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BMBF verlängert Studierenden-Überbrückungshilfe bis Ende September

Die Antragstellung soll "nahtlos" weitergehen, betont Karliczeks Ministerium. Die Studierendenwerke sagen ihre Mitarbeit zu, haben aber auch eine große Forderung.

Bis zu 500 Euro können notleidende Studierende jeden Monat neu beantragen. Bild: Hamed Mehrnik / Pixabay.

DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE für wegen Corona in Not geratene Studierende soll um mindestens ein halbes Jahr verlängert werden. Bislang war sie bis Ende März befristet, jetzt hat sich das Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) entschieden, sie "nahtlos" bis zum Ende des Sommersemesters 2021 weiterzuführen. 

 

Das geht aus einem Schreiben hervor, das Karliczeks Staatssekretär, Wolf-Dieter Lukas, heute Morgen ans Deutsche Studentenwerk (DSW) geschickt hat und das mir vorliegt. 

 

Noch vor wenigen Tagen hatte sich Karliczek auf Anfrage bedeckt gehalten und lediglich gesagt, das BMBF werde "die Situation weiter sorgfältig beobachten" und "zu gegebener Zeit" eine Entscheidung treffen über eine etwaige Fortführung der Hilfe.

 

Jetzt hat sich das Ministerium entschieden.

 

Die Bundesregierung habe den Bundestag gebeten, die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen, schreibt Lukas an DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. Die Pandemiebekämpfung habe einschneidende Konsequenzen für die Studierenden: "Nicht nur, was die virtuelle Lehre und die Kontaktbeschränkungen angeht, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Nebenverdienstmöglichkeiten." So sei die Zahl der Minijobs allein bei den 20- bis 25-Jährigen im vierten Quartal um 120.000 gefallen, was einem Rückgang von 17,7 Prozent zum Vorjahr entspreche. Es sei wichtig, betont der Staatssekretär, dass "insbesondere akut notleidende Studierende eine Perspektive bekommen und das Studium nicht aus finanziellen Gründen abbrechen".

 

Das BMBF bittet das DSW als Dachverband der 57 Studierendenwerke daher, die vom Ministerium finanzierte Überbrückungshilfe "ohne Unterbrechung zwischen den Semestern" weiter eigenverantwortlich zu durchzuführen, das heißt: Das bundesweite Online-Antragsportal soll weiter betrieben werden, die Studierendenwerke vor Ort entscheiden weiter über die Berechtigung der Antragsteller und führen auch die Auszahlungen durch. 



Ob sich an den Antrags- oder Auszahlungsmodalitäten etwas ändern wird, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Vor der Wiederaufnahme des kurzzeitig unterbrochenen Hilfsