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Freiheit für die Professoren, Kampf den Campus-Imperatoren?

Ein Streitgespräch zwischen Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) und dem Heidelberger Philosophen Jens Halfwassen über die Macht der Rektorate, die Akkreditierung und die Folgen der Bologna-Reform.

Wer hat das Sagen an den Hochschulen in Deutschland?

 

Theresia Bauer: Das kann man nicht mit einem Satz sagen. Ich antworte mal nur für Baden-Württemberg: Die Macht an den Hochschulen befindet sich in einer komplizierten Balance zwischen Rektorat, Senat, Fakultäten und Hochschulrat. Kein Akteur, kein Gremium allein kann Grundlegendes entscheiden. Nur wenn alle zusammenwirken, bewegt sich die Hochschule. 

 

Das hört sich langwierig an.

 

Bauer: Sagen wir so: Es ist eine verteilte Verantwortung, die langen Atem und viel Überzeugungskraft verlangt. Von allen Beteiligten. 

 

Jens Halfwassen: Ich sehe die Balance, von der Sie sprechen, schon lange nicht mehr. Seit 2005 erleben wir, wie sich das Machtgleichgewicht Stück für Stück zu Gunsten der Rektoren und der Verwaltung verschoben hat. Das ist eine gravierende Fehlentwicklung, weil alle historisch erfolgreichen Universitäten eine republikanische Verfassung hatten. Sie waren kollegial organisiert und kannten keinen Herrscher an der Spitze. 

 

Bauer: Rektorate haben heute einen größeren Gestaltungsspielraum als vor zehn oder 15 Jahren, das stimmt. Aber dieser Gestaltungsspielraum ist nur zum Teil Folge von Gesetzesänderungen. Entscheidend waren bundesweite Förderprogramme wie die Exzellenzinitiative. Von Programmen, die von den Hochschulen als Ganzes fordern, sich einem gemeinsamen Ziel zu verpflichten. Der Zusammenarbeit in Forschungsverbünden zum Beispiel, gemeinsamen Initiativen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder modernen Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Exzellenzinitiative ist da sicherlich der stärkste Impuls, aber nicht der einzige. Die Kommission internationaler Experten, die die Initiative evaluieren sollte, hat übrigens bemängelt, die Führungsstrukturen an unseren Universitäten seien deutlich zu schwach ausgeprägt. Die Hochschulen seien nach wie vor zu unbeweglich und kaum strategiefähig.

 

Sagten Sie nicht gerade, die Macht an den Hochschulen sei ausbalanciert? Jetzt zeichnen Sie das Bild machtloser Rektorate. 

 

Bauer: Ich glaube, dass wir bei der Governance noch viel weiter gehen müssen. Das ist nicht gleichbedeutend mit mehr Hierarchie, aber wir brauchen eine bessere Entscheidungsfähigkeit auf allen Ebenen. 

 

Halfwassen: Widerspruch. Die internationale Imboden-Kommission hat sich viel zu stark am US-Hochschulsystem orientiert, sie hatte die amerikanischen Spitzenuniversitäten mit ihren Managementstrukturen im Kopf. Die Präsidenten dort sind Berufsmanager, was auch mit der ganz anderen Finanzierung zusammenhängt. Universitäten wie Stanford verfügen über einen Etat, der den gesamten Hochschuletat eines Landes wie Baden-Württemberg deutlich übersteigt. Was die Experten völlig ausgeblendet haben, ist die andere Geschichte, die unsere staatlich finanzierten Hochschulen haben. Die Managementdenke passt einfach nicht zur kollegialen Kultur der deutschen Gelehrtenrepublik.

 

Bauer: Sie machen die falschen Alternativen auf. Mir geht es nicht um Kollegial- versus Managemenstrukturen. Ich glaube, eine moderne Hochschule braucht eine andere, eine dritte Art von Führung. Wissenschaftsadäquat muss sie sein, sie darf nicht der Marktlogik eines gewinnorientierten Unternehmens folgen, aber sie muss Führung ermöglichen. >>


Im November 2016 hatte der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg das Landeshochschulgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die gegenwärtigen Regelungen zur Wahl und Abwahl von Rektoratsmitgliedern seien nicht mit der im Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit vereinbar, befanden die Richter – und forderten einen Machtzuwachs für die Professorenvertreter im Senat. Bis März 2018 muss die Landesregierung das Gesetz nun neu formulieren. Teil der verordneten Neuregelung ist auch, dass nur noch die für diese Funktion in den Senat gewählten 

Professoren ein Stimmrecht haben dürfen – im Gegensatz zu Dekanen und Rektoratsmitgliedern, die allein qua Amt im Senat sitzen. Professorenvertreter feierten das Urteil. Jens Halfwassen schrieb damals, er finde das Urteil spektakulär:  "Es bedeutet das Ende der Campus-Autokratie und (endlich!) die Rückkehr zu konstitutionellen Verhältnissen." Ministerin Bauer erklärte, das Urteil "atmet den Geist der 60er Jahre". Im Streitgespräch sprechen sie auch über die Folgen des Urteils – und wie ein neues Hochschulgesetz ihm gerecht werden könnte. 



