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Wie wäre es mit einer "Respekt-Rente" für DDR-Flüchtlinge?

Während die GroKo über das nächste Renten-Milliardenpaket streitet, kämpfen Tausende Betroffene um die Wiedergutmachung alten Unrechts bei ihrer Alterssicherung.

DIE SPD ZEIGT beim Thema Rente einen Gestaltungsdrang wie lange nicht mehr. Manche meinen ja, das Ziel der Sozialdemokraten bestehe vor allem darin, die Union so lange vor sich herzutreiben, bis diese die Koalition vorzeitig aufkündigt. Was als Analyse sicher unterkomplex ist. Richtig ist freilich, dass viele in der Parteispitze mehr oder weniger offen vom Gang in die Opposition träumen, weil sie sich nur davon einen Ausweg aus der tiefgreifenden Krise erwarten, die nun schon so lange anhält und immer noch bedrohlicher zu werden scheint. Soll Jamaika mal regieren, sagen sie, dann finden wir in der Abgrenzung zu einem neuen Gemeinschaftsgefühl als Partei, die Wähler erkennen wieder unser unverwechselbares Profil, und irgendwann entsteht aus all dem ein sich selbst tragender Aufwärtstrend in den Umfragen und Wahlergebnissen. Auch diese Hoffnung könnte sich übrigens als unterkomplex herausstellen.

 

Aktuell ist es die "Respekt-Rente", für die besonders SPD-Sozialminister Hubertus Heil mit Verweis auf den GroKo-Koalitionsvertrag trommelt, und es macht nichts, wenn außer dem Schlagwort nicht alle Details der Pläne hängenbleiben. Es ist ohnehin vor allem die Geste, die aus Sicht der Sozialdemokraten zählen soll, und die besagt: Wir erkennen die Lebensleistung von Menschen an, wir haben "Respekt" vor ihr.  Als Konsequenz sollen Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, in jedem Fall eine höhere Rente beziehen als jene, die es nicht getan haben. Und die dafür gegebenenfalls nötige Aufstockung durch die "Respekt-Rente" soll nach Meinung der SPD – in Abweichung vom GroKo-Vertrag – ohne Bedürftigkeitsprüfung geschehen, was der Tagesspiegel schon als möglichen "Scheidungsbrief" titulierte. 

 

"Respekt-Rente": Richtig teuer und ziemlich wolkig

 

Unterstellen wir demgegenüber mal, dass die "Respekt-Rente" ohne Bedürftigkeitsprüfung nicht vor allem Instrument des oben von mir skizzierten GroKo-Machtspiels ist, sondern tatsächlich so gewollt ist, als Respektbekundung vor der Lebensleistung, dann ist sie immer noch zweierlei: richtig teuer und ziemlich wolkig, was ihre sozialpolitischen Konsequenzen betrifft. Für diese Erkenntnis muss man übrigens nicht die "wohnsituierte Münchner Arztfamilie" bemühen, die in diversen Rechenbeispielen etwa bei Spiegel Online auftauchte und die ebenfalls von der "Respekt-Rente" profitieren würde. Auch sonst ist die Verwirrung spürbar. So schrieb die WELT, Ostdeutsche würden besonders stark profitieren, während der MDR warnte: "Viele Ostrentner gehen bei Respekt-Rente leer aus". 

 

Immerhin gäbe es eine andere, demographisch sogar deutlich dringlichere Rentenmaßnahme, für die sich die SPD stark machen könnte. Sie hätte eine eindeutige Wirkung, sie wäre im Verhältnis spottbillig und vor allem eines: eine Frage von Respekt. Und von Gerechtigkeit.

 

Wofür die SPD auch mal ihre Energie verwenden könnte

 

Die Rede ist von der Rente für ehemalige DDR-Flüchtlinge. Seit vielen Jahren kämpfen sie gegen eine Ungleichbehandlung im Rentenrecht. Und langsam wird die Zeit, sie zu korrigieren, knapp: Die meisten Betroffenen sind an die 80 und älter. Viele sind bereits gestorben. 

 

Die Hintergründe sind schnell erzählt. Wer zu DDR-Zeiten in den Westen floh, wurde Bürger der Bundesrepublik und Teil des westdeutschen Rentensystems. Dabei wurden den Flüchtlingen per Bescheid Rentenansprüche zugesagt, wie sie sie mit ihren Qualifikationen bei einer entsprechenden Berufsbiographie im Westen gehabt hätten. Das war klar und fair, viele Betroffene haben sich darauf verlassen.


Bis ihnen das Zugesagte nach der Wende wieder aberkannt wurde. Der Verlust summiert sich teilweise auf mehrere Hundert Euro im Monat. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund sind rund 317.000 Übersiedler betroffen, deren Rentenanwartschaften seitdem nicht mehr nach dem sogenannten Fremdrentengesetz, sondern nach dem Rentenüberleitungsgesetz  – also nach den tatsächlich in der DDR erworbenen Ansprüchen – berechnet werden. Nur alle bis 1936 Geborenen wurden von der Änderung ausgenommen.

 

"Die Übersiedler wurden zweimal bestraft"

 

Die DDR-Flüchtlinge von einst bestreiten, dass es für die Aberkennung überhaupt eine ordentliche rechtliche Grundlage gegeben hat. Doch selbst wenn die existieren sollte und die Änderung oberflächlich betrachtet in Ordnung ginge, wäre sie unter Gerechtigkeitsaspekten immer noch ein Unding. Schon vor vielen Jahren befand der Politikwissenschaftler Klaus Schroeder von der Freien Universität Berlin: "Die Übersiedler wurden zweimal bestraft. Man hat ihnen gegenüber das Versprechen gebrochen, sie wie Bürger Westdeutschlands zu behandeln. Und sie stehen jetzt sogar schlechter da als regimetreue DDR-Beitragszahler."

 

Das hat einen einfachen Grund: Grundlage der heutigen Rentenberechnung sind nämlich auch damalige Zahlungen in die in der DDR übliche Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR). Doch viele der Flüchtlinge haben nicht in die FZR eingezahlt, als sie noch DDR-Bürger waren – aus Protest oder weil sie wussten, dass ihnen nach dem Gang in den Westen ohnehin alle Ansprüche aberkannt würden.

