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Bevor die Türen sich öffnen

Am Freitag besiegeln Bund und Länder die Umsetzung des Zukunftsvertrags. In den 16 Verpflichtungserklärungen steht, wie die Bundesmilliarden ausgegeben werden sollen. Doch ihren Inhalt haben die Wissenschaftsminister ohne Parlamente und Hochschulen verhandelt. Darüber gibt es jetzt noch einmal Streit.

SELBST IN CORONA-ZEITEN bewegen Bund und Länder selten an einem einzigen Vormittag Summen dieser Größenordnung – erst recht nicht für die Hochschulen: Wenn sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) diesen Freitag trifft, geht es um 13,84 Milliarden Euro. Und das ist allein der Bundesanteil. Um ihn zu bekommen, müssen die Länder nämlich denselben Betrag noch einmal obendrauf legen. Macht 27,68 Milliarden. Die gesamte Finanzierung des Hochschulpakt-Nachfolgeprogramms, das den programmatischen Titel "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" trägt, für die Jahre 2021 bis 2027.

Was mit dem Geld geschieht, steht in den sogenannten Verpflichtungserklärungen, die jedes Land formulieren musste, um an die Bundesmilliarden zu kommen. Die Erklärungen sollen darlegen, wie genau die Länder die Ziele des Zukunftsvertrags umzusetzen wollen. Wenn die GWK sie am Freitag "zur Kenntnis" genommen hat, ist der Geldfluss offiziell besiegelt.

Ein Geldfluss, der die Lage der Hochschulen, ihrer Beschäftigten und Studierenden entscheidend prägen wird. Nur dass die meisten Betroffenen bislang keine Ahnung haben, was genau das für sie heißt. Denn die Verhandlungen um die Verpflichtungserklärungen haben Bund und Länder hinter verschlossenen Türen geführt. Die Öffentlichkeit bekommt sie erst zu sehen, wenn jedes Detail darin festgezurrt ist. Und nicht nur die Öffentlichkeit. Auch viele Parlamente, die für die Haushaltsgesetzgebung zuständig sind, kennen die Dokumente bislang offiziell nicht.

Wie das sein kann? Weil es die Regierungen von Bund und Ländern es so im Juni 2019 in einer Verwaltungsvereinbarung beschlossen haben, die ebenfalls und ganz legal ohne Beteiligung der Parlamente zustande kam.

Opposition: Verfahren widerspricht Haushaltshoheit des Parlaments

Auf der Zukunftsvertrags-Zielgeraden regt sich nun erneut Kritik an diesem Vorgehen. "Die intransparenten Informationspolitik im gesamten Verfahren hat es dem Bundestag kaum möglich gemacht, sachgerecht Stellung zu beziehen oder sich im Verfahren gestalterisch einzubringen", sagt die grüne Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz, die Mitglied im Haushaltsausschuss ist. Auch wenn formal das Parlament bei Verwaltungsvereinbarungen keine Zuständigkeit habe, so hinterlasse das "bei mir ...

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Kommentare

#3 -

Karla K. | So., 28.06.2020 - 16:58
Was lässt sich aus den nun vorgelegten Verpflichtungserklärungen mitnehmen?



(1.) Der Bund scheint kein wirkliches Interesse daran zu haben, den Ländern hinsichtlich einer zweckbezogenen Verwendung der Gelder genauer auf die Finger schauen zu wollen. Ebenso wenig ist bei den Ländern ein Interesse daran zu erkennen, ihrerseits ernsthafte Anforderungen an die Hochschulen zu formulieren.



(2.) Es ist zu befürchten, dass die Länder einen mitunter nicht unerheblichen Anteil der Zukunftsvertrag-Gelder für bereits laufende Maßnahmen nutzen werden, um somit an anderer Stelle im Haushalt Gelder einsparen bzw. diese flexibler und noch unbeobachteter verwenden zu können.



(3.) Der Konkretisierungsgrad der Verpflichtungserklärungen ist sehr unterschiedlich ...

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