>> Beim Begriff „Führung“ fremdeln Professoren aber sofort.

 

Bauer: Sie müssen sich doch nur mal anschauen, wie die Hochschulen im vergangenen halben Jahrhundert gewachsen sind. Das sind riesengroße Tanker. Die können sie nicht bewegen ohne eine vernünftige Steuerung. Was in der ganzen Debatte manchmal unterschlagen wird: Die Wissenschaftsfreiheit ist nicht nur ein Recht, das dem Individuum zusteht, sondern auch der Institution als Ganzes. Wissenschaftsfreiheit bedeutet auch die Freiheit einer Hochschule, sich eigenständig zu verändern und weiterzuentwickeln.

 

Halfwassen: Man darf beide Sphären nicht gegeneinander ausspielen, Frau Bauer. Die Wissenschaftsfreiheit ist primär ein individuelles Grundrecht und sekundär ein Grundrecht von Institutionen. Sie schützt ausdrücklich den einzelnen Hochschullehrer gegen Eingriffe auch und gerade der Hochschulleitung.

 

Bauer: Die beiden Ebenen stehen in einem offensichtlichen Spannungsverhältnis. Wenn man die Wissenschaftsfreiheit der Institution auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt, kann sie nicht gelebt werden. Und je komplexer und größer die Hochschulen geworden sind, desto grundlegender ist es, ihnen diese Freiheit zuzugestehen.

 

Halfwassen: Einverstanden. Wir brauchen eine handlungsfähige Leitung, und Sie haben auch Recht, dass diese Ziele haben muss, die Bildungsziele sind und keine ökonomischen. Den „Vorstandsvorsitzenden“ als Titel des Rektors, wie wir ihn im alten Hochschulgesetz hatten und den Sie Gott sei Dank herausgestrichen haben, den wollen wir nicht, den brauchen wir nicht.

 

Frau Bauer, hat Ihr Vorgänger Peter Frankenberg die Stimmung an den Hochschulen unnötig angeheizt, in dem er Begriffe wie die „unternehmerische Hochschule“ etablierte, die entsprechend dann auch den von Herrn Halfwassen erwähnten „Vorstandsvorsitzenden“ im Hochschulgesetz mit sich brachte? 

 

Bauer: Ich habe, noch bevor ich Ministerin wurde, explizit kritisiert, dass das die falschen Begrifflichkeiten und die falschen Vorbilder waren. Sie passen nicht zur Eigenlogik der Hochschulen.

 

Sie sprechen von einem dritten Weg. Wo ist das Vorbild?

 

Bauer: Das gibt es nicht. Auch die parlamentarische Demokratie ist keine, denn ich glaube nicht, dass der Senat ein Parlament ist, so wenig, wie der Hochschulrat dem Aufsichtsrat eines Unternehmens entspricht. Entscheidend ist, dass die Hochschule nicht strukturiert ist als System organisierter Verantwortungslosigkeit.

 

Halfwassen: Hochschulen müssen in einem gewissen Rahmen demokratisch verfasst sein. Aber natürlich ist die Demokratie in der Hochschule eine Demokratie besonderer Art und Weise, eben weil die Professoren besondere Verantwortungsträger sind und damit auch besondere Rechte genießen.

 

Sie sprechen die Professorenmehrheit an, die das Bundesverfassungsgericht seit 1973 vorschreibt: Professoren müssen alle entscheidenden Fragen zu Lehre und Forschung allein mit ihrer Mehrheit entscheiden können. Warum eigentlich?

 

Halfwassen: Weil die Professoren die einzigen sind, die unbefristet an den Hochschulen bleiben und deren wissenschaftliches Profil mit ihrer Forschung und Lehre wesentlich prägen und tragen. Daraus lassen sich Mitwirkungsrechte rechtfertigen, die größer sein müssen als die des Mittelbaus oder der Studenten.

 

Wollen Sie sagen, das Verweildauer an sich ein Qualitätsmerkmal ist?

 

Halfwassen: Die Langfristigkeit des Engagements ist jedenfalls ein wesentlicher Punkt. Ein Studentenvertreter im Senat, der geht hoffentlich mal wieder. Aber er trifft Entscheidungen mit, die auf Jahre hinaus Auswirkung haben.

 

Schränken Sie mit der Logik nicht die im Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit ein – für alle Hochschulmitglieder außer den Professoren?