 

Richtig dramatisch wird die Ungerechtigkeit dadurch, dass die Betroffenen von ihr nur durch Zufall erfuhren. Oder dadurch, dass sie bei Rentenantritt einen Rentenbescheid erhielten, der deutlich geringer ausfiel als gedacht. Der ehemalige DDR-Flüchtling Eckart Gühne, der 1984 mit seiner Familie in den Westen ausgereist war, sagte mir einmal, er habe sich gefühlt, als habe man ihn wieder aus der Bundesrepublik ausgebürgert. Das war, als er – aufmerksam geworden durch die Warnung eines Freundes – 2006 bei der Deutschen Rentenversicherung nachgefragt hatte und erst daraufhin folgende Auskunft erhielt: "Der Bescheid vom 2. Juli 1985 (...) wird mit Wirkung ab 1.1.1992 aufgehoben." Mit 14-jähriger Verspätung wurde ihm mitgeteilt, dass die 1985 festgestellten Beitragszeiten "wegen einer Rechtsänderung" nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

 

Welcher Respekt vor der Lebensleistung von Menschen schimmert bei solchen Bescheiden durch, welches Verständnis von Gerechtigkeit liegt einer Rentenpolitik zugrunde, die bis heute ausgerechnet eine Bevölkerungsgruppe bestraft, die als Flüchtlinge, oft als Opfer staatlicher Willkür, Zuflucht in der Bundesrepublik gesucht hatte?

 

Verzweifelter Kampf mit teilweise schrägen Tönen

 

Die Betroffenen, die sich in der "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge" zusammengeschlossen haben, haben über die Jahr kaum etwas unversucht gelassen. Sie haben geklagt und Verfassungsbeschwerde eingelegt, sie haben hunderte Petitionen an den Bundestag gerichtet und Protestbriefe geschrieben an Politiker und an die Chefetagen der Rentenversicherung. Einige der Briefeschreiber haben sich im Ton vergriffen, andere fühlten sich von der Politik als Ganzes im Stich gelassen, glitten gar in den Rechtspopulismus ab. Wieder andere pflegten Opferthesen, demzufolge alte DDR-Kader in der Rentenversicherung sie für ihre Flucht hätten bestrafen wollen. 

 

Wodurch sie sich bestätigt fühlten: Während man ihre Beschwerden immer wieder als ungerechtfertigt zurückwies, sind die damals ebenfalls vorgenommenen Rentenkürzungen vieler DDR-Funktionäre von den Gerichten kassiert worden, da sie verfassungswidrig seien. Sogar ein Ex-Stasimitarbeiter bekommt heute pro Berufsjahr 40 Prozent mehr Rente als der Ingenieur Eckart Gühne.

 

Fest steht auch: Außer mitfühlenden Sprüchen und halbherzigen Versprechungen hatten Politiker der Regierungsparteien Union und SPD bis heute rentenpolitisch nichts übrig für die DDR-Flüchtlinge. Weshalb ihre Interessengemeinschaft zusammen mit der Vereinigung der Opfer des Stalinismus jüngst eine neue, inklusive Anhänge rund 50-seitige Petition an den Bundestag gerichtet hat, sperriger Titel: "Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR". Mit vielen Original-Dokumenten wollen sie nachweisen, dass die gegenwärtige Praxis einen Rechtsbruch bedeutet. Es ist ein weiterer Versuch, die Abgeordneten doch noch irgendwie aufzurütteln. Immerhin: Das Bundespräsidialamt teilte vor wenigen Wochen per Schreiben mit, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Anliegen der DDR-Flüchtlinge "sehr ernst nimmt", er werde sie "in seine Überlegungen und Gespräche – gerade auch mit Politikern – ausdrücklich einbeziehen". 

 

2011, da war die SPD gerade in der Opposition, brachten die Sozialdemokraten übrigens schon mal einen Entschließungsantrag in den Bundestag ein, die Rentenkürzung für die DDR-Flüchtlinge rückgängig zu machen. Die Regierung lehnte ab. Einer der Unterzeichner des Antrags war der damalige Fraktionsvize Hubertus Heil. 

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Kommentare: 34
  • #1

    Günter Russ (Donnerstag, 07 März 2019 10:54)

    Ich glaube nicht, dass die spd ihre Rentenversprechen einhalten wird. So die Erfahrung mit dieser Partei. In der vorletzten Legislaturperiode setzte sich die SPD, namens ihres Abgeordneten Otmar Schreiner, dafür ein das Rentenunrecht zu beseitigen. In der letzten Legislaturperiode übernahm die spd-Abgeordnete Daniela Kolbe, nach einer 180°-Drehung, die Worthülsen der CDU/FDP-Ablehner. Und jetzt wollen uns die spd-Oberen weiss machen, dass sie sich wieder für uns einsetzen. Wer es glaubt wird selig. Alles nur Wahlkampfgetöns. Ich schreibe mit Absicht die spd mit kleinen Buchstaben. Die großen Buchstaben waren einmal, als die SPD noch Volkspartei war. Für mich ist sie unglaubhaft und nicht mehr wählbar.

  • #2

    Kuban, Hans-Joachim (Donnerstag, 07 März 2019 12:29)

    Wie muss den Sozen das zuspruchsseitig das Wasser bis OK Unterlippe stehen, dass plötzlich solche Ideen aufkommen!
    Die Betroffenen des Rentenunrechts wollen nichts anderes als wiederhergestelltes Recht, d.h., Rente nach Fremdrentenrechts Gesetz (FRG) Tab.1 bis 16!! Nicht mehr und nicht weniger!! Ist das nur so schwer zu begreifen?

  • #3

    Graetz, Wolfgang (Donnerstag, 07 März 2019 18:59)

    Ich bin NICHT geflohen und schon garnicht "umgesiedelt"- ich bin FREIGEKAUFTER POLITISCHER HÄFTLING aus dem SED-Regime, mit Familie- ich kann gegen diesen RECHTSBRUCH an mich und meiner Familie KEINE verharmlosenden Töne anwenden; was hier Anwendung findet ist "Verachtend" an Menschen, die "viel Leben gegeben haben", um sich Recht und Demokratie im Leben zu erfüllen.

