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Neue Verhältnisse

Wie man die Studentenströme zwischen Universitäten und Fachhochschulen neu verteilen könnte, wieso alle davon etwas hätten und was das mit der ungeliebten Kapazitätsverordnung zu tun hat: ein Gastkommentar von Oliver Günther.

Foto: ulrichw

DIE KAPAZITÄTSVERORDNUNG (KapVO) regelt, wieviel Lehrkapazität für die Ausbildung eines Studierenden erforderlich ist. Sie hat sich nie besonderer Beliebtheit erfreut. Als ein in dieser Form international wohl einmaliges Konstrukt versucht sie, landes- bzw. bundesweit einheitlich zu regeln, wie viele Lehrstunden in die Ausbildung eines Mediziners (viele!), Juristen (eher weniger) oder Historikers (ganz wenige) zu investieren sind. Schon die normative Idee, die diesen Beispielen zugrunde liegt, ist nicht immer nachzuvollziehen. Zudem ist die KapVO schwer zu verstehen, nur wenige Spezialisten durchschauen sie im Detail. Unterschiede zwischen Hochschulen ebnet sie ein, abgesehen von dem Bekenntnis zu einem zweistufigen Studiensystem, das Fachhochschulen dezidiert von Universitäten abgrenzt. Aber dazu später mehr. Im Ergebnis fordern viele die ersatzlose Abschaffung der Kapazitätsverordnung.

 

Ihren Kern bildet das Konzept des Curricularnormwerts (CNW) – laut Wikipedia „eine Festlegung, wie viele Deputatsstunden für die Ausbildung eines Studenten in einem bestimmten Studiengang an Hochschulen erforderlich sind.“ Höhere CNWs indizieren einen Bedarf an mehr Personal, das in dem entsprechenden Studiengang pro Studierendem vorzusehen ist. Die CNWs waren ursprünglich festgelegt in den eingangs angesprochenen Kapazitätsverordnungen der Bundesländer, inzwischen sind sie in den unwesentlich flexibleren Curricularwerten (CWs) aufgegangen. Der Öffentlichkeit sind die jeweils angewandten CNWs bzw. CWs nur beschränkt zugänglich.

 

KapVOs und CWs sind gerade wegen ihrer Sperrigkeit ein praktisches Konstrukt, wenn es um das so genannte „Einklagen“ von Studienplätzen geht. Richter berechnen hier aufgrund der Personaltableaus der Hochschulen das insgesamt verfügbare Lehrdeputat einer Fakultät oder eines Instituts. Einschlägige Prozessakten beeindrucken durch den Detaillierungsgrad, mit dem hier gerechnet wird. Dieser Wert geteilt durch den CW eines Studiengangs ergibt die theoretisch verfügbare Kapazität. Ist diese nicht durch die immatrikulierten Studierenden ausgeschöpft, wird der Klage stattgegeben und der Klagesteller ist zuzulassen. 

 

So weit so gut. Oder vielleicht nicht so gut. Denn seit Einführung der KapVO hat sich in der bundesdeutschen Hochschullandschaft doch einiges verändert. Als die KapVO in der alten Bundesrepublik das Licht der Welt erblickte, gingen dort gerade einmal rund 15 Prozent eines Altersjahrgangs auf eine Hochschule. In der DDR waren es damals wohl knapp über 10 Prozent. Fachhochschulen waren in der Bundesrepublik gerade eingeführt worden, als praxisorientierte Alternative zu den scheinbar theorielastigen Universitäten. Eine Kernidee war, Bildungsaufsteigern und junge Menschen mit Berufserfahrung über ein praxisorientiertes, betreuungsintensives Studium den Weg in die Führungsetagen zu ebnen. Die hohe Betreuungsintensität hat sich auch von vornherein in den vergleichsweise hohen CWs der Fachhochschulen niedergeschlagen. 

 

Trotz aller anfänglichen Skepsis gegenüber dem „Dipl.-Ing. (FH)“ oder auch dem „Dipl-Kfm. (FH)“ hat sich das Modell Fachhochschule als Erfolgsmodell erwiesen. Heute besuchen rund ein Drittel aller Studierenden in Deutschland eine Fachhochschule. Das diskriminierende Kürzel „(FH)“ ist verschwunden, viele Fachhochschulen sind zu „Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)“ mutiert. Die Absolventen haben gute Chancen am Arbeitsmarkt, sie verdienen nicht selten mehr als ihre Kommilitoninnen von der Universität. 

