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"Wir müssen das konfrontative Denken hinter uns lassen"

Thüringens neues Hochschulgesetz ebnet den Weg zur Viertelparität. Wissenschaftsminister Tiefensee widerspricht Vorwürfen, das sei Symbolpolitik, und sagt, warum er nur dieses Modell für demokratisch hält.

Wolfgang Tiefensee. Foto: TMWWDG
Wolfgang Tiefensee. Foto: TMWWDG

Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen will die Viertelparität einführen. Ist das jetzt besonders fortschrittlich oder einfach nur rückwärtsgewandt?

 

Wir haben im Koalitionsvertrag verabredet, die Demokratie an den Hochschulen zu stärken. Das geht nur, wenn alle Statusgruppen im Senat auf Augenhöhe miteinander kommunizieren.

 

„Statusgruppen“: Hinter dem sperrigen Begriff steckt die Idee der Gruppenhochschule, entstanden in den 1960er Jahren als Gegenentwurf zur „Ordinarienuniversität“, in der die Professoren allein das Sagen hatten. Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter, die übrigen Mitarbeiter und die Professoren regieren gemeinschaftlich die Hochschule: Ist diese Vision der 68er nicht längst an der Realität gegenseitigen Blockierens gescheitert?

 

Das glaube ich nicht. Eine Hochschule gründet eben nicht nur auf der Professorenschaft und der Hochschulleitung. Gerade wenn wichtige Zukunftsentscheidungen anstehen, die mittelbar und unmittelbar die unterschiedlichsten Gruppen betreffen, braucht es eine gründliche Vorbereitung, die Rückbindung in die Mitte der Hochschule hinein. Meine langjährige politische Erfahrung lehrt mich, dass mehr Mitbestimmung nicht der Blockade Vorschub leistet, sondern die gemeinsame Motivation und den Gestaltungswillen stärkt. Vielerorts wird dieses kollegiale Miteinander auf Augenhöhe ja auch in den jetzigen Strukturen längst gelebt, wir wollen das befördern und zur Regel machen. >>


Die Thüringer Rektoren sind gegen die Pläne

"Hochschulreform soll Macht der Professoren brechen", titelte die Thüringer Allgemeine Anfang vergangener Woche in einem Artikel zu Tiefensees Hochschulreform. Die Viertel- bzw. an den Fachhochschulen die Drittelparität bringe eine paritätische Besetzung des wichtigsten universitären Entscheidungsgremiums, des Senats: "Damit werden die Studenten den Professoren gleichgestellt."

 

Klingt sensationell. Tatsächlich treibt das Thema "Viertelparität" die deutschen Hochschulen seit Jahren um. Nordrhein-Westfalens rot-grüne Landesregierung schrieb schon 2014 die Stimmengleichheit ins Hochschulgesetz – räumte allerdings den Hochschulen die Möglichkeit ein, auch alternative Modelle zu entwickeln – solange sie auf mehr Teilhabe hinausliefen. Schleswig-Holstein wiederum hat vergangenes Jahr im Erweiterten Akademischen Senat der Hochschulen die Viertelparität eingeführt.

Sowohl in NRW als auch in Schleswig-Holstein gilt allerdings eine entscheidende Einschränkung, die auch das neue Thüringer Hochschulgesetz vorsieht: In Angelegenheiten, die Forschung und Lehre betreffen, entscheidet auch künftig die Professorenmehrheit. 

Zuletzt hatte es an der Technischen Universität Berlin Streit um die Stimmenverteilung  gegeben. Vergangenen Juni hatte der dortige Erweiterte Akademische Senat (EAS) mit nur einer Stimme Mehrheit für die Viertelparität gestimmt, doch musste

die Abstimmung wegen eines Formfehlers wiederholt werden. Im Februar einigte man sich nach heftigen Debatten im EAS, einen Kompromissentwurf der eigens eingerichteten "AG Partizipation" abzuwarten, der nun im Juni kommen soll.  Darin soll es jedoch nicht mehr um Viertelparität im EAS gehen, sondern um die "Einrichtung eines viertelparitätisch besetzten neuen Gremiums für die Präsidiumswahl".  

