Promotionsrecht? Die Außeruniversitären sagen: Nein, danke!

Foto: Baim Hanif
Foto: Baim Hanif

Zuletzt hat George Turner im Tagesspiegel davor gewarnt. „Wenn Fachhochschulen das Promotionsrecht zugestanden wird, kann man darauf warten, dass die Großkaliber der Forschung dies auch für sich reklamieren werden.“ Die „Großkaliber“, das sind für Turner die außeruniversitären Forschungsorganisationen Max Planck, Leibniz und Helmholtz.

Anlass für Turners Aufschrei war die Nachricht, dass der CDU-Wissenschaftsminister von Hessen, Boris Rhein, der ersten deutschen Fachhochschule das Promotionsrecht verliehen hat. Und zwar der Hochschule Fulda, die in ihrem Promotionszentrum für die Sozialwissenschaften künftig eigene Doktoranden ausbilden darf – ohne dass sie dafür auf Universitäten als Kooperationspartner angewiesen wäre. Man stelle sich mal vor, so Turners Logik, das gleiche gelte für Max Planck & Co: Dann hätten die gar keinen Grund mehr, mit den Universitäten zusammenzuarbeiten.

 

Die Warnung vor dem Promotionsrecht für die Außeruniversitären, um das Promotionsrecht der Fachhochschulen zu verhindern: eine verbreitete Argumentationslinie, die viele Fachhochschulrektoren ärgert, verquickt man doch das eine Thema mit einem vermeintlich ganz anderen. Nur was wollen sie denn nun eigentlich wirklich, die Chefs der großen Forschungsorganisationen?. Die Antworten fallen – gelinde gesagt – überraschend aus.

Matthias Kleiner (Foto: Leibniz/Oliver Lang)
Matthias Kleiner (Foto: Leibniz/Oliver Lang)

Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft sagt: „Wir wollen das Promotionsrecht nicht, wir brauchen es nicht, und es könnte sogar schaden.“ Schaden? Wieso das denn? Kleiners verblüffende Antwort: Gerade die Tatsache, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Sachen Promotion auf die Zusammenarbeit mit den Universitäten angewiesen sind, sei ein „heilsamer funktionaler Zusammenhang“: „Manchmal braucht es solche Leitplanken.“ Also Turners Argument, aber umgekehrt: Das Abhängigsein von den Universitäten ist für den Leibniz-Präsidenten kein Defizit, nichts, was man beseitigen sollte, sondern eine Stärke des Wissenschaftssystems.

Nun könnte man sagen: Okay, Matthias Kleiner war vorher Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), und die Leibniz-Gemeinschaft ist besonders stolz auf all ihre gemeinsamen Berufungen mit den Universitäten, was soll er also anderes sagen? Doch fällt die Reaktion bei Martin Stratmann, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und schon seit 1982 Forscher an einem Max-Planck-Zentrum, kaum anders aus.

Martin Stratmann (Foto: Axel Griesch/MPG)
Martin Stratmann (Foto: Axel Griesch/MPG)

„Für die MPG ist das Promotionsrecht derzeit kein Thema“, sagt Stratmann. Über die International Max Planck Research Schools und die Exzellenzinitiative habe man zu „einer guten Zusammenarbeit mit den Universitäten bei der Qualifikation von Doktoranden gefunden“.

 

Promotionsrecht für Max Planck kein Thema? 2008 war das noch anders. Damals sollte ein gemeinsam von MPG und Universität Mainz getragenes Graduate Center das Recht erhalten, eigenständig Nachwuchswissenschaftler zu promovieren. Horst Hippler, zu der Zeit Präsident der Uni Karlsruhe und des Hochschulverbunds TU9, warnte vor einem „Ausverkauf der deutschen Universitäten“, auch die damalige Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Margret Wintermantel protestierte gegen die geplante Ausweitung des Promotionsrechts „auf andere Institutionen“. Auch wenn die MPG und die Uni Mainz betonten, es handle sich um ein Missverständnis, die MPG sei keineswegs auf ein eigenes Promotionsrecht aus, mussten die Partner wenige Wochen später öffentlichkeitswirksam zurückrudern. Das neue Zentrum solle keinen eigenen Hochschulstatus bekommen, das Promotionsrecht bleibe bei der Universität Mainz, verkündete die damalige rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerin Doris Ahnen (SPD).