  • #4

    Klaus Diepold (Donnerstag, 07 März 2019 19:32)

    Das ist jetzt nicht wirklich ein Beitrag, der im Themenfeld Hochschul-, Bildungs- und Wissenschaftpolitik liegt, oder?

  • #5

    Jan-Martin Wiarda (Donnerstag, 07 März 2019 19:35)

    @Klaus Diepold: Nein, aber es ist ein Thema, das ich seit langem verfolge und persönlich für wichtig halte... Viele Grüße!

  • #6

    Gundhardt Lässig (Donnerstag, 07 März 2019 20:15)

    Mir geht es nicht um die Fluchtgeschichten und den Unrechtsstaat DDR, mir geht es darum, was nach 1990/93 passiert ist. Und das in einem Rechtsstaat. Darauf will ich aufmerksam machen. Ich erlaube mir, auf einen Rechtsbruch/Rechtsbeugung aufmerksam zu machen.
    Ich bin der erste DDR-Flüchtling, der es bis zum Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1BvR713/13) geschafft hat. In einem mehr als 10 Jahre andauernden Rechtsstreit durch alle Instanzen (Sozialgericht, Landessozialgericht und Bundessozialgericht) wurde ich durch den namhaften Verfassungsrechtler, Herrn Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Stuttgart vertreten. Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht nach 4 Jahren Liegezeit meine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen und ungelesen abgelegt. Für diese Verfassungsbeschwerde haben die Betroffenen mehr als 30.000 € Anwaltskosten aufgebracht. Da nun der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft ist, liegt seit dem 17. Juli eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. (Beschwerdeverfahren Lässig ./. Bundesrepublik Deutschland Nummer: 52872/17). Mein Rechtsbeistand ist der RA Stefan von Raumer. Mein Beschwerde beim EGMR wurde durch ein Einzelrichterendscheidung (A.Potocki/Frankreich) ungeprüft u. ungelesen abgelehnt. In Deutschland und in Europa will kein Richter urteilen.

  • #7

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 08 März 2019 10:11)

    Liebe KommentatorInnen,

    leider musste ich gerade einen Kommentar blockieren, weil er Schmähungen enthielt. Ich bitte Sie um einen angemessenen Ton und konstruktive Kritik, sonst kann ich Ihre Beiträge nicht freischalten.

    Besten Dank
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #8

    Siegfried Ulrich (Freitag, 08 März 2019 12:18)

    Bei der ... Behandlung der ehemaligen Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR handelt es sich eindeutig um einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Gerade darauf beruft sich aktuell die der SPD angehörende Bundesjustizministerin in der Diskussion um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei IS-Mitgliedern. Frau Barley meint, ein dafür notwendiges Gesetz dürfe wegen des Rückwirkungsverbotes nicht rückwirkend angewandt werden. Das sei in unserem Rechtsstaat nicht üblich. Für islamistische Terroristen gilt demnach, was für Menschen, welche durch ihren Einsatz wesentlich zum Niedergang der DDR und damit zur Wiedervereinigung beitrugen nach einer 180 Grad-Wendung der SPD nicht gelten soll. Das mag verstehen, wer will....

  • #9

    Dietmar Grabner (Freitag, 08 März 2019 16:29)

    Bundesminister Heil (SPD) will sich für eine "Respektrente" einsetzen, die Wirkung für zukünftige Rentner entfalten soll. Für die
    300. 000 ehemaligen DDR-Flüchtlinge ändert das nichts an der Tatsache, dass sie mit ihrer Flucht/Freikauf aus der DDR vor dem Mauerfall um die fest zugesagte Fremdrente betrogen werden. Die 1993 erfolgte Gesetzesänderung im sog. Rentenüberleitungsgesetz betrifft ausschließlich Bürger des Beitrittsgebietes, die in der DDR noch ein Rentenkonto hatten. Den ehemaligen DDR-Flüchtlingen wurden zum Zeitpunkt ihrer Flucht alle Ansprüche aus der Rentenversicherung der DDR gelöscht. Sie waren nachweislich zu keinem Zeitpunkt Bürger des Beitrittsgebietes. Bei der Zuordnung der DDR in das Rentenüberleitungsgesetz handelt es sich nicht um eine Ungerechtigkeit, sondern um einen Gesetzesbruch. Das haben namhafte Politiker und Sozialwissenschaftler klar erkannt.
    Den Antrag 17/5516 wurde von der gesamten Fraktion der SPD eingebracht und fordert die Festschreibung der Fremdrente für alle DDR-Flüchtlinge. Sie trägt die Unterschrift des heutigen Bundespräsidenten. Auch Minister Heil fordert in einem Brief an Katja Mast, dass sie sich für die Lösung des Problems einsetzen soll. Finanzminister Scholz lies antworten, dass die DDR-Flüchtlinge ungerecht behandelt wurden. Zudem sagt Bundestagspräsident Schäuble, dass eine rückwirkende Gesetzesänderung zum Nachteil Betroffener in einer Demokratie unzulässig sei. Seit Existenz der GroKo hat die SPD eine Kehrtwendung vollzogen und aus dem SPD-geführten BMAS verkünden deren Mitarbeiter permanent längst widerlegte Argumente und grobe Falschdarstellungen. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat eine entsprechende Petition 2012 mit den Stimmen aller Fraktionen im Sinne der Petenten plädiert und die Bundesregierung aufgefordert, eine Lösung zu erarbeiten. Ergebnis: Die Petition wurde von der GroKo abgeschmettert. Wundert sich da die SPD, dass die Wähler und im Besonderen 300.000 ihr das Vertrauen entzogen haben und sie heute keine Volkspartei mehr ist?
    Herr Bundesminister Heil: Sie haben heute die Macht die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen. 30 Jahre nach dem Mauerfall wird es höchste Zeit. 300.000 ehemalige DDR-Flüchtlinge warten ungeduldig darauf, dass Sie sich persönlich darum bemühen und der fortdauernden Respektlosigkeit und Diskriminierung ein Ende bereiten.
    Herrn Wiarda hat in seinem Artikel den Sachverhalt sehr klar beschrieben. Ihm ist dafür sehr zu danken.
    Dietmar Grabner
    e-mail: dietmar.grabner @t-online.de


  • #10

    Werner (Freitag, 08 März 2019 16:37)

    Uns steht die Rente nach FRG zu. Warum zahlt man nicht dieses gesetzliche Respektrente!