 

Halfwassen: Langsam. Grundrechtsträger ist jeder Wissenschaftler. Auch Doktoranden genießen schon die Wissenschaftsfreiheit, und als Doktorväter müssen wir die respektieren. Das heißt aber nicht, dass in der Hochschule alle das Gleiche zu sagen haben sollten. Professoren haben nun einmal eine größere wissenschaftliche Kompetenz als wissenschaftliche Mitarbeiter und als Studenten. 

 

Bauer: Ich finde nicht, dass man von größeren und geringeren Kompetenzen sprechen kann. Die unterschiedlichen Statusgruppen bringen unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven mit. Die Sichtweise eines jungen Doktoranden oder Postdocs ist die Sichtweise der nachwachsenden Generation, und gerade die halte ich heute für extrem wichtig. Dass sich die zweifellos größere fachliche Kompetenz der Professoren in der Tiefe der Mitsprache widerspiegelt, ist für mich daher keineswegs folgerichtig. Umgekehrt ist Streit an der Stelle aber auch müßig, eben weil das Urteil von 1973 die Vormacht der Professoren zementiert. Da komme ich als Politikerin nicht dran. 

 

Herr Halfwassen, Sie fordern mehr Macht für die Professoren und wehren sich gegen die vermeintlich übermächtigen Rektorate. Nennen Sie doch bitte ein konkretes Beispiel, wo die Rektorate die ihnen anvertraute Macht zum Schaden der Hochschule und ihrer Mitglieder eingesetzt haben. 

 

Halfwassen: Oh, da gibt es viele. Nehmen Sie die Universität Freiburg, wo eines der traditionsreichsten philosophischen Seminare unter Mitwirkung des Rektorats zerschnipselt worden ist.   

 

Bauer: Die Entscheidung, die Philosophie in Freiburg neu auszurichten, war eine gemeinsame von Rektorat und Senat!

 

Halfwassen: Die Entscheidung eines in seiner Macht eingeschränkten Senats, dem das Selbstbewusstsein fehlte zu sagen: Wir machen da nicht mit. Ein zweites Beispiel. In der ersten Bewerbungsrunde zur Exzellenzinitiative hat das Rektorat der Universität Tübingen die Geisteswissenschaften zugunsten der Naturwissenschaften massiv zusammengestrichen, weil man sich so größere Chancen im Wettbewerb erhoffte. Ironischerweise war Tübingen übrigens erst im zweiten Anlauf erfolgreich, und da haben die starken Geisteswissenschaften wesentlich den Ausschlag gegeben. 

 

Wären die Entscheidungen in Freiburg und Tübingen anders ausgefallen, wenn die Rektorate weniger Befugnisse gehabt hätten, Frau Bauer?

 

Bauer: In den beiden Fällen sicher nicht. Wie in Freiburg war auch die Tübinger Entscheidung, die Universität stärker Richtung Naturwissenschaften zu profilieren eine, die von der ganzen Universität getragen wurde. Es gab Kritik damals, das ja, aber die Gremien haben einvernehmlich entschieden. Herr Halfwassen, man kann Veränderungen kritisieren, aber man sollte sie nicht auf eine Governance zurückführen, die damit nichts zu tun hat.   

 

Halfwassen: Lassen Sie mich als Antwort in die Geschichte zurückgreifen. Wir haben in Europa zwei große Universitätsmodelle, Bologna und Paris. Bologna war von Anfang an die führungsstarke Universität mit Ausbildungsauftrag, sie sollte Juristen produzieren, die den Landesfürsten als Beamte zur Verfügung gestellt wurden. Paris war demgegenüber das Modell der Forschungsuniversität, kollegial organisiert, und interessanterweise haben sich alle Traditionsuniversitäten am Pariser Modell orientiert. Als Heidelberg gegründet wurde, reiste man nach Paris, um die dortige Univerfassung abzuschreiben. Das, was wir seit etwa 2005 beobachten, ist, dass die Universitäten, die sich am Pariser Modell orientiert haben, nach dem Bologneser Vorbild umgebaut werden zu führungsstarken Universitäten und zu Ausbildungsstätten.

 

Bauer: Die Gründung der Pariser Universität war vor 800 Jahren, Herr Halfwassen! Sie können doch nicht ernsthaft die Universitäten von damals mit den heutigen Hochschulen vergleichen. Über 50 Prozent eines Altersjahrgangs studieren heute, und sie landen nicht in der Arbeitslosigkeit. Sie werden im 21. Jahrhundert gebraucht. Deswegen glaube ich, dass man die Universität anders buchstabieren muss, dass man eine 800 Jahre alte Idee nach vorn denken muss. 

