.

 

Bei der "Innovativen Hochschule" heißt es unter anderem,
- dass in den 550 Millionen Euro Gesamtvolumen eine Projektpauschale von 22 Prozent enthalten ist;
- dass mindestens die Hälfte der Mittel und mindestens die Hälfte der Förderfälle den Fachhochschulen zugute kommen sollen. Diese Änderung hatten Wanka und Quante-Brandt am Freitag bereits mitgeteilt, sie ist aus Sicht der Fachhochschulen sehr wichtig (siehe hierzu auch den Blogeintrag vom 2. Mai). 
- dass grundsätzlich alle staatlichen Hochschulen antragsberechtigt sind. Zwar ist in der Präambel von "insbesondere Fachhochschulen" sowie "kleinen und mittleren Universitäten" die Rede, doch diese Beschränkung findet sich in §3 ("Antragsberechtigung") nicht. Am Freitag hatten Wanka und Quante-Brandt bereits gesagt, dass sie die Antragsberechtigung bewusst nicht einschränken wollten. Auch gleichzeitige Bewerbungen bei Exzellenzinitiative und "Innovativer Hochschule" sind insofern nicht ausgeschlossen.

In der Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wiederum steht,
- dass jedes Land die Gesamtzahl der Professoren während der Laufzeit des Programms um die Zahl der im Land geförderten Tenure-Track-Professuren erhöhen wird;

- dass auch nach Abschluss des Programms die Zahl der unbefristeten Professoren im Umfang der durch das Programm geschaffenen Tenure-Track-Professuren erhöht bleibt. Auffällig ist hier allerdings die Unterscheidung "unbefristete Professuren": Einige Länder verstehen die Vereinbarung offenbar so, dass im Gegenzug nach Programmende befristete Professuren wegfallen können und die Zahl der Professuren insgesamt nach Programmende wieder aufs Ausgangsniveau zurückfiele. Hier sollte der Bund nochmal klarstellen, dass das ausgeschlossen ist. 

- dass es Ausnahmen für die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geben soll, und zwar insofern, dass sie zwar auch zusätzliche Professuren garantieren müssen, aber nur auf der Grundlage aller bis Ende 2015 bereits getroffenen Sparbeschlüsse, selbst wenn diese erst noch umgesetzt werden. Sprich: Sie dürfen erst abbauen, und dann wird das niedrigere Niveau für den Aufwuchs genommen. Eine sehr dialektische Vorgehensweise.
- dass es zwei Bewilligungsrunden 2017 und 2019 geben soll, wobei sich bei der zweiten Runde wiederum auch die Hochschulleitungen bewerben können, deren Anträge in der ersten Runde nicht erfolgreich waren. 

- dass für den Fall, dass die Universitäten eines Landes die ihnen zustehenden Professuren auch in der zweiten Runde nicht ausschöpfen, die Universitäten anderer Bundesländer zum Zuge kommen können. 
- dass die Auswahl von einem Gremium aus 12 Experten aus Wissenschaft und Hochschulmanagement vorgenommen wird, darunter auch Vertreter des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ernannt werden sie unter Einbeziehung der Hochschulrektorenkonferenz, des Wissenschaftsrats und der DFG. Zu den 12 Wissenschaftsexperten kommen nochmal zwei Vertreter des Bundes (mit doppeltem Stimmrecht) und vier der Länder hinzu. 
- dass pro Tenure-Track-Professur und Jahr inklusive Ausstattung und möglicher Anschlussfinanzierung eine Pauschale von 118.045 Euro vorgesehen ist.

Bereits bekannt war, dass es einen 15-prozentigen Strategieaufschlag auf die genannte Summe gibt, die auch zur "Weiterentwicklung der Personalstruktur des wissenschaftlichen Personals an der gesamten Universität" genutzt werden kann. Hier geht es also um die viel zitierten Karrierewegen neben der Professur, die einige Länder lieber als Kernbestandteil des Programms gesehen hätten. 

 

Jetzt sind also die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten dran. Derzeit gibt es keinerlei Signale, dass die "Innovative Hochschule" oder der Nachwuchspakt beanstandet werden könnten. Spannender wird es – dank Olaf Scholz – bei der "Exzellenzstrategie".

 

Apropos neuer Name: Wanka und Quante-Brandt haben Freitag nach der Sitzung zusammengesessen und aus einer Reihe von Vorschlägen aus der GWK die "Exzellenzstrategie" ausgewählt. Wäre vergangenen Freitag nicht auch eine gute Gelegenheit gewesen, dem Nachwuchspakt einen neuen Namen zu verpassen? Die betroffenen Forscher sind ja nun doch schon ziemlich erwachsen.

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:38)

    1