  • #11

    Gundhardt Lässig (Freitag, 08 März 2019 17:13)

    Zur weiteren Info... "An Beschlüsse über die Bewertung der rentenrechtlichen Situation von Übersiedlern während der Verhandlungen zum Einigungsvertrag kann ich mich nicht erinnern. Diese Bewertung richtet sich nach den Bestimmungen des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG), das seine Rechtsgrundlage in Artikel 30 Absatz 5 des Einigungsvertrages findet. Inhaltliche Aussagen zu diesem Problemkreis trifft der Einigungsvertrag selbst nicht. Die Zuständigkeit für das RÜG liegt jedoch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, so dass ich Sie bitten möchte, rentenrechtliche Einzelfragen gegebenenfalls dort zu stellen".

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr
    Dr. Wolfgang Schäuble

  • #12

    Werner (Samstag, 09 März 2019 09:32)

    Die Respekt Rente gibt es: Sie heißt FRG und wird 300.000 Betroffenen verwehrt, gesetzeswidrig!

  • #13

    Karin Bußler (Samstag, 09 März 2019 11:10)


    Vielen Dank Herr Wiarda, dass Sie sich erneut mit unserer Thematik beschäftigen. Ihren Artikel vom 12.07.2012 in der Zeitung „ Die Zeit“ habe ich noch und an der Situation hat sich für uns bis heute nichts geändert.
    Warum ist das so? Warum wird mit uns Betroffenen so lässig ( verzeihe mir Gundhardt ) mit den Gesetzen umgegangen?
    Die vorhergehenden richtigen Begründungen möchte ich nicht noch einmal wiederholen. Ich möchte noch anmerken, dass nicht nur die spd, sondern auch die CDU und die FDP keinen Handlungsbedarf sahen, diesen Rechtsbruch zu korrigieren. Die rückwirkende Anwendung von Gesetzen, der Vertrauensschutz, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz- in unserem Fall alles Lehrformeln, wie wir leidvoll erfahren müssen.
    Da wundern sich die Politiker über Misstrauen und Verachtung! Ich nicht, denn für mich als Teil des Souveräns zählt das Grundgesetz und übergeordnet die jeweilige Gesetzgebung als Handlungsrahmen. Das wurde bei den deutschen - deutschen Flüchtlingen im Laufe der Jahrzehnte verbogen bis zur Unkenntlichkeit. Ich als ehemaliger politischer Häftling bin schon lange das zweite Mal in die innere Immigration gegangen und meine Wahlstimme werde ich keiner Partei mehr geben, die so bewusst das Recht beugt und offensichtlich zulässt, dass mit zweierlei Maß gemessen werden kann und eine Rechtssprechung für die Täter eine positivere Auswirkung hat. Altersarmut kennen die nicht!

  • #14

    Monika Götze (Samstag, 09 März 2019 17:41)

    Ich gehöre auch zu den 300.000 Betrogenen und frage mich: wie kann es sein, dass das Geburtsdatum (Jahr 1936 oder 1937) nicht nur für den Rentenbeginn maßgebend ist, sondern auch entscheidend dafür, ob Rente nach FRG oder nach RÜG (für Beitrittsgebiet) gezahlt wird. Ich gehörte nicht mehr zum Beitrittsgebiet, mein Rentenbescheid wurde nach dem Einigungsvertrag aber geändert und nach RÜG berechnet. Die Zusatzversorgung für Ingenieure wurde aber abgelehnt, weil ich nicht mehr im Beitrittsgebiet lebte.....? doppelt betrogen wie viele andere auch. Rechtsstaat???

  • #15

    Christine Meyer (Samstag, 09 März 2019 18:16)

    Der anhaltende Abwärtstrend löst bei der spd Nachdenken über Altersarmut aus. Lasst uns für weiteren Stimmenverlust sorgen damit dort auch unser Anliegen erkannt wird.
    Gleiches Prinzip könnte bei der CDU/CSU auch funktionieren.

  • #16

    Karl Sinsel (Samstag, 09 März 2019 19:18)

    Es geht nicht um einfach mehr Rente, dass hätte jeder gern.
    Nein, es geht um die Rentenbtrachtung für den DDR-Lebensarbeitsabschnitt der
    Flüchtlinge und Altübersiedler, die vor dem 18.05.1990 bereits Bundesbürger waren.
    Es heißt immer vergleichbare Rente für vergleichbare Arbeitsbiografi. Wir Flüchtlinge
    und Altübersiedler erhalten aber durch gezielte Fehlinterpretation und Beugung des Rentenrechtes ca. 100,00 € bis ca. 350,00 € (je nach Einzelfall) weniger Rente als
    unsere ehemaligen nicht geflüchteten Arbeitskollegen mit vergleichbarer
    DDR-Arbeitsbiografi.
    Der Grund hierfür ist eben die willkürliche Zuordnung zum RÜG und der
    Verweigerung der Anwendung des für uns gültigen FRG (Tabellen 1-16, 100%).
    Nach dem FRG würden wir für unseren DDR-Lebensarbeitsabschnitt eine
    vergleichbare Rente erhalten! Die weitere Angleichung der Ostrenten (dies halten
    wir für richtig) vergrößert jedoch das uns betreffende Problem weiter.

    Argumente der DRV-B wie z.B.:
    1. "...wir erhalten ja ausnahmsweise als Ausgleich den höheren Rentenwert WEST,
    hier sei eine speziell für uns betreffende Gesetzgebung erkennbar".
    Dies ist konstruiert und trifft nicht zu. Den Rentenwert "West" gibt es nicht, sondern
    nur den Rentenwert in den alten Bundesländern und zwar für alle Altbundesbürger
    (ohne Unterschied, also auch für die Altübersiedler und Flüchtlinge vor dem 18.05.1990).
    Der Rentenwert (Ost) wird durch § 255a SGB VI bestimmt und ist ausschließlich den
    noch derzeitigen niedrigeren Lebenshaltungskosten in den neuen Bundesländern geschuldet.
    2. "...gegenüber der Melkerin in Sachsen würden dann neue Ungerechtigkeiten
    entstehen"
    Dies hat mit uns nichts zu tun, für die Melkerin gilt das RÜG für das Beitrittsgebit.
    Für uns muß das FRG gelten, da wir bereits mit abgeschlossener Einbürgerung
    Bundesbürger ohne existierende Rentenanwartschaften im Beitrittsgebiet waren/sind.
    3. "es fehlen die politischen Mehrheiten um uns zu helfen"
    Das haben wir anfangs noch geglaubt. Das Unrecht wird jedoch immer deutlicher,
    inzwischen ist der Rechtsverstoß klar erkennbar und nachweisbar.

