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Große Geste, großes Raunen

Hochschulen ohne die traditionellen Gremien? Markus Söder und sein Wissenschaftsminister Bernd Sibler wollen Bayerns Hochschulgesetz neu schreiben. Doch ihre bisherige Kommunikation der Reform ist miserabel.

Hippokrates-Statue vor der Bayerischen Staatsbibliothek. Foto: CC BY-SA 3.0.

DIE WOGEN SCHLAGE HOCH in Bayerns Hochschulpolitik. Dass Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Sachen Wissenschaft einen besonderen Ehrgeiz entwickelt, war schon länger zu bemerken. Die Neugründung einer Modell-TU Nürnberg, gepäppelt mit Milliarden. Die "Hightech Agenda Bayern", die 1000 neue Professuren bringen soll, darunter 100 neue KI-Lehrstühle. Beide Initiativen sorgten für Begeisterung bei den einen, bei anderen für Augenrollen und die Frage, was von den vollmundigen Versprechungen am Ende bleibt. 

 

Jetzt wollen Söder und sein Wissenschaftsminister Bernd Sibler das Hochschulgesetz reformieren. Auch hier geht es vor allem dem Regierungschef offenbar um die ganz große Geste. Weshalb, so ist zu hören, Söders Staatskanzlei die Sache zwischenzeitlich sogar selbst in die Hand genommen hat. 

 

Eckpunktepapiere in 

unterschiedlichen Versionen

 

So wie überhaupt viel zu hören ist in der Angelegenheit und wenig konkret ist. Es gibt bislang keinen Gesetzentwurf, dafür kursieren Eckpunktepapiere in unterschiedlichen Versionen, von denen keine offiziell veröffentlicht ist. Offiziell gibt es nur einen 70-Fragen-Katalog, der vergangene Woche in einer Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses diskutiert wurde. Diese Intransparenz sorgt für Ärger und Unverständnis in der Hochschulszene.

 

Denn offenbar wissen Söder & Co ziemlich genau, was sie wollen. Aus der Rolle "als auch staatliche Einrichtung" wollen sie die Hochschulen "entlassen" – eigenständige Körperschaften sollen sie werden, die ihr Geld und Personal selbst verwalten, die selbst bestimmen, was und wie sie bauen. Das alles, oder zumindest Teile davon, gibt es schon in einigen anderen Bundesländern. Aber stimmt es wirklich, dass Söder zusätzlich die klassischen Hochschulgremien zugunsten der Hochschulleitung entmachten will? Dass zumindest fürchten in Eintracht GEW und Deutscher Hochschulverband (DHV). 

 

In einer Version der Eckpunkte heißt es etwas nebulös: Welche innere Organisation sich eine Hochschule künftig gebe "und wie sie sich als zukunftsfest aufstellt, regelt sie eigenverantwortlich." Eine Vorgabe bestimmter Gremienstrukturen solle nicht mehr existieren. Allerdings müsse ein "angemessener" Einfluss der "Träger der Wissenschaftsfreiheit" gewährleistet sein. So hatte das Verfassungsgericht seit den 70er Jahren die Professoren genannt, als es in den Hochschulgremien bei allen wichtigen Entscheidungen zu Forschung und Lehre eine Professorenmehrheit vorschrieb. Heißt "angemessen" noch Mehrheit? Und was, wenn die Gremien, so sie überhaupt noch existieren, über viele Fragen gar nicht mehr zu entscheiden hätten? Der Professorenverband DHV warnt laut Süddeutscher Zeitung schon einmal vor einem "Frontalangriff auf geltendes Verfassungsrecht".

 

Intransparenz verhindert

konstruktive Debatte

 

Doch solange die Staatsregierung nicht offen mit ihren Plänen rausrückt, bleiben die Kaffeesatzleserei und Geraune. Was Söder und Sibler verstehen sollten: So verbessern sie nicht die Chancen auf Umsetzung ihrer Reform, so stärken sie nur die Widerstände, weil Raum bleibt für alle möglichen und unmöglichen Befürchtungen.  

 

Wenn sich die Reform wirklich die komplexe Gremienstruktur an Hochschulen vornehmen würde, etwa indem sie die Verlagerung wichtiger strategische Entscheidungskompetenzen direkt ins Präsidium zulässt, wäre das so umstritten wie mutig. Und trüge die Handschrift des langjährigen Münchner TU-Präsidenten Wolfgang Herrmann, der kraft seiner Person und von Experimentierklauseln genau das bereits über Jahre so gehandhabt hatte. Herrmanns Sohn ist übrigens Chef von Söders Staatskanzlei. 

 

Würde eine solche Reform die Hochschulen wirklich agiler machen? Einen Versuch wäre es wert. Und hätte, falls dabei die Professorenmehrheit tangiert würde, noch einen spannenden Vorteil. Vielleicht würde es dann endlich zu einer Klage und einer neuen Verhandlung des Themas vorm Bundesverfassungsgericht kommen. Es ist nicht gottgegeben, dass die Richter heute noch so entscheiden würden wie vor bald 50 Jahren. 

 

Dieser Kommentar erschien heute zuerst im Newsletter WISSEN DREI der ZEIT.


Aktualisierung am 20. Oktober 2020

Bayerisches Kabinett beschließt Reform-Eckpunkte 

 

In seiner Sitzung am Dienstag hat der bayerische Ministerrat die Eckpunkte zur Hochschulreform beschlossen – nach, wie es in einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei heißt, einem "intensiven Austausch mit den Hochschulverbänden und weiteren Experten". Es beginne jetzt die Ausarbeitung des konkreten Gesetzentwurfes zur Novellierung des Hochschulrechts.

 

Die Staatsregierung sprach von einem "Systemwandel im bayerischen Hochschulwesen", der deutschlandweit einmalig sei. Die insgesamt sechs Eckpunkte umfassen tiefgreifende Veränderungen in Hinblick auf den Wissens- und Technologietransfer, die Hochschullehre, das Personalrecht, eine Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie innere und äußere Governance.

 

Die Landtagsopposition kritisierte die Pläne. Die Grünen forderten "einen offenen und transparenten Prozess zur Neuordnung des bayerischen Hochschulrechts". In den jetzt "nach langer Heimlichtuerei" bekanntgegebenen Eckpunkten seien "klare Tendenzen in Richtung Entdemokratisierung der Lehrinstitute, überbordender Deregulierung und drohender Einschränkung der Wissenschaftsvielfalt erkennbar, sagte die hochschulpolitische Sprecherin Verena Osgyan. 

 

Unter anderem sollen die Hochschulen künftig über ein Gesamtlehrdeputat verfügen und die Lehrverpflichtung freier verteilen können. Das Berufungsrecht soll auf die Hochschulen übertragen werden, mehr fremdsprachige, insbesondere englischsprachige Studiengänge sollen entstehen, außerdem das Promotionsrecht an sehr forschungsstarke Bereiche an Fachhochschulen. vergeben werden.

 

Besonders umstritten sind die bereits im Vorfeld durchgesickerten Pläne, die Hochschulen als Organisation neu aufzustellen. So sollen sie künftig "im Regelfall" reine Personal-Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehr wirtschaftlicher Selbstständigkeit und Globalbudgets werden, sie dürfen aber auch beim bisherigen teilstaatlichen Organisationsmodell bleiben. Schließlich sollen sie künftig in Eigenverantwortung und ohne gesetzliche Vorgaben ihre Binnenorganisation gestalten, inklusive einer anderen Gremienstruktur. Das Gesetz werde künftig nur die verfassungsrechtlichen Leitlinien vorgeben, heißt es in den Eckpunkten. Was genau das bedeutet, bleibt – siehe Artikel oben – abzuwarten.

 

Die Grünen kündigten einen eigenen Gesetzentwurf an. 

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Kommentare: 10
  • #1

    tmg (Montag, 19 Oktober 2020 09:33)

    oh je ... was für ein starkes, unterschwelliges Ressentiment gegen Universitätsprofessoren kommt in diesem Artikel wieder einmal zum Vorschein. Die weitere 'Entfesselung' von Universitäten kann nur schiefgehen. Die Anzahl sinnloser Studiengänge, mit denen weder Wissenschaft noch Wirtschaft etwas anfangen können, aber studentische 'Kundschaft' geblendet werden kann, würde explodieren. Einrichtungen für Transfer in die Wirtschaft würden massiv erweitert werden, allerdings bedeutunglos bleiben, da wirklich relevante wirtschaftliche Innovationen nun einmal nicht wie Pilze im Wald wachsen, und nicht an jeder Ecke eine TUM errichtet werden kann. Letzteres scheint mir prinzipiell das große Missverständnis vieler Kreise in Politik und Journalismus zu sein. Die 'Hermanns' wachsen eben auch nicht wie die Pilze im Wald und werden es auch in Zukunft nicht tun. Die Entmachtung der Gremien, in denen professorale Mehrheiten bislang für Qualität in Forschung und Lehre
    sorgen, würde dazu führen, dass diese Qualität stetig abnimmt, weil diejenige Gruppe, die diese Qualität wesentlich beurteilen kann, nicht mehr den entscheidenden Einfluss besitzt. Etc Etc.
    Anders als der obige Artikel, bin ich aber zuversichtlich, dass die Richter im wesentlichen genau so wie vor 50 Jahren entscheiden würden. An der verfassungsrechtlich gesichterten Freiheit von Forschung und Lehre hat sich ja nichts geändert.