 

Seitdem ist in der Szene vom „Fall Mainz“ die Rede, die MPG will eine Wiederauflage der Debatte tunlichst vermeiden. Dabei haben die Misstrauischen unter den Hochschulrektoren erst vergangenes Jahr wieder aufgemerkt, als Stratmann den Hochschulen die Gründung gemeinsamer Graduiertenschule vorschlug. Max-Planck-Direktoren und herausragende Universitätsprofessoren sollten sich darin zusammentun, um in so genannten "Max Planck Schools" "besonders talentierten Bachelor- und Masterabsolventen die Gelegenheit zu geben, sich mit jüngstem Wissen von der vordersten Front der Wissenschaft auseinanderzusetzen." Anders formuliert: Sie sollen dort bis zur erfolgreichen Promotion bleiben. Auf die Frage, wer die Schools tragen sollte, sagte er im August 2015, darüber sei man sich noch nicht im Klaren, "aber ja, sicher wird die MPG ein wesentlicher Träger sein müssen."

 

Zurück zu Stratmanns Antwort auf die jüngste Gretchenfrage: Wie hältst Du es mit der Promotion? Angesichts von Stratmanns Vorschlag aus dem vergangenen Jahr ist der Satz, das Promotionsrecht sei für die MPG derzeit kein Thema überraschend deutlich – und der Präsident wird sich daran messen lassen müssen. Wobei das "derzeit" natürlich als Hintertür gedacht ist. Doch auch so lässt die MPG die Gelegenheit verstreichen, über die Debatte zum „Dr. FH“ Lobbyarbeit in eigener (Promotions-) Sache zu machen.

Otmar D. Wiestler (Foto: Andreas Heddergott)
Otmar D. Wiestler (Foto: Andreas Heddergott)

Und Helmholtz? Auch Otmar D. Wiestler, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, vorher Chef des Deutschen Krebsforschungszentrums und damit ebenfalls seit vielen Jahren ein außeruniversitäres Gewächs, sagt: „Wir beharren nicht auf dem Promotionsrecht.“ Lieber spricht Wiestler über „neue Modelle“, wie „Universitäten und Partnerorganisationen vertrauensvoll zusammenwirken“ können. Wobei Wiestlers Hintertür dann doch recht groß ist. Auf die Nachfrage, ob es angesichts der Verleihung des Promotionsrechts an die erste Fachhochschule politisch noch nachvollziehbar sei, es den außeruniversitären Forschungsorganisationen zu verweigern, antwortet der Helmholtz-Präsident: „Jedenfalls würde es die Diskussion wieder öffnen.“ Ein etwas eigenartiger Konjunktiv angesichts der Tatsache, dass der „Dr.“ an der Hochschule Fulda bereits Realität ist.

Reimund Neugebauer (Foto: Fraunhofer-Gesellschaft)
Reimund Neugebauer (Foto: Fraunhofer-Gesellschaft)

Der einzige, der sich überhaupt nicht festlegen will, ist Fraunhofer-Präsident Reimund Neugebauer. Er verweist darauf, dass nahezu alle Fraunhofer-Institutsleitungen "in Personalunion mit Lehrstühlen" an die Universitäten angebunden seien. Heißt das, Fraunhofer will das Promotionsrecht nicht? Oder will Neugebauer erstmal schauen, was die anderen sagen und wohin sich die Debatte entwickelt? Dennoch: Es bleibt bei der überraschenden Schlussfolgerung. Auch wenn Minister Rhein von einem „wissenschaftspolitisch historischem Ereignis“ gesprochen und prophezeit hatte, die Verleihung des Promotionsrechts an die Hochschule Fulda werde die „Diskussion um die Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems“ maßgeblich beeinflussen: Die außeruniversitären Forschungsorganisationen haben keine Lust, sich in selbige zu stürzen. Zumindest "derzeit" nicht. Ein Argument also, das für die Gegner der FH-Promotion ausfällt.

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:27)

    1