 

Halfwassen: Das Problem beginnt, wenn die Stärke des Rektorats nicht mehr aus der Stärke einer Bildungsidee rührt, sondern aus dem Budget heraus. Die Währung wissenschaftlicher Reputation sind heute in hohem Maße die Drittmittel, und wer sich um die bewirbt, etwa im Rahmen der Exzellenzinitiative, braucht die starke Unterstützung der Rektorate. Auch deshalb fallen Senate und Fakultätsräte als Gegengewichte weitgehend aus, sie sind zu zahm, zumal ich zur Schande meines eigenen Berufsstandes sagen muss: Es gibt auch eine verbreitete Professorenfeigheit. Und gegen die müssen wir angehen.

 

Aber wo ist die Leitidee, die das heilen kann, Herr Halfwassen? Paris von vor 800 Jahren kann da schwerlich taugen.

 

Halfwassen: Wenn Sie die Erfolgsgeschichte der deutschen Universität ansehen, begann die nicht mit der Übernahme des Pariser Modells, sondern mit den Humboldtschen Reformen. Und was hat Humboldt gemacht? Er hat die Universitäten auf die Selbstbestimmung der Wissenschaftler ausgerichtet. Also im Grunde nochmal eine Zuspitzung des Pariser Vorbilds. Mit dem Ergebnis, dass die deutschen Universitäten bis 1933 zu den besten der Welt avancierten. Dieser Welterfolg basierte auf einer Philosophie, die ganz stark auf die Freiheit des Einzelnen setzt, übrigens auch auf die Freiheit der Studenten. Die dem Einzelnen das Vertrauen entgegenbringt, dass er mit dieser Freiheit etwas Vernünftiges anfängt.

 

Bauer: Für mich ist die Bologna-Reform genau das, eine moderne Weiterführung der Humboldtschen Idee. Die Studienreform ist ein groß angelegtes Programm zur Entstaatlichung des Hochschulwesens. Ich lese Bologna als ein Stück Freiheitsgeschichte: Der Staat gesteht den Hochschulen mehr Freiheit zu und lässt sie selbst ihre Geschicke lenken.

 

Woran machen Sie das fest?

 

Bauer: Nehmen Sie die Genehmigung von Studiengängen. Früher haben das die Ministerien gemacht. Warum sollen denn meine Ministerialbeamten besser wissen, was wissenschaftliche Qualität ist, als die wissenschaftliche Community selbst, die jetzt über die Akkreditierung entscheidet? 

 

Halfwassen: Wenn es doch nur so gelaufen wäre. Tatsächlich hat sich der Staat aus den Hochschulen zurückgezogen und das Feld privaten Unternehmen überlassen, Akkreditierungsagenturen, die keinerlei Kontrolle unterliegen und in absoluter Selbstherrlichkeit entscheiden, was ihnen gefällt und was nicht. Die Kommissionen, die diese Agenturen nach eigenem Gutdünken zusammensetzen, sind willkürlich, ihre Fachkompetenz ist fragwürdig. Darum ist Bologna für mich gerade keine Freiheitsgeschichte, sondern die Geschichte des Verlustes von staatlich garantierter Freiheit. 

 

Die Kritik an Bologna und an der Akkreditierung, so scheint es, vereint viele Professoren. Sind das Symbole für den Wandel, über den wir die ganze Zeit sprechen?

 

Halfwassen: Das sind keine Symbole, sondern erfahrene Zumutungen, und zwar erhebliche. Wie groß die Abneigung gegen Bologna ist, hat neulich eine Allensbach-Umfrage ergeben, der zufolge 78 Prozent der Professoren Bologna für gescheitert halten. Bologna ist ein Modell, das die Politik den Professoren gegen ihren Willen oktroyiert hat. Wenn 78 Prozent dagegen sind, kann so eine Reform nicht funktionieren.  

 

Stehen all diese Themen für Sie in einem sachlichen Zusammenhang? Bologna, überbordende Drittmittel, starke Rektorate?

 

Halfwassen: So wie der Hang zu Drittmitteln starke Rektorate fördert, ist die Akkreditierung eine Folge von Bologna, und so schief, wie sie gegangen ist, hat sie das Ansehen von Bologna in Deutschland nochmal heruntergezogen. Ich will ja gar nicht ausschließen, dass eine vernünftige Grundidee der Studienreform zugrunde lag, aber wenn es sie gab, hat die Politik sie ordentlich gegen die Wand gefahren. 

