Uni Göttingen bestätigt: Metin Tolan kandidiert für das Präsidentenamt
Der bekannte Physiker und Wissenschaftskommunikator könnte schon am 27. Januar zur Wahl stehen. Endet damit die Ausnahmesituation in Göttingen?
DER PHYSIKER UND COMMUNICATOR-PREISTRÄGER Metin Tolan ist einziger Kandidat für die Wahl des Präsidenten der Universität Göttingen. Dies bestätigte am Freitagabend Pressesprecher Thomas Richter auf Anfrage.
Nächsten Mittwoch treffen sich Senat und Stiftungsausschuss zu einer gemeinsamen Sitzung, in der, wie Richter sagte, Tolans Kandidatur "erörtert wird".
Was Richter nicht sagte: Diese Woche haben die beiden Gremien ihn bereits in nichtöffentlicher Sitzung kennengelernt. Sollten sie sich am 27. Januar einig sein, könnte es unmittelbar zur Wahl Tolans kommen.
Tolans Wahl wäre eine weitere spannende Wendung, seit die langjährige Uni-Präsidentin Ulrike Beisiegel nach dem enttäuschenden Abschneiden Göttingens bei der Exzellenzstrategie erst ihren Rücktritt angekündigt und dann sogar noch auf Ende September 2019 vorverlegt hatte. Als ihr Nachfolger war zunächst Sascha Spoun gewählt worden, doch folgte eine Konkurrentenklage, die Wahl wurde für fehlerhaft befunden, Spoun verzichtete.
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Die Führungskrise eskalierte , der Konflikt zwischen verschiedenen Lagern an der Universität trat offen zu Tage. Relative Ruhe trat erst ein, nachdem Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) den renommierten Max-Planck-Forscher Reinhard Jahn als Interims-Präsident eingesetzt hatte ...
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Kommentare
#1 - In Göttingen gibt es keine Flügelkämpfe. Das ist eine…
#2 - Das ist doch eine wirklich positive Nachricht, nicht nur…
#3 - Nun sind fast anderthalb Jahre vergangen seit der…
Zeit, um eine neue Ausrichtung zu finden. Man wird gewiß noch erfahren, wer hier hilfreich war. Vermutung: Neben Interimspräsident Jahn wohl auch der alte DFG-Chef ?! Jedenfalls ist die neue Lösung mit einem wirklich etablierten (Natur)-Wissenschaftler, dazu noch mit enormem Talent zur Kommunikation, deutlich besser als
eine Manager-Lösung,
#4 - "Ursprünglich soll es zwei Kandidaten gegeben haben, doch…
- Bei aller Sympathie für Hr. Tolan, ist dies m.E. ein Fehler, den Findungskommissionen zu oft machen. Damit werden einerseits Konkurrentenklagen gestärkt, und andererseits wird die Wahl fast alternativlos. Für einen solchen demokratischen Prozess (siehe auch #1) finde ich das dürftig.
#5 - #4: Werter Herr Klein, generell mögen Sie ja recht…
im aktuellen Fall von Göttingen paßt es aber m.E. nicht. Hier braucht(e) man schon gehöriges Selbstvertrauen, um
anzutreten. Wenn dann ein Konkurrent offenbar kurz vorher zurückzieht, kann man dies nicht dem aktuellen Kandidaten anlasten. Weil man das Problem der Klage eines Konkurrenten in Göttingen im Sommer 2019
am Hals hatte, darf man von einer peinlich genauen Einhaltung aller Feinheiten des "demokratischen Prozesses" durch die Findungskommission und der hierüber entscheidenden Organe ausgehen. "Dürftig" geht
anders.
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