 

Die Thüringer Landesrektorenkonferenz (LRK) lehnt die geplanten Änderungen der Hochschulgovernance ab. Es gebe keine Notwendigkeit, die derzeitige Struktur grundsätzlich neu auszurichten.  "Die bisherige Praxis von Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenz und Verantwortung (hat sich) bewährt“, sagte der LRK-Vorsitzenden und Illmenauer Rektor, Peter Scharff schon im vergangenen Herbst. Der Präsident der Universität Jena, Walter Rosenthal sieht das genauso, ergänzt jedoch: "Wenn schon Viertelparität, dann nach dem Modell, wie es das Ministerium jetzt vorgeschlagen hat." (zu den geplanten Zahlenverhältnissen siehe Interview)


Die Neuformulierung des Thüringer Hochschulgesetzes ist auch deshalb spannend, weil der Freistaat das erste Bundesland ist, das nach einem viel beachteten Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg zur Reform schreitet. Der Verfassungsgericht, dessen Entscheidungen für Thüringen nicht bindend sind, hatte die Macht der Professoren deutlich gestärkt. 



>> Braucht es dafür aber überhaupt die Stimmengleichheit aller vier Gruppen? Im Gegensatz zur Viertelparität haben die Professoren in den meisten Hochschulsenaten in Deutschland so viele Stimmen wie die anderen drei Statusgruppen zusammen.

 

Und genau das ist unseres Erachtens nicht demokratisch. Wer den drei Statusgruppen lediglich ein Beratungs- oder Anhörungsrecht anräumt, macht sie zu Zaungästen, verschleudert Potenzial und verringert die Akzeptanz gegenüber den getroffenen Entscheidungen. Übrigens reden wir nicht nur von Demokratie und Transparenz, wir leben sie selbst, auch und gerade bei der Formulierung unseres neuen Hochschulgesetzes. In Dialogforen an den sieben Hochschulstandorten haben wir unser Vorhaben mit 700 Vertretern aller Statusgruppen öffentlich diskutiert und ihre Anregungen entgegengenommen. Anschließend hatten Hochschulexperten in zwei Werkstattgesprächen die Gelegenheit, unsere Eckpunkte zum Gesetz zu kommentieren. Das soll Markenzeichen unseres Hause sein: frühzeitige Beteiligung. Betroffene werden nicht erst einbezogen, wenn der Gesetzesentwurf längst fertig und quasi in Stein gemeißelt ist.

 

Wenn wir schon über Symbolhandlungen sprechen: Ist nicht auch die von Ihnen so beschworene Viertelparität in Wirklichkeit eine? Tatsächlich haben die Professoren ja doch das letzte Wort.

 

Nur bei exakt festgelegten Entscheidungen!

 

1973 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Professoren bei allen Belangen, die Forschung und Lehre unmittelbar betreffen, mindestens die Hälfte der Stimmen oder sogar die Mehrheit der Stimmen in Senat und Fakultätsräten haben müssen. Neuere Verfassungsgerichtsurteile haben das zuletzt bestätigt. Wie wollen Sie das mit der Viertelparität zusammenbekommen?

 

Das war in der Tat eine zentrale Fragestellung: Wie definiert man die unterschiedlichen Beratungsgegenstände. Ich bin überzeugt, dass wir eine gute und verfassungskonforme Lösung gefunden haben, indem wir einem Katalog ins Gesetz aufgenommen haben, der festlegt, was die von Ihnen zitierten Belange von Forschung und Lehre sind. Und wenn es an den Hochschulen doch einmal unterschiedliche Auffassungen dazu zwischen den Statusgruppen gibt, dann regelt das Gesetz auch, wie solche Streitigkeiten zu lösen sind.

 

Wie aber muss man sich das praktisch vorstellen? Mal haben die Professorenvertreter im Senat mehr Stimmen, mal weniger?

 

Genau das wollten wir vermeiden. Wir wollen, dass das Prinzip „eine Person=eine Stimme“ weiter gilt. Darum erweitern wir bei den Entscheidungen, die die Professorenmehrheit erfordern, den Senat um zusätzliche Professorenvertreter. So wird verhindert, dass eine zahlenmäßig extrem kleine Gruppe mit aufgewerteten Stimmen für die Professorenschaft insgesamt entscheiden kann.

