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Das nächste Mal muss es anders laufen

Der Fall Nestler hat gezeigt: Die Wissenschaft braucht einen Kodex für den Umgang mit anonymen Anschuldigungen. Eine Replik von Peter Gumbsch.

AM DIENSTAG HAT Britta Nestler verspätet ihren Leibniz-Preis verliehen bekommen, nachdem die gegen sie erhobenen Anschuldigungen sich als haltlos erwiesen hatten. Die Schlussfolgerung in Ihrem Kommentar "Der bittere Preis der Integrität" kann ich gut nachvollziehen und will auch nicht grundsätzlich widersprechen. Ich glaube aber, dass Sie nicht weit genug gehen.

 

In meinen Augen müssen wir uns im Wissenschaftssystem, das völlig zu Recht anonyme Anschuldigungen aufnimmt und diesen sorgfältig nachgeht, dennoch Gedanken über die Wehrhaftigkeit des Systems machen. Dies beginnt damit, dass wir überprüfen müssen, wie und wann wir einen solchermaßen anonym geäußerten Verdacht in die Öffentlichkeit tragen. Während wir dem Schutz der Anonymität des Whistle-Blowers zu Recht höchsten Wert beimessen, schützen wir Beschuldigte nicht.

 

Uns fehlt hier zum Beispiel eine klar definierte Unschuldsvermutung. Wir verkehren diese sogar ins Gegenteil. Faktisch wird im Umgang mit der Anschuldigung und mit der Veröffentlichung, dass es eine solche gibt, die Beweislast sofort faktisch und öffentlich (!) auf die Beschuldigte gewälzt. Das müsste nicht sein.

 

Ebenso fehlt es im System an einer Möglichkeit, angemessen zu reagieren, sollten Anschuldigungen eben doch in böser Absicht geäußert werden. Wir sind nicht einmal in der Lage, diese Boshaftigkeit irgendwie zu untersuchen, geschweige denn ihr Einhalt zu gebieten.

 

Auch wenn wir davon zum Glück noch weit entfernt sind, hier über ein Massenphänomen zu diskutieren, sollten wir uns dennoch mit der Frage auseinandersetzen, wie wir böswilligen Anschuldigungen systemisch und systematisch begegnen können. Diese schädigen ja nicht "nur" die Einzelne, sondern die Wissenschaft als Ganzes.

 

Ich habe keine Patentrezepte. Doch ein solche Überlegungen berücksichtigender Kodex zum Umgang mit anonymen Anschuldigungen, der über den Schutz der Anonymität hinausgeht und auch den Schutz der Beschuldigten berücksichtigt, könnte einen Ansatzpunkt darstellen. Ein solcher Kodex könnte zum Beispiel festschreiben, wann der Eingang einer Anschuldigung und dessen Untersuchung öffentlich gemacht werden soll. Dann hätte der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beim nächsten Mal vielleicht die "Pflicht", einen Fall erst dann öffentlich zu machen, wenn der Verdacht sich erhärtet und eine wissenschaftliche Kommission mit der Untersuchung betraut wird.

 

Ebenso müsste man überlegen, wie denn nach der Feststellung, dass Anschuldigungen unhaltbar sind, überhaupt geprüft werden könnte, ob diese in böser Absicht erhoben wurden.

 

Ich finde, dass wir es uns hier zu einfach machen und uns zu wenig davor schützen, Schaden vom Einzelnen und der Wissenschaft als Ganzes abzuhalten.

 

Peter Gumbsch leitet das Fraunhofer-Institut für Werkstoffmechanik IWM in Freiburg und ist Kollege von Britta Nestler am Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:23)

    1