 

Bauer: Ich glaube, der Unmut der Professoren hat eine andere Ursache. Einige von ihnen glauben, dass die Universitäten mit den zehn Prozent Studienanfängern von früher gut bedient waren und der Rest sich bitte woanders ausbilden lassen soll. Aber die bildungshungrigen Menschen sind nun einmal da, und sie bringen ihre ganze Vielfalt und Verschiedenheit und ihre unterschiedlichen Erwartungshorizonte mit. Natürlich ist das auch eine gewisse Zumutung, weil sie die Universitäten mit einer anderen, einer neuen Erwartungshaltung konfrontieren. Die jungen Menschen fragen nicht nur, wie die Universität sie wissenschaftlich bilden kann, sondern auch, was sie aus der Universität für ihre Karriere außerhalb der Wissenschaft mitnehmen können. 

 

Halfwassen: Diejenigen von uns, die für ihren Beruf Leidenschaft empfinden, machen gern Lehre, und wir kriegen es auch in Zeiten der Studentenrekorde immer noch hin, Forschung und Lehre zu kombinieren. Was uns sorgt, ist die Explosion an administrativen Aufgaben, etwa wenn an Instituten, die einer Programmakkreditierung unterworfen werden, Forschung und Lehre erstmal für ein halbes Jahr komplett flachliegen.

 

Das von der Politik ausgegebene Ziel lautet daher: Von der Akkreditierung einzelner Programme sollen die Hochschulen zur Systemakkreditierung kommen, also als ganze Institution einmal alle sechs Jahre evaluiert werden. 

 

Bauer: So ist es. Das Ziel ist zudem, diese Frist zu verlängern.

 

Halfwassen: Nein, das Ziel muss sein, die Akkreditierung komplett abzuschaffen. 

 

Sie wollen doch nicht ernsthaft zur ministeriellen Genehmigung zurück?

 

Halfwassen: Genau das will ich. Die Ministerien haben nur geguckt, ob formal alles in Ordnung ist, und inhaltlich hatten wir völlige Freiheit. Zumindest in den Geisteswissenschaften war das so. 

 

Bauer: Da habe ich andere Geschichten gehört, aber gut, ist lange her.

 

Halfwassen: Und hängt sicherlich auch von der Wissenschaftsdisziplin ab.

 

Bauer: Wie auch immer, Ihre Kritik ist durch den neuen Staatsvertrag zur Akkreditierung ohnehin hinfällig, da er nicht nur den Auftrag des Akkreditierungsrats präzisiert, sondern das Gremium zugleich mit einer Wissenschaftlermehrheit ausgestattet und die privaten Agenturen aus der Genehmigung herausgezogen hat. 

 

Halfwassen: Dem muss ich heftig widersprechen. Der neue Staatsvertrag tut nur so, als räume er den Wissenschaftlern mehr Einfluss ein. Zwei Wissenschaftler sollen im Akkreditierungsrat das gesamte Spektrum der Geisteswissenschaft abdecken – das soll Fachnähe sein? Dazu kommt, daß die Professoren im Akkreditierungsrat von der KMK auf Vorschlag der HRK ernannt werden sollen, also rein exekutiv bestellt werden, was in Baden-Württemberg übrigens der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts widerspricht. Außerdem verletzt der Staatsvertrag der baden-württembergischen Landesverfassung, die es untersagt, hoheitliche Verwaltungsaufgaben an eine Behörde zu übertragen, die nicht der Landesregierung von Baden-Württembergs und nicht der Kontrolle des baden-württembergischen Landtags untersteht. Und genau das ist der Akkreditierungsrat: eine nordrhein-westfälische Quasi-Behörde. 

 

Bauer: Bleiben wir beim Kern. Natürlich liegt die Verantwortung für die wissenschaftliche Qualität bei jeder einzelnen Hochschule und ihren Professoren, aber der organisierte Blick von außen ist unverzichtbar. Man muss ihn allerdings auch annehmen wollen. Wenn Sie glauben, es gehe bei einer Akkreditierung nur darum, dass die da draußen, wenn sie alle Akten gelesen haben, ihr Häkchen dran machen, dann verstehen Sie das Prinzip nicht. Sie müssen sich schon dem kritischen Blick von außen stellen wollen und die Anregungen mitnehmen.

 

Frau Bauer, im vergangenen Herbst hat der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Ihr Hochschulgesetz verfassungswidrig ist. Die Senate, entschieden die Richter, müssten wieder aus eigener Macht die Rektorate oder einzelne Rektoratsmitglieder entlassen können. Wie reagieren Sie auf das Urteil? 

 

Bauer: Produktiv. Wir brauchen ein starkes Rektorat mit Entscheidungsspielräumen, aber auch mit einer klaren Legitimation durch die Universität.

 

Geht das konkreter?

 

Bauer: Das heißt sicher nicht, dass wir das Rektorat schwächen und um grundlegende Kompetenzen beschneiden. Wir werden eine neue, rechtskonforme Möglichkeit der Abwahl schaffen, falls Rektorate das Vertrauen der Universität verlieren sollten. Ganz sicher aber werde ich keine Lösung präsentieren, in der es einer kleinen Gruppe gewählter Professoren gelänge, das Rektorat an die kurze Leine zu nehmen und ihm den Mut zu unpopulären Entscheidungen auszutreiben. Wir müssen die Abwahl auf breite Füße stellen.

 

Was heißt „auf breite Füße?“

 

Bauer: Da sind verschiedene Varianten vorstellbar. Man könnte den Senat vergrößern und so die Zahl der gewählten Professoren erhöhen. Oder wir schaffen die Möglichkeit, dass die Professorenschaft insgesamt abstimmt. Mit anderen Worten: Urabwahl. 

 

Halfwassen: Mir ist der Gedanke neu, aber das halte ich für eine äußerst interessante Idee. Der Rektor ist der Repräsentant der gesamten Universität, insofern wäre es folgerichtig, die Entscheidung über seine Abwahl in die Verantwortung aller Professoren zu legen. 

 

Die Richter haben noch mehr verlangt. Bei Senatsentscheidungen, die die Professorenmehrheit erfordern, dürfen künftig nur noch gewählte Professorenvertreter mitgezählt werden. Das heißt: Alle Professoren, die nur von Amts wegen im Senat sind, also Rektoratsmitglieder oder Dekane, bleiben außen vor.  

 

Bauer: Herr Halfwassen, das können Sie doch nicht ernsthaft gut finden.

 

Halfwassen: Aber natürlich finde ich das gut. Nehmen Sie den Heidelberger Senat als Beispiel: Der hat 35 Mitglieder zurzeit und davon sind nur acht gewählte Professoren. Ihr Einfluss ist eindeutig zu gering. Das Urteil gibt ihnen endlich die Macht zu einer echten Kontrolle des Rektorats zurück. 

 

Bauer: Überlegen Sie mal, was das bedeutet. Künftig könnten fünf der acht gewählten Professorenvertreter, also fünf von 35 Senatsmitgliedern in Heidelberg eigenständig das Rektorat abwählen.

 

Halfwassen: Wenn Ihnen das zu wenige Professoren sind, kann man ja insgesamt mehr Professoren in den Senat schicken, Frau Bauer, wie Sie selbst schon angedeutet haben. Entscheidend ist etwas Anderes. Ich habe mir mal die Homepage Ihres Ministeriums angeschaut und dort ein glühendes Plädoyer für die Freiheit als Grundlage der Wissenschaft gefunden. Diese Freiheit hat aber eine geradezu zwingende Voraussetzung: dass wir Campus-Imperatoren verhindern.  

 

Bauer: Wenn ich mir unsere Rektoren anschaue sind, sind wir davon doch so weit entfernt wie der Mond! 

 

Gibt es Campus-Imperatoren an Baden-Württembergs Hochschulen?

 

Halfwassen: In der Regel nicht. Aber die rechtlichen Verhältnisse waren bislang so, dass es in die Richtung hätte laufen können. Zumal noch etwas dazu kommt. Nicht nur die Rektorate, auch die Dekane haben in den vergangenen zehn Jahren einen enormen Machtzuwachs erlebt. Gleichzeitig sind sie abhängiger vom Rektorat geworden, weil heute ohne Zustimmung des Rektors keiner mehr Dekan wird. Wie sollen die Dekane da noch im Senat wirksam die Rektorate kontrollieren? Insofern musste der Verfassungsgerichtshof ihnen das Stimmrecht nehmen. 

 

Ist doch plausibel argumentiert, oder, Frau Bauer?

 

Bauer: Ja, aber die Schlussfolgerung teile ich nicht. Die beschriebene Abhängigkeit zwischen Dekanen und Rektoraten kann ich auflösen durch eine Klarstellung im Gesetz, dass Dekane allein von ihren Fakultätsräten gewählt werden. Punkt. Das Vorschlagsrecht des Rektors kann meinetwegen ersatzlos entfallen. So hätte man die Abhängigkeit beseitigt, die Expertise der Dekane im Senat aber nicht geschmälert. Andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, warum ein gestandener Dekan noch Lust haben sollte, ohne Stimmrecht, sozusagen als Mitglied zweiter Klasse, im Senat zu hocken. 

 

Halfwassen: Das wäre eine Reform in die richtige Richtung. Die Dekane sollten die Sprecher ihrer Fakultät gegenüber dem Rektorat und im Senat sein, nicht die Sprecher des Rektorats in den Fakultätsräten. Wenn Sie diese Fehlentwicklung korrigieren, Frau Bauer, können Sie Sie sicherlich auf Sympathien in den Fakultäten zählen.

 

Und was ist mit den Rektoratsmitgliedern? Lässt sich deren Stimmrecht im Senat auch retten?