    Es gibt kein Gesetz und es gab keine Debatte nach 1989 zum Rentenrecht, die speziell
    uns ca. 300,000 Altübersiedler und deutsch-deutschen Flüchtlinge betrifft.
    Hierzu hat die DRV-B bisher auch nichts vorgelegt, außer einem frei erfundenen,
    vom GG nicht formulierten Umkehrschluss im § 259a SGB VI .
    Unsere Beweise und Argumente, nach dem BSG-Urteil erarbeitet, wurden bisher
    nicht angesprochen und sachlich widerlegt.
    In Einzelgerichtsverfahren wird verbal zurückgewiesen und lediglich auf das
    BSG-Urteil verwiesen. Gutachten von Experten werden nicht beachtet. Zudem
    erfolgte inzwischen vom LSG Essen Zurückweisung ohne Zulassung der Revision.
    Das erscheint als Skandal mit Systematik in unserem Rechtsstaat. Eine Umkehr der Beweislast wird von den Gerichten nicht erkannt, es handelt sich ja immerhin um die
    DRV-B bzw. das BM A&S als "Arbeitgeber" der Sozialrichter.
    Anträge zur vorläufigen Verfahrensruhigstellung bis zur Entscheidung unsere Petition/Beschwerde gehen ins leere.
    Für all diese Aussagen liegen Beweise in Schriftform vor.

    Sehr geehrter Herr Wiarda, vielen Dank für Ihren neuen, guten und für uns sehr wichtigen Artikel.
    Ja, wir haben keine Lobby wie z.B. Greta und die streikenden Schüler.
    Ca. 300 tausend Betroffene Rentner sind als Wählerstimmen vermutlich bedeutungslos.
    Trotzdem sind wir Deutsche Bürger und Steuerzahler, bauen auf Demokratie und
    fordern die Einhaltung der Gesetze.

  • #17

    Christine Naubur-Escher (Sonntag, 10 März 2019 18:24)

    Auch ich möchte Herrn Wiarda von ganzem Herzen danken, dass er sich unserer Sache so angenommen hat. Viele von uns haben den Glauben an die Gerechtigkeit dieses Staates verloren. Ehemalige Führungskader der DDR erhalten immer neue Rechte auf ihre sogenannten Rentenansprüche. Ihre Forderungen werden erfüllt - und unsere Zusagen für eine Rente nach dem FRG bei unserer Einbürgerung wurden ohne gesetzliche Grundlage gestrichen. Mir fällt es heute schwer, in die alte Heimat Dresden zu fahren, denn dort kenne ich noch Menschen, vor denen ich Angst hatte, die ich in meiner Stasi-Akte als deren Mitarbeiter gelesen habe. Auch ich habe den Glauben an Gerechtigkeit verloren. Danke auch für die Artikel von G. Lässig und D. Grabner, die nochmals alle Fakten für diese Ungesetzlichkeit hervorragend dargestellt haben und denen ich mich aus vollem Herzen anschließe.

  • #18

    Wolfgang Bermann (Dienstag, 12 März 2019 10:11)

    Auch von unserer Seite herzlichen Dank, dass Sie die Thematik unserer bestehenden gesetzlichen
    Rentenansprüche nach dem Fremdrentengesetz (FRG), die uns unbegründet verweigert werden,
    wieder aufgegriffen haben. Es ist besonders bemerkenswert, dass, obwohl die lückenlosen Beweise
    für die berechtigten Ansprüche seit langem dem zuständigen BMAS-Ministerium auf dem Tisch
    liegen, bleiben diese unbeachtet und es wird an der derzeitigen Handlungsweise festgehalten.
    Es erhebt sich daher die Frage, wie der sich somit darstellende Widerspruch zwischen der derzeit
    ungesetzlich praktizierten Verfahrensweise und dem allgemeinen Bekenntnis zur Einhaltung nicht
    irgendwelcher, sondern der zutreffenden gesetzlichen Regelungen aufzulösen ist.
    Bisher ist der Versuch nach unserer Kenntnis garnicht erst erfolgt. Daraus ergibt sich die Frage:
    Darf das zuständige Ministerium überhaupt gegen die gesetzlichen Regelungen handeln?

  • #19

    Jürgen Nagel (Mittwoch, 13 März 2019 14:34)

    Die ganze Debatte im und um den Bundestag beweist mal wieder, dass jeder Abgeordnete nur an sich selbst denkt. Die Vergangenheit wird geschichtlich ignoriert u d für die Zukunft werden nur Versprechen abgegeben. Für die Nichteinhaltung sind immer andere daran schuld. Diese Leute vergessen eben, dass die meisten von ihnen ja nur durch die Wiedervereinigung auf ihren gut bezahlten Posten sitzen. Die Opfer dafür brachten jedoch die jetzt in der Rente betrogenen DDR-Flüchtlinge. Wie paradox das doch ist!

  • #20

    Pönitz, Horst (Mittwoch, 13 März 2019 17:19)

    Respekt-Rente? Die momentan regierenden haben für uns keinen Respekt übrig! Der Beweis dafür:
    Bei jeder Demonstration die wir in Berlin für unsere Rechte geführt haben, haben die regierenden "Super, super Politiker" Ihren "Respekt" uns gegenüber offen gezeigt. Indem "Sie" uns ignoriert haben und bei einigen geöffneten Fenstern wo sich Gardinen bewegten, hinter vorgehaltener Hand vor dem Mund, haben "Sie" uns bestimmt ausgelacht. Das ist die Wahrheit was "Sie" für uns übrig haben! Und jetzt?
    Es gibt ein Sprichwort das geht ungefähr so:
    Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, selbst wenn er jetzt die Wahrheit spricht."