 

Statt den erwähnten 10 bis 15 Prozent eines Altersjahrgangs beginnt derzeit mehr als die Hälfte ein Hochschulstudium. Nur ein Bruchteil dieser jungen Menschen ist an einer wissenschaftlichen Laufbahn interessiert. Gefragt ist vielmehr ein wissenschaftlich fundiertes Studium, das auf die berufliche Laufbahn in einem Unternehmen oder einer Behörde vorbereitet. Genau das leisten unsere Fachhochschulen. Aber warum studiert trotzdem nur gut ein Drittel an einer Fachhochschule? Wäre es andersherum nicht besser für alle Beteiligten?

 

Drei Gründe lassen sich ausmachen. Erstens bieten die Fachhochschulen nicht alle Fächer an. So lassen sich zum Beispiel Jura oder Medizin nur an einer Universität studieren, auch das Lehramtsstudium ist traditionell eine Domäne der Universitäten. Zweitens gilt das Studium an einer Fachhochschule vielerorts noch als Studium zweiter Klasse; dies gilt insbesondere für die Eltern- und Großelterngeneration des Bildungsbürgertums, die dem Nachwuchs dann „sicherheitshalber“ doch zum universitären Studium raten. Und drittens haben die Universitätsleitungen gemischte Gefühle hinsichtlich einer Umschichtung: Einerseits hätten viele nichts gegen geringere Jahrgangsstärken, weil sich so schnell Verbesserungen in der Studienqualität erzielen ließen. Andererseits hat man Sorge, dass derartige Verschiebungen Haushaltskürzungen zur Folge haben könnten. Dies wäre insbesondere bei den forschungsstarken Universitäten auch volkswirtschaftlich problematisch, da diese im internationalen Vergleich ohnehin schon strukturell unterfinanziert sind.

 

Die politische Herausforderung besteht also darin, das Image der Fachhochschulen weiter zu verbessern und vielleicht auch über neue Berufsbilder in den traditionell universitär verankerten Studienfächern nachzudenken. So engagieren sich viele Fachhochschulen bereits im Bereich der Gesundheitsberufe oder in der Rechtspflege. Darüber hinaus müssen die angestrebten Verschiebungen der Kapazitäten aber auch finanziell unterlegt werden. Hier schlägt nun, siehe oben, wieder die Stunde der ungeliebten KapVO. Denn der gordische Knoten könnte durch folgenden Viersprung elegant zerschlagen werden:

 

(1) Eine schrittweise Erhöhung der CWs für die Universitäten, möglicherweise abhängig von deren Forschungsleistung;

(2) Konstanz oder leichte schrittweise Absenkung der CWs für die Fachhochschulen;

(3) Eine privilegierte Behandlung der Fachhochschulen bei der Verteilung zusätzlicher Finanzmittel – ohne dass dies zu Absenkungen bei den Haushalten der Universitäten führt;

(4) Die Einführung von Fachhochschulstudiengängen auch in traditionell universitätsdominierten Studiengängen wie der Jura und der Medizin. >>

Wie die Verteilung der Studenten sich verändern würde

>> Diese Maßnahmen würden zu deutlich mehr Studienplätzen an den Fachhochschulen führen, ohne dass dort unzumutbare Zustände zu befürchten wären. Mit Maßnahme (2) würde die Anzahl der Studienplätze an den Universitäten tendenziell sinken und die Studienqualität entsprechend steigen. Maßnahme (3) würde bewirken, dass letztlich alle – jedenfalls alle, die eine angemessene Leistung erbringen – gewinnen. Denn Zuwächse würden den Universitäten ebenso wie den Fachhochschulen zuteil, und der Steuerzahler bekäme letztlich mehr „bang for the buck“, mehr von dem, was das Land wirklich braucht.

 

Auf diese Weise ließe sich das derzeitige Verhältnis ein Drittel FHs zu zwei Drittel Unis schrittweise zugunsten der Fachhochschulen erhöhen. Unsere Berechnungen zeigen, dass sich dieser Effekt vergleichsweise zügig erzielen lässt (für die genauere Berechnung kontaktieren Sie den Autor). Ein mögliches Szenario sähe so aus, dass es pro Jahr für die Hochschulen 3,5 Prozent mehr Budget gibt, die Universitäten aber nur eine Erhöhung von 2,5 Prozent Prozent Jahr erhielten und im Gegenzug (wegen der niedrigeren Haushaltszahlen insgesamt) pro Jahr 7,5 Prozent zusätzlich den Fachhochschulen zugutekommen. Parallel hierzu würden die CWs der Universitäten pro Jahr um 5 Prozent erhöht, die CWs der FHs pro Jahr nur um ein Prozent. Ein solches Szenario würde nach 8 Jahren dazu führen, dass die Kapazitäten von Universitäten und Fachhochschulen ungefähr gleich hoch wären. Wobei offen ist, ob die Nachfrage nach FH-Studienplätzen einer solchen Verschiebung von Kapazitäten folgen würde. >>