 

Die Statusgruppe der Professoren wächst dann je nach Entscheidung auf ihre dreifache Größe?

 

So ist es.

 

Das klingt kompliziert. Vor allem, wenn man bedenkt, dass vermutlich die große Mehrheit der Entscheidungen, die ein Senat oder ein Fakultätsrat zu treffen hat, unmittelbar Forschung und Lehre betrifft. Darum nochmal meine Frage: Ist die Viertelparität nur eine schöne Kulisse, hinter der die Macht der Professoren sogar noch wächst?

 

Sie haben Recht, ein großer Teil der Entscheidungen erfordert die Professorenmehrheit. Aber es gibt darüber hinaus äußerst wichtige Weichenstellungen für eine Hochschule, die die Viertelparität erfordern. Das betrifft zum Beispiel die Stellungnahme zum Wirtschaftsplan einer Hochschule oder die Entscheidung über die Gebührenordnung, die Bestellung der Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragten. Sie bekommen übrigens auch zusätzliche Antragsrechte. Überhaupt darf man das Thema Mitbestimmung nicht nur auf den Senat verengt betrachten. So werden die Hochschulen künftig auch so genannte Studienkommissionen einrichten, in denen die Studierenden über Prüfungs- und Studienangelegenheiten mitentscheiden können. 

 

Gleichzeitig wird aber die Macht von Präsidium und Hochschulrat zurückgeschnitten zugunsten der Professoren im Senat.

 

Auch das ist eine Folge jüngerer Verfassungsgerichtsentscheidungen, vor allem des so genannten MHH-Urteils zur Medizinischen Hochschule Hannover. Der Hochschulrat bleibt aber kritischer Freund der Hochschule, er bekommt sogar zusätzliche Verantwortung in Budgetfragen. Er muss als eine Art Aufsichtsrat dem Wirtschaftsplan zustimmen, den die Hochschule aufstellt. Das Ressortprinzip im Präsidium wird gestärkt, wodurch die Vizepräsidenten an Einfluss gewinnen. Der Präsident oder die Präsidentin hat die Richtlinienkompetenz, erhält sogar zusätzlich neu die Ernennungszuständigkeit für Professoren vom Ministerium übertragen. Kurzum: Wir haben künftig eine klare Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Senat, Hochschulrat und Präsidium.

 

Aber anders als bislang kann kein Präsidiumsmitglied mehr gewählt werden, ohne die Professorenmehrheit im Senat zu haben – selbst wenn Hochschulrat und alle anderen Senatsmitglieder dafür sind. Und der Hochschulrat selbst wird komplett vom Senat gewählt und abgewählt. Welches Präsidium, welcher Hochschulrat legt sich da noch mit den Professoren an?

 

Die Präsidien und Hochschulräte haben weiter eine starke Stellung. Das können Sie schon daran sehen, dass eine Zweidrittelmehrheit im Senat nötig wäre, um ihre Mitglieder abzuwählen. Ich glaube aber, wir müssen ein gelegentlich anzutreffendes konfrontatives Denken hinter uns lassen. Auch hier zeigt das neue Hochschulgesetz Wege auf. 

 

Welche meinen Sie?

 

Bislang gab es ein ständiges Gremium, das Senat und Hochschulrat vereint, nur an einer Thüringer Hochschule und zwar unter Nutzung einer Experimentierklausel. Künftig kommen Senat und Hochschulrat an allen Hochschulen mindestens einmal im Jahr zur so genannten Hochschulversammlung zusammen, um übergeordnete strategische Fragen zu besprechen oder Präsidiumsmitglieder zu wählen. Die Hochschulen können sich sogar entscheiden, Senat und Hochschulrat dauerhaft zusammenzulegen, die Hochschulversammlung wird dann zur ständigen Einrichtung und ersetzt das separate Tagen der beiden Gremien. Das ergibt ganz neue, faszinierende Debattenkonstellationen. Wer neue Formen der Mitbestimmung an den Hochschulen für rückwärtsgewandt hält, der sollte da mal zuhören kommen.

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:04)

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