  • #2

    Alfred Wegner (Montag, 19 Oktober 2020 10:57)

    Um einen der letzten Sätze zu verkehren: "Einen Versuch wäre es nicht (!) wert." Auf keinen Fall darf man eine "Herrmann"isierung der Unis zulassen.

  • #3

    Skeptiker (Montag, 19 Oktober 2020 12:41)

    Mir ist keine Initiative Herrmanns an der TUM bekannt, die sich *wissenschaftlich* ausgezahlt hätte. Einiges hatte Reklamewert. Vor allem für den Protagonisten selbst.

  • #4

    Klaus Diepold (Montag, 19 Oktober 2020 18:01)

    Da muss ich mal dem SKEPTIKER widersprechen - man kann Wolfgang Herrmann sicher Einiges vorwerfen und/oder ihn auch kritisieren, aber seine Bilanz bzgl. wissenschaftlich wirksamer Initiativen an der TUM ist sicher positiv.

  • #5

    Skeptiker (Montag, 19 Oktober 2020 20:06)

    @Klaus Diepold: Nun, Sie gehören selbst der TUM an. Daraus folgt sicher noch nicht ipso facto, dass Ihr Kommentar gefärbt ist. Aber daraus folgt sehr wohl, dass es Ihnen obliegt, konkrete Beispiele zu benennen und Ihre Einschätzung zu begründen.

  • #6

    David J. Green (Dienstag, 20 Oktober 2020 18:42)

    Zur PM vom 20.10.: Die hoch umstrittenen Änderungen zur Governance, also die Freigabe der Gremienstruktur, entspricht angeblich einer wesentlichen Forderung der Hochschulen selber. Mich hat diese Aussage ziemlich überrascht. Dürfte ich fragen, was wir über diese Forderungen wissen, und von welchen Hochschulen sie stammen?

  • #7

    Klaus Diepold (Mittwoch, 21 Oktober 2020 08:51)

    @Skeptiker
    Ich kann jederzeit gerne und ausführlich Beispiele für wirksamen Maßnahmen sowie auch für Reklameaktionen differenziert darstellen. Aber nicht in den Kommentarfeldern dieses Blogs. Sie können mich gerne jederzeit kontaktieren.

  • #8

    Corinna M. Dartenne (Mittwoch, 21 Oktober 2020 11:47)

    Lieber Herr Wiarda,
    in Ihrem Artikel steckt wenig Reflexion zu der Frage, was es bedeuten könnte, die Hochschulautonomie noch weiterzutreiben und damit den "akademischen UnternehmerInnen" in die Hände zu spielen. Sie kennen doch sicher noch den SPIEGEL-Artikel "L´Uni - c´est moi", oder? Falls nicht, hier finden Sie ihn:
    https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/89868083
    Der Untertitel lautet übrigens: "Die Uni-Präsidenten, einst nette Grüßauguste, regieren heute ihre Hochschulen wie Königreiche. Sie verfügen über ungeheure Macht, manche
    missbrauchen sie. Jetzt regt sich Widerstand: gegen Mauscheleien, zu hohe Gehälter und irrwitzige Prestigeprojekte." Davon möchten Sie in Ihrem Blog aber nichts wissen, schade.

    Mit herzlichem Gruß
    Corinna M. Dartenne

  • #9

    McFischer (Freitag, 23 Oktober 2020 12:28)

    @tmg:
    Ihrem Kommentar kann ich nur widersprechen:
    "Die weitere 'Entfesselung' von Universitäten kann nur schiefgehen. Die Anzahl sinnloser Studiengänge, mit denen weder Wissenschaft noch Wirtschaft etwas anfangen können, aber studentische 'Kundschaft' geblendet werden kann, würde explodieren."
    Aus meiner Erfahrung entstehen kleinteilige, hochspezialisierte Studiengänge immer dann, wenn Professoren/innen ihr eigenes (Spezial-)Fachgebiet zum Nabel der Fachwelt erklären und hier unbedingt meinen, mindestens einen eigenen Masterstudiengang anbieten zu müssen. Die Leitungsgremien, egal ob Präsidium oder Fakultät, sehen das in der Regel kritisch, können oder wollen sich aber hier nicht durchsetzen. (Das Argument, dass "weder Wissenschaft noch Wirtschaft" etwas damit anfangen können - ist auch eher platt, steht aber auf einem anderen Blatt).

  • #10

    Klaus Diepold (Freitag, 23 Oktober 2020 13:57)

    Hochspezialisierte Studiengänge ohne wirtschaftlichen/gesellschaftlichen/wissenschaftlichen Bedarf?

    Wie geht denn das?

    Vielleicht bin ich naiv oder habe eine eingeschränkte Wahrnehmungswelt, aber das sind doch Dinge, die eine Fakultät diskutiert und zumindest mit dem Senat abklärt. Wie kann es da zu Alleingängen kommen?