Mit welchen Budgets Unis und Fachhochschulen rechnen könnten

>> Auch diese teilweise überraschende Berechnung kann allerdings die eigentliche Schlussfolgerung nicht beseitigen: Die Curricular(norm)werte sind kein sachgerechtes Konstrukt für Hochschulbildung im 21. Jahrhundert.  Eigentlich gehört die Kapazitätsverordnung abgeschafft. Aber wenn die Politik schon davon absieht, den großen Schritt zu gehen, sollte das Konstrukt wenigstens an die derzeitigen Verhältnisse angepasst und für die vereinbarten politischen Ziele genutzt werden. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, ob das Zwei-Klassen-System Universität versus Fachhochschule überhaupt noch den aktuellen Verhältnissen entspricht. Vielleicht wäre eine Lösung entlang eines Spektrums sachgerechter. Dies würde freilich mehr Flexibilität bedingen, was die Aushandlung von CWs und Lehrdeputaten zwischen Landesregierung und Hochschule angeht. Dabei wären auch Sondertatbestände wie etwa die Lehramtsausbildung zu berücksichtigen. Doch auch davor scheuen viele Landesministerien noch zurück.

 

Oliver Günther ist Präsident der Universität Potsdam. Sie erreichen ihn unter oliver.guenther@uni-potsdam.de. 

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Kommentare: 3
  • #1

    Christian Wartena (Montag, 23 Oktober 2017 08:51)

    Der Kern der Idee ist also, dass FHs bei gleicher Anzahl von Professoren und Dozenten mehr Studierende aufnehmen, die Unis bei gleichbleibender Kapazität weniger. Und das soll vorteilhaft für die FHs sein? Die Dozenten an den FHs haben schon ein viel höheres Lehrdeputat und keinen Mittelbau, der ein Teil der Lehre (z.B. auch Korrekturarbeiten) übernehmen kann. Ein weiterer Punkt ist auch merkwürdig: nicht für gute Lehre, sondern für gute Forschung soll man belohnt werden: wenn ein Fachbereich viel Drittmittel und damit Personal für die Forschung einwirbt, geht der CNW hoch, und darf auch für die Lehre mehr Personal eingestellt werden.

  • #2

    Josef König (Montag, 23 Oktober 2017 12:20)

    Es gut und wichtig, dass über die Abschaffung oder Änderung der KapVO nachgedacht bzw. diskutiert wird, denn diese Kapazitätsverordnung verhindert seit Jahren, dass die Qualität der Lehre über zusätzliches Personal für die Lehre verbessert werden kann. Jede neu geschaffene zusätzliche Stelle an Hochschulen, die auch in der Lehre tätig ist, erhöht die Zahl der Studierenden automatisch.
    Der Wissenschaftsrat hat bereits in den 80er und 90er Jahren die Ausweitung der Fachhochschulen und ein anderes Verteilungsverhältnis von Studierenden zwischen Unis und FHs gefordert (ich bitte um Nachsicht, dass ich weiter von FHs spreche und nicht von so genannten Hochschulen für angewandte Forschung - denn auch die Unis forschen angewandt). Obwohl der Ausbau der FHs erfolgt ist, ist der Andrang an die Universitäten unvermindert geblieben, auch sogar deutlich gestiegen - nicht allein, weil 'bürgerliche Eltern ihren Kindern die Uni nahelegen', sondern auch, weil es auch einen Drang vom Studium zum sicheren Öffentlichen Dienst gegeben hat, der sich aber für die Karrierechancen und höhere Bezahlung für die Absolventen von FHs nicht geöffnet hat - wie überhaupt der Öffentliche Dienst dazu übergangen ist, die Gehälter nach "unten anzupassen". Hier wäre einiger Nachholbedarf - aber das ist eine andere Diskussion.
    Die Vorschläge von Oliver Günter greifen dennoch zu kurz. Er spricht nur von der Verteilung des Geldes für die Lehre und des Personals zwischen FHs und Unis (und nebenbei bemerkt: Absurd ist dabei, die Forschung der Unis zu belohnen, wenn man über die Lehre spricht.).
    Was Herr Günter völlig hier außer Acht lässt, sind die enormen Strukturkosten, nämlich den notwendigen Ausbau von Gebäuden und dazu die Ausweitung der Infrastrukturen, etc. Außerdem müsste dann tatsächlich auch eine Diskussion darüber beginnen, welche Studiengänge/Ausbildungen Unis und FHs jeweils übernehmen können und ob sich ihre Aufgaben dadurch weiter angleichen sollen oder sauber von einander abgrenzen sollen. Dass schließlich auch die Bezahlung von Absolventen und die Karrierechancen zu dieser Diskussion gehören, ist nur selbstverständlich.

  • #3

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:44)

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