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"Auch eine anonyme Anzeige kann möglicherweise ihre Berechtigung haben"

Die Staatsanwaltschaft äußert sich erneut zur Durchsuchung des Münchner Max-Planck-Instituts

Sitz der Münchner Staatsanwaltschaft. Foto: Mattes./Screenshot der Instituts-Website

DIE REAKTION DER Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hatte viele überrascht. Vergangenen Mittwoch durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft das Münchner Max-Planck-Institut für Psychiatrie, und das Institut teilte anschließend mit, es begrüße „ausdrücklich“ die Ermittlungen.

 

Eine fast schon skurrile Flucht nach vorn, die auch der zuständigen Staatsanwaltschaft München I aufgefallen ist. „Es ist nicht so gewesen, dass MPG oder Institut im Vorfeld aktiv auf uns zugekommen sind“, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Die Ermittlungen gingen auf eine Anzeige zurück, die laut Staatsanwaltschaft „zumindest so plausibel war“, dass ein Ermittlungsrichter die Durchsuchung angeordnet habe.

 

Die MPG spricht in dem Zusammenhang von „anonymen Anschuldigungen“, die es seit geraumer Zeit immer wieder gegen das Institut gegeben habe. Dass „anonym“ hier zwischen den Zeilen mit „feige“ gleichgesetzt wird, ist offensichtlich. Deshalb hat Max Planck auch seinerseits Anzeige gegen Unbekannt "wegen übler Nachrede, Verleumdung und Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes" eingereicht.

 

Die Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft sagt dazu, natürlich verifiziere ihre Behörde „mit einer Vielzahl von Methoden“ im Vorfeld den Hintergrund einer solchen Anzeige, bevor sie aktiv werde. „In diesem Fall war uns bewusst, dass da jemand möglicherweise seine berechtigten Gründe haben könnte, nicht namentlich dazu stehen zu können.“ Tatsächlich, so die Sprecherin, gebe es berühmte Präzedenzfälle für berechtigte anonyme Anzeigen: die Bestechungsaffäre beim Siemens-Konzern vor zehn Jahren zum Beispiel, wo sich die erhobenen Vorwürfe bestätigt hätten.

 

Der Anfangsverdacht im aktuellen Ermittlungsverfahren beziehe sich auf die Tatbestände „Abrechnungsbetrug“ und „Untreue“, bestätigte die Sprecherin. Dazu muss man wissen, dass dass zu dem Institut eine Klinik gehört, in der Patienten behandelt werden. Bis 2013 wurden Institut und Klinik in Personalunion geleitet, seitdem hat die Klinik einen eigenen Chefarzt. In der Wissenschaftsszene kursieren seit Monaten Beschuldigungen gegen Mitarbeiter des Instituts, die, zusammen mit umfangreichen Unterlagen, unter anderem an die Geschäftsstelle der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern versandt wurden. Hierbei geht es auch um die Frage, ob für die Forschungsfinanzierung gedachte Gelder für den Klinikbetrieb eingesetzt wurden. 

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das daraufhin in der Münchner MPG-Zentrale eine Stellungnahme angefordert hatte, meldet sich Anfang der Woche erstmals selbst zu öffentlich Wort. Wie Max Planck verweist das Ministerium auf das Gutachten einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, das im Juli 2016 zum Schluss gekommen sei, dass die Vorwürfe nicht stimmten. "Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich trotzdem entschieden, die Vorwürfe zu untersuchen. Das BMBF nimmt dies zur Kenntnis und begrüßt, dass die MPG ihrerseits volle Kooperationsbereitschaft zugesagt hat." 

 

Nach der richterlich angeordneten Durchsuchung laufe nun die Auswertung des sichergestellten Materials, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Bis sie abgeschlossen sei, könne keine Einschätzung zu Schuld oder Unschuld der betroffenen Personen abgegeben werden.  

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:53)

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