 

Bauer: Ich komme aus einer parlamentarischen Tradition, in der der Ministerpräsident sehr wohl sein Stimmrecht als gewählter Abgeordneter wahrnimmt und ich als Ministerin ebenso. 

 

Das war aber nicht immer so. Früher galt bei den Grünen die strikte Trennung von Amt und Mandat. 

 

Bauer: Das ist lange her. Wir sind eine lernende Organisation.

 

Halfwassen: Und zum Lernen gehört zu erkennen: Das Rektorat als Exekutive, die vom Senat kontrolliert werden soll, darf im Kontrollgremium kein Stimmrecht haben. 

 

Bauer: Woran machen Sie das fest? In Baden-Württemberg ist, wie ich gerade beschrieben habe, die Exekutive auch Teil der Legislative. 

 

Halfwassen: Ich mache es fest an der Logik, dass je stärker die Führungsstruktur ist, desto stärker auch die Kontrollmöglichkeit sein muss. 

 

Aber ein Ministerpräsident hat auch ziemlich viel Macht.

 

Halfwassen: Ein Ministerpräsident hat eine Opposition gegen sich. In Hochschulsenaten existiert diese Aufteilung in Regierung und Opposition aber normalerweise nicht. Seit der Frankenberg-Reform entsprechen die Hochschulen in Baden-Württemberg viel eher dem US-Präsidialsystem, und da hat der Präsident logischerweise auch kein Stimmrecht im Parlament. 

 

Vorhin haben Sie betont, Frau Bauer, wie wichtig Sie die Perspektive der nachwachsenden Wissenschaftlergeneration finden. Haben Sie konkrete Pläne, um ihnen mehr Gehör zu geben?

 

Bauer: Wenn wir schon ans Gesetz gehen, nutzen wir die Gelegenheit für diese Reform. Wir werden wir nach geeigneten Wegen suchen, wie wir die Stimme der Doktoranden, die Stimme der jungen Wissenschaft, deutlicher in den Senat einspeisen können. 

 

Und wie?

 

Bauer: Wir werden ein neues Modell ausprobieren, aber es ist zu früh, die Einzelheiten öffentlich zu diskutieren. Das würde die Konsensfindung erschweren. 

 

Herr Halfwassen, glauben Sie, mit dieser Ministerin wird es eine vernünftige Antwort auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes geben?

 

Halfwassen: Auch wenn wir uns bei der Akkreditierung nicht einig werden: Insgesamt finde ich, dass Frau Bauer konstruktiv mit dem Urteil umgeht. Das macht Hoffnung.

 

Eine kürzere Version dieses Streitgesprächs erschien gestern in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.


Fotos: Heinrich-Böll-Stiftung: "Theresia Bauer", CC BY-SA 2.0/Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg, www.marsilius-kolleg.uni-heidelberg.de

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Kommentare: 5
  • #1

    Carsten von Wissel (Montag, 17 Juli 2017 17:59)

    Die von Jens Halfwassen vorgebrachte Argumentation warum eine ProfessorInnenmehrheit in Hochschulgremien zwingend sein soll vermag weder zu überraschen, noch zu überzeugen und ist an eben den Stellen löchrig, an denen der Diskurs dazu das üblicherweise ist. Er sagt, ProfessorInnen seien auf Dauer in der Universität und deshalb in anderer Weise als Angehörige anderer Statusgruppen von Entscheidungen und deren Langfristfolgen betroffen. Wäre dieses ein ausschlaggebender Aspekt, dann müssten Regelungen getroffen werden, wie die Abstimmungsberechtigung von zeitlich befristeten oder die Hochschule verlassenden HochschullehrerInnen gehandhabt wird; schließlich könnte sich jemand wegberufen lassen, um von den Langfristfolgen einer vom ihm mitgetroffenen Entscheidung nicht getroffen zu werden.
    Richtig überraschend wird seine Argumentation erst da, wo er die Weltgeltung der deutschen Universitäten darauf zurückführt, dass sie nicht das Bologna Modell (mit seiner praktischen - heute würde man sagen - Studierendenorientierung) übernommen haben, sondern das Pariser mit seiner Scholarenorientierung. Als wären die spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Universtiäten Orte der Forschung gewesen. Vor dem 18. Jahrhundert vielleicht sogar vor Humboldt waren die Universität Ausbildungsstätten für administrative Eliten, für die Administration der Seele (Theologen), des Körpers (Mediziner), des Staatswesens (Juristen); Wissensproduktion und die Schaffung von Neuem fand überwiegend woanders statt.
    Auch die Argumentation, ProfessorInnen würden eine größere Kompetenz in Bezug auf die Wissenschaft betreffende Belange aufweisen, kann zumindest dann nicht überzeugen, wenn man bedenkt, dass auch bei ProfessorInnen das Wissenschaftsverständnis oft sehr fachspezifisch entwickelt ist und ein Verständnis davon, worin eigentlich der Mehrwert einer Universität besteht, kaum vorhanden ist. Genau aus dieser Lücke ergibt sich auch die Notwendigkeit dessen, was im angloamerikanischen Raum "academic leadership" heißt. In Deutschland ist das ein nahezu undebattiertes Feld, in dem es viel Schwarzweißes und wenig Reflektion gibt.
    Aus norddeutscher und Berliner Sicht ist in meinen Augen aber immer wieder am überraschendsten, was im Gespräch nicht besprochen wird: das Fehlen von Hochschulöffentlichkeit in den Senaten der baden-württembergischen Hochschulen. Das Thema ist in landespolitischer Perspektive offensichtlich ein Unthema, dass niemand anfasst.