  • #21

    Jutta Schwenke (Donnerstag, 14 März 2019 14:22)

    Die Bundesregierung in Verantwortung unter Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher hat uns die Zusage der Rente nach FRG gegeben. Sinn für die Zusage dieser ehemaligen DDR-Bürger war, den Ausgleich für diese Betroffenen zu schaffen. Sie sollten so versorgt werden, als wären sie schon immer in der Bundesrepublik tätig gewesen. Unsere heutigen Politiker ignorieren das und meinen sie hätten das Recht dazu. Wir wären bereits besser gestellt. Die Wahrheit ist aber leider eine andere, wie bereits alle vorherigen Beiträge zeigen.

    Alle Klagen der Betroffenen blieben ohne Erfolg. Wir sind zutiefst verletzt und fühlen uns machtlos. Wir müssen selbst die Kosten für eine Klage zusammentragen.

  • #22

    Walter Schreiber (Donnerstag, 14 März 2019 15:48)

    Hiermit möchte ich auch noch einmal auf Otmar Schreiner verweisen,der uns zustimmte und sagte,bei der damaligen Abstimmung im Bundestag über die Abschaffung des FRG habe er und alle anderen nicht gewußt, daß es uns Bundesbürger auch betrifft.

  • #23

    Peter Kämpfe (Donnerstag, 14 März 2019 17:44)

    Herrn Wiarda ist zu danken, dass er nach vielen Jahren seiner aktiven Redakteurs-und Journalistenzeit bei der “DIE ZEIT” am Thema des “Rentenklaus” an ehemaligen DDR-Flüchtlingen drangeblieben ist.
    Der Klau von Alters- Rente an mutigen Menschen aus der ehemaligen DDR, der in Zeit der Anfang 90iger Jahre seinen Ursprung hat, existiert noch immer und das nach über 30 Jahren seit dem Fall der innerdeutschen Grenze.

    Ein Staatsversagen der besonderen Art, welches gerade von den Parteien von CDU/CSU/FDP initiiert wurde, die sich gern noch heute als die Parteien der Wiedervereinigung feiern lassen.
    Noch schlimmer ist aus meiner Sicht die Tatsache, dass die aktuelle Kanzlerin, Frau Dr. Merkel – ebenfalls ehemalige DDR Bürgerin, nichts seit ihrer Amtseinführung als Kanzlerin im Jahr 2005 dagegen unternommen hat.
    Im Artikel 65 Grundgesetz (GG) geht es um die Richtlinienkompetenz, die dem Kanzler in unserem Land jeweils zusteht.

    Darin heißt es: “Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.”

    Die Betroffenen des Rentenbetruges, ein Großteil von denen in der IEDF organisiert (www.iedf.de), kämpfen seit Jahren mit allen Mitteln für die Wiederherstellung des Rechts. Bisher erfolglos.
    Es liegt die Vermutung nah, dass es ausgerechnet Kanzlerin Merkel ist, die am Fortbestehen des skandalösen Rechtsbruches festhält, ihn angeordnet hat und das zum Schaden von Menschen, die sich im letzten Lebensabschnitt (viele gehen auf die 80 zig zu!!!) Achtung, Ehre und Respekt verdient haben.
    Es kann bewiesen werden, dass es 1989 ohne die deutsch-deutsche Flüchtlingsbewegung keine Wiedervereinigung gegeben hätte.
    Mit dem Öffnen der Schlagbäume von Ungarn nach Österreich am 11. September 1989, hatte die Abstimmung mit den Füssen der damaligen DDR Bürger in Ungarn ihre Höhepunkt erreicht.
    Dieses starke Signal hat die “Daheimgebliebenen” ermutigt, um auf die Straße zu gehen und die friedliche Revolution einzuleiten.

  • #24

    Lothar Gebauer (Freitag, 15 März 2019 13:00)

    hier eine kleine Ergänzung:
    In den vergangenen zwanzig Jahren haben wir vergessen, worum es bei diesem furchtbaren Krieg überhaupt geht.
    Der Zusammenbruch der DDR hatte auch zur Folge, dass man ein Verfahren zur Eingliederung alter Menschen aus der ehemaligen DDR in das bundesdeutsche Rentensystem benötigte. Diese Überlegung hat man in Deutschland schon Ende der fünfziger Jahre angestellt. Lösung damals war, dass die Millionen Flüchtlinge so integriert wurden, als hätten sie ihren Beruf immer im Westen ausgeführt. Das war solidarisch und den Eingeborenen im Westen, die das bezahlen mussten, vermittelbar.
    Ich weiß nicht, warum man diesen Weg bei der Integration der DDR-Reste nicht gegangen ist.
    Man hat dann ein neues Gesetz geschaffen. In diesen Prozess wurden die Ostdeutschen einbezogen. Das ist fair, weil dieses Gesetz ja auch für sie geschaffen wurde. Aus dem gleichen Grund wurden die Übersiedler nicht einbezogen, gar nicht.
    Dass man auf diesem Weg keinesfalls ein besonders gerechtes Gesetzeswerk geschaffen hat, sondern eines, in dem das sozialistische Entlohnungssystem der DDR bis zur West-Rente fortgesetzt wird. Das Entlohnungssystem der DDR war ein Nagel am Sarg des Sozialismus, ein großer Nagel.Deswegen wurden Mauern gebaut.
    Mit dem FRG wäre das nicht passiert, Millionen Aus- und Übersiedler sind damit integriert wurden. Und wenn beide Seiten nach dem selben Gesetz integriert werden ist auch die Gefahr gebannt, dass Ostdeutsche sich mit Westdeutschen vergleichen und Ungerechtigkeiten feststellen.
    Beim neuen Gesetz RÜG war dieser Konflikt einprogrammiert.
    Ich vermute, dass in den vielen Kommissionen nicht ein Aus- oder Übersiedler gesessen hat. Das war nicht nötig, denn um deren Rente ging es auch nicht (glaubten damals die Aus- und Übersiedler). Dass auf anderer Seite ein Kampf um 70 Zusatz- und Sonderversorgungen tobte, dass die von der DDR unbezahlbare Freiwillige Zusatzrentenversicherung plötzlich zum Quell des Reichtums wurde (weil sie aus der westdeutschen Kasse bezahlt wurde) ist der arbeitenden Bevölkerung im Westen vermutlich verborgen geblieben.
    Und die Bundesbürger, die am Prozess beteiligt waren, haben vermutlich nur gestaunt, dass ein solches System immerhin 40 Jahre gelebt hat. Über die Ungerechtigkeit des DDR-Rentensystems, über dessen politische Aspekte, über die fürchterliche Rolle der Zusatzrentenversicherung. werden die nicht nachgedacht haben.
    Das ist alles abenteuerlich genug. Wie aber es i n dieser Situation dazu kommen konnte, dass die mitunter seit Jahrzehnten (seit 1958!) bereits im Westen integrierte Übersiedler in das RÜG übernommen wurden, das ist normalen Menschen nicht mehr zu vermitteln.
    Zur Erinnerung: gesucht wurde ein leicht handhabbares Gesetzeswerk, nach dem ein Mensch integriert wird. Wenn dieser Verwaltungs-Prozess nicht innerhalb von 10 Minuten durch einen Berater der Rentenversicherung erledigt werden kann, dann ist das Gesetz nicht handhabbar.

    Wir, die wir überhaupt kein Gesetz brauchen, werden seit über 20 Jahren gequält und enteignet. Unser Schicksal wird an das oberste Gericht verwiesen, bevor nach vier Jahren des Ekels dieses Werk offensichtlich ungelesen zurückgewiesen wird. Sie sind ein belesener Mann, Herr Wiarda, kennen Sie aus der Literatur Vergleichbares?

  • #25

    Alt Astrid (Donnerstag, 18 Juli 2019 18:16)

    Es Wäre nur Gerecht das all die die Nur eins wollten in Freiheit Leben und dafür ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben,oder dafür eingesperrt worden sind. Jetzt noch nicht einmal in der Rentenauskunft.Die Zeit mit abgerechnet wird trosdem wir da Arbeiten mussten für Westfirmen gearbeitet haben, ihr in Deutschland mal eben so 14.Monte unter dem Tisch fallen gelassen werden . Was will denn der Sozialstaat uns damit sagen.Für alle Flüchtlinge gibt es alles kostenlos,und das eigene Volk wird mit fast 50 Arbeitsjahre die ich ja laut der Rentenkasse erst 2023 einen Anspruch habe da ja eben diese Zeit nicht mit angerechnet wurde.Ich bin seit dem 1..9.1973. In Arbeit und würde jetzt zum 1.9.2019 46 Arbeitsjahre haben mit den Kinderzeiten und das bei vier Kinder.Und für diese Jahre gehe ich mit einer Rente laut Auskunft.1168 Euro Brutto raus was für ein Witz.

  • #26

    mklaus (Freitag, 16 August 2019)

    recht haben und recht bekommem
    schließen sich in einem rechtsstaat nicht gegenseitig aus.
    NORMALERWEISE!

  • #27

    Viola (Donnerstag, 22 August 2019 15:31)

    Meine Eltern, mein Mann und ich (Jahrgänge 1943,1945,1959,1964) gehören ebenfalls zu den Tausenden von Betroffenen dieser Rentenstreichung bzw. Umwandlung. Wir sind im Mai 1988 aus der damaligen DDR 'übergesiedelt' und haben trotz Schikanen bis zuletzt gearbeitet. In der BRD angekommen, haben wir uns sofort um Arbeit und Wohnung bemüht ohne irgendwelche behördliche Hilfe, die waren leicht überfordert mit uns. Egal dank Eigeninitiative, war der erste von uns bereits nach 14 Tagen wieder berufstätig....
    Fazit: Am meisten tut es mir für meine Eltern leid, da Ihnen viel Geld (Bauingenier) durch das gesamt längere Arbeitsleben in der DDR, dank dieser Ungerechtigkeit, verloren geht. Leider ist es so, wie viele hier geschrieben haben, wir haben die Geschichte mit geprägt, werden aber von den Politikern ignoriert und von vielen ehemaligen DDR Bürgern, die bis heute gar nicht wissen wie sie zu ihrer Freiheit etc. gekommen sind, belächelt.

    Wir möchten uns bei Herrn Wiarda, für diesen wichtigen Artikel, recht herzlich bedanken.

  • #28

    S und K (Montag, 25 November 2019 14:01)

    Ich und meine Frau haben die DDR per Ausreiseantrag verlassen. Ich hätte mir gewünscht, dass meiner Frau Gerechtigkeit widerfährt. Denn sie hat durch ihre Tätigkeit in einem Interhotel der DDR, weil sie nicht mit der Stasi mitspielen wollte, viel Unrecht erfahren. Denunziert durch eine Vorgesetzte verlor sie ihre Arbeit, erpresst von der Stasi fand sie keine neue Arbeit mehr und um zu überleben musste sie Hilfsarbeiten verrichten. Aber Aufrecht wie sie ist, hat sie nie nachgegeben und all diese Leute, die ihr das angetan haben, werden über mehr Rente verfügen können. Da es keine moralische Gerechtigkeit für die politischen Opfer der DDR gibt, sollte man Ihnen doch die finanzielle Gerechtigkeit zugestehen. Aber die neue politische Riege der BRD verhält sich ähnlich wie die alte DDR Regierung, nämlich Menschenverachtend und Selbstsüchtig. Nie werden sie eine Regelung für diese Menschen, die sich aufrecht gegen das alte DDR Regime und Stasi gestellt haben, finden. Da sind sie viel zu Feige. Aufgenommen als Bundesbürger wir pfeifen eigentlich drauf, denn es ist nicht unser Land. Wir empfinden kein Stolz mehr für dieses Land, wo Stasi Peiniger mehr Anerkennung bekommen wie ihre Opfer. Pfui....
    Auch gerade wieder in den letzten Tagen schmücken sich die Politiker mit der Wende, aber keiner hinterfragt mal richtig wer da eigentlich seinen Kopf dafür hingehalten hat.
    Es sind die Menschen, die sich nicht beeinflussen und erpressen lassen haben von der Stasi, sondern die die ihre Stirn dagegenhalten und mit aller Kraft ihr Leben weitergeführt haben. Vor denen ziehe ich den Hut und sie haben meine volle Achtung, den sie haben die Mauer zu Fall gebracht.


