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Unter uns

Privatschulen sollen offen für alle sein, so schreibt es die Verfassung vor. Die Realität sieht anders aus.

SCHON IHRE ERSTE Studie hatte Aufsehen erregt. Im November berichteten Forscher des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), dass die Privatschulen in Deutschland sich systematisch abschotteten durch teilweise exorbitante Schulgelder – und dass die Bundesländer sie gewähren ließen. Jetzt haben die Wissenschaftler die Fortsetzung ihrer Recherche veröffentlicht – und die Ergebnisse dürften die Politik noch stärker unter Druck setzen.

 

Dass es ein Problem mit dem Zugang zu vielen Privatschulen gibt, wissen die Kultusministerien schon lange. Vor 25 Jahren betonte das Bundesverfassungsgericht in einer viel beachteten Entscheidung, das im Grundgesetz-Artikel 7 enthaltene "Sonderungsverbot" sei von Schulen in freier Trägerschaft "strikt" zu beachten. Denn die Verfassung garantiert zwar die Freiheit, private Schulen einzurichten und als so genannte "Ersatzschulen" zu unterhalten. Doch dürfen die dürfen nur genehmigt werden, wenn an ihnen »eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird«. Soll heißen: Die Schulen dürfen sich ihre Schüler nicht einfach nach dem Geldbeutel aussuchen. Im Gegenzug übernimmt der Staat nach einer Probephase von bis zu drei Jahren rund zwei Drittel der Schulkosten. Für den Rest müssen die privaten Träger selbst aufkommen. 

 

Die Durchsetzung des Sonderungsverbots liegt in der Verantwortung der Länder, doch haben laut WZB nur vier Länder überhaupt eine über die Verfassung hinausgehende Regelung in ihren Gesetzen verankert. Berlin hat zwar Regelungen, doch, wie Michael Wrase, Laura Jung und Marcel Helbig in ihrem so genannten "Discussion Paper" schreiben, seien diese rechtswidrig und damit unverbindlich. Außerdem würden sie "zum überwiegenden Teil nicht eingehalten". Dann werden die Autoren konkret: Von den 94 untersuchten privaten Grundschulen in Berlin halten 51 die Vorgaben zur Höhe des Schulgeldes nicht ein, von den 67 weiterführenden Schulen der Klassen sieben bis zehn verstoßen 38 gegen die Regeln – und gegen die Verfassung. Die Forscher bilanzieren: "Wir haben es in diesem Fall mit einem Kontrollversagen seitens der Berliner Senatsverwaltung zu tun.“

 

Die wichtigste Vorgabe des Senats besteht darin, dass  das Schulgeld für Eltern der untersten Einkommensgruppe nicht höher als 100 Euro im Monat liegen darf. Ein Betrag, den die Forscher bereits für zu hoch halten, jedoch für ihre Untersuchung als Schwelle angesetzt haben. 

 

Brisant ist außerdem, dass dem WZB zufolge der Anteil derjenigen Schüler, deren Familien von der Zuzahlung für die Lernmittel befreit sind, an den privaten Schulen im Vergleich zu den staatlichen „verschwindend gering“ ist und besonders niedrig an jenen 18 Berliner Privatschulen, die mit mehr als 200 Euro Mindestschulgeld „eklatant“ gegen die Senatsvorgaben verstießen. In konkreten Zahlen: An den privaten Grundschulen insgesamt sind 7 Prozent der Schüler „lernmittelbefreit“ und an den besonders teuren nur 1,7 Prozent – wohingegen der Berliner Schnitt bei 36,4 Prozent liegt.  

 

Die Privatschulen kritisieren, dass das WZB ihnen die Studie bislang nicht zur Kenntnis gegeben habe. Grundsätzlich gelte: „Wir schmeißen keine Kinder raus, wenn ihre Eltern den Schulbeitrag nicht zahlen können“, sagt Andreas Wegener vom Berliner Landesverband des Verbandes Deutscher Privatschulen. Viele Schulen würden Kinder „finanzblind“ aufnehmen. „Wir gucken nicht auf die Herkunft, wir kümmern uns um jedes Kind, das zu uns kommt.“

 

Mehr zum Thema Schulgelder können Sie heute in meinem Artikel in der ZEIT lesen. Dort berichte ich auch, wie der Berliner Bildungssstaatssekretär Mark Rackles auf die WZB-Ergebnisse reagierte und warum Baden-Württemberg laut den Forschern ein Vorbild für andere Bundesländer sein könnte. Sie finden den Artikel hier.

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Klaus Diepold (Donnerstag, 13 Juli 2017 09:04)

    Gibt es eigentlich vergleichbare Regeln und Vorschriften für die Obergrenze an Gebühren für KITAs und Kindergärten (sowohl privat als auch öffentliche Trägerschaft)? Dort würden 100€ mtl. nahezu als Schnäppchen gesehen ...

    Nachdem selbst unser öffentliches Bildungssystem starrk sozial selektiv ist, beunruhigt mich der beschriebene Befund eigentlich nicht wirklich.

  • #2

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:36)

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