  • #2

    McFischer (Mittwoch, 02 August 2017 13:52)

    Wenn man es nur oft genug wiederholt, wird es dennoch nicht richtiger...
    Herr Prof. Halfwassens Zitat:
    "Tatsächlich hat sich der Staat aus den Hochschulen zurückgezogen und das Feld privaten Unternehmen überlassen, Akkreditierungsagenturen, die keinerlei Kontrolle unterliegen und in absoluter Selbstherrlichkeit entscheiden, was ihnen gefällt und was nicht. Die Kommissionen, die diese Agenturen nach eigenem Gutdünken zusammensetzen, sind willkürlich, ihre Fachkompetenz ist fragwürdig."
    Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch: Es handelt sich bei den Agenturen zumeist entweder um Vereine (deren entscheidungsberechtige Mitglieder Universitäten und Fachhochschulen sind) oder um Stiftungen, in denen auch die Hochschule (und Ministerien) in den Stiftungsräten vertreten sind. Neben dieser Kontrolle ist auch der Akkreditierungsrat, der überwiegend von KMK und HRK bestell wird, die 'Aufsichtsbehörde' der Agenturen.
    Die genannten Gremien der Agenturen ernennen in der Regel auch die Kommissionen; deren Zusammensetzung ist also auch nicht "willkürlich". Den Kommissionen die "Fachkompetenz" abzusprechen ist zum einen beleidigend für die (überwiegend professoralen) Kommissionsmitglieder, zum anderen stellt sich natürlich die Frage, wo die Fachkompetenz denn sonst liegen sollte.
    Kurzum: Alles platte Vorwürfe von jemanden, der offensichtlich kein Interesse hat, diesen Punkt der Diskussion informiert zu debattieren. Gerade von jemanden aus der Philosophie hätte ich da eigentlich mehr erwartet.

  • #3

    Udo Baumgartner (Samstag, 25 August 2018 07:35)

    Wenn die Ministerin nur nicht so naiv wäre. Und mehr vom Wissenschaftsbetrieb verstünde. Und nicht von der Phantasie der Universitäten als Quelle von Einnahmen ausginge. Vor allem nicht so neo-liberal wäre. Vielleicht hätte sie dann eine Chance.

    Nach Lage der Dinge sollte man sich auf ein Scheitern möglichst gemütlich einrichten. So man das kann.

  • #4

    Langjähriges gewähltes Senatsmitglied (Dienstag, 20 November 2018 13:31)

    Die Gesetzestexte zeichnen einen Ordnungsrahmen und oft sind Juristen grundsätzlich zu optimistisch, was deren tägliche Umsetzung betrifft. Lese ich das Hochschulrecht, dann kann die Organisation Universität eigentlich keine ernsten Probleme haben. Arbeite ich in Hochschulen, sehe ich wie Ideal und Wirklichkeit auseinander treten können. Der Trend zu Leadership 2.0 und Governance hat eher den Beiräten ("Aufsichtsräten der Hochschule") und generell der Rektoratsebene eine erhöhte Macht als Vorschuss des Vertrauens in die geballte Kompetenzanhäufung gegeben. Wer jedoch ist wann für was genau der kompetente Entscheider ? Die diskurseifrige Gremien-und-Kommisionen-Universität ist nicht immer klüger und vor allem produziert diese Kompromisse, die oft nicht lange tragen. Der Senat hat nur beratende und legitimierende Aufgaben und ist aber je nach Mitgliedszusammensetzung keineswegs immer um Objektivität bemüht. Grosse Gruppen des akademischen Mittelbaus haben an Hochschulen nur Mitspracherecht, aber keine eigene Basis Interessen wirklich zum nötigen Verhandlungsgegenstand zu machen. Deshalb wurde ja eine Petition an die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka überreicht, die persönlich gar nicht zuständig für die Misere der Organisationsabläufe war (2014/15). Erfolg hatte es keinen.

  • #5

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:25)

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