  • #29

    Sowa , Renate (Samstag, 14 Dezember 2019 13:23)

    Ich, Jahrgang 1947, tätig in der Erwachsenenbildung,
    Bin ich mit meiner Familie 1988 ausgereist. Natürlich habe ich 1986 bei Antragstellung auf Ausreise meinen relativ gut bezahlten Job in der Erwachsenenbildung
    verloren und habe bis zur Ausreise in November 1988, in Buchhaltungen Aushilfsarbeiten geleistet.
    Als ich
    2002 einen entsprechenden Antrag auf Wiedergutmachung stellte, wurde mir von Chemnitz aus eine Absage erteilt. Diese lautete sinngemäß; ich hätte mit diesen Repressalien rechnen müssen, weil es der damaligen Politik der DDR entsprach,
    Ausreisewillige Bürger in bestimmten Berufen nicht zu zulassen.

    Nun seitdem weiß ich, es wird da keine Gerechtigkeit mehr geben.
    Aber vielen Dank für Ihre Mühe, nicht aufzugeben.

  • #30

    Wende (Montag, 29 Juni 2020 23:19)

    Nach der Wiedervereinigung wurde angeblich mit einer internen Dienstanweisung der Rentenversicherung für Altübersiedler festgelegt:
    „Die Zeiten nach dem Fremdrentengesetz sind zu löschen.“
    Der „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ erhält zur Rentenversicherung völlig andere Regelungen:
    Art 20 Rentenversicherung
    (1) Die Deutsche Demokratische Republik leitet alle erforderlichen Maßnahmen ein, um ihr Rentenrecht an das auf dem Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit beruhende Rentenversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland anzugleichen. Dabei wird in einer Übergangszeit von fünf Jahren für die rentennahen Jahrgänge dem Grundsatz des Vertrauensschutzes Rechnung getragen.
    (6) Die Deutsche Demokratische Republik beteiligt sich an den Ausgaben ihrer Rentenversicherung mit einem Staatszuschuß.
    (7) Personen, die nach dem 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der einen Vertragspartei in das Gebiet der anderen Vertragspartei verlegt haben, erhalten von dem bisher zuständigen Rentenversicherungsträger ihre nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten.
    VI. Folgeregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit
    7. Leistungen nach dem Fremdrentengesetz sollen für künftige Übersiedler ausgeschlossen werden.
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/wwsuvtr/WWSUVtr.pdf.
    Es widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG und ist Vertragsbruch, dass die im „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ vereinbarten Regeln zur Rentenversicherung und zum Fremdrentengesetz ignoriert werden.

  • #31

    Udo (Donnerstag, 08 Oktober 2020 16:46)

    Es ist schon sehr eigenartig, wo doch in Deutschland alles, aber auch alles gespeichert wird. Auch sonst alles vor dem 2. Weltkrieg. Stasiakten werden wieder zusammengesetzt!!
    Nur bei der Rente: Nach der Wiedervereinigung wurde angeblich mit einer internen Dienstanweisung der Rentenversicherung für Altübersiedler festgelegt:
    „Die Zeiten nach dem Fremdrentengesetz sind zu löschen.“ !!!! Ich verfolge diese Angelegenheit von Anfang an!! es ist und bleibt Unrecht!!!! Ich vertrete die meisten Komentare, weil sie richtig sind.
    bleiben wir dran kann ich nur sagen!!

  • #32

    Uwe Rauch (Sonntag, 06 Dezember 2020 11:02)

    Bin selbst Betroffen im Sommer 1989 in Ungarn nach dem Westen Geflüchtet.Aus meinen Stasiunterlagen werden meine Arbeitszeiten aus DDR auch nicht Anerkannt

  • #33

    Hartmut Priebe (Sonntag, 04 Juli 2021 15:09)

    Durch die DDR in fünf Minuten ausgebürgert, im Westen für kurze Zeit heorisiert und eingebürgert, um nun bei der Rente wieder als DDR Bürger abgespeist zu werden.
    Dem einzigen dem ich heute noch nach so vielen Jahren für seine persönliche Hilfe im Kampf gegen das DDR Regime dankbar bin, ist der leider zu früh verstorbene Franz- Josef Straus.
    Kein Dank dagegen richte ich an die verräterische SPD in Ost und West und der CDU Elite mit der Merkel Verhinderin unserer Gleichstellung im deutschen Rentensystem.

  • #34

    Michael Poth (Mittwoch, 11 Mai 2022 13:21)

    Es wundert mich leider immer wieder das "Gejammer" der Ehemaligen Fakt ist :
    1. Es wurde keine müde Mark in unser Rentensystem eingezahlt.
    2. Die Rente hätte demgemäß steuerfinanziert gezahlt werden müssen sprich es hätte ein eigenes Rentensystem installiert werden sollen .
    3. Die teilweise erworbenen Rentenpunkte der DDR entsprechen in vielen Fällen auch nicht 1zu 1 den Rentenpunkten der Bundesrepublik ( Nur halber Arbeitstag aufgrund fehlender Rohstoffe usw. )

    So liegt die " Ungerechtigkeit" im direkten Vergleich oft im Westen wo es Unterschiede je nach Fall von 100 bis 350 € gibt.

    Insgesamt gesehen ist die Gemeinschaft betroffen , denn auch hier wurde den Rentnern im laufe der Zeit ein nicht unerheblicher Teil des Rentenanspruches gestohlen .
    Dies ist darauf zurück zu führen, dass es sich die Politik einfach macht und dringend notwendige Reformen seit 40 Jahren nicht auf die Beine stellt natürlich auch weil die Politik sich ja selber im Zuge der Pensionsbezüge, ohne einen Cent an eigenen Beiträgen, von dieser Problematik befreit hat.
    Ein gerechteres Rentensystem würde den Zwangsbeitrag aller bedeuten wie zum Beispiel in der Schweiz und vielen anderen Staaten die ihr Rentensystem schon vor langer Zeit reformiert haben .

    Wer dies nicht so sehen will oder kann dem könnte ich auch entgegnen, dass er sich gerne wieder einem sozialistischen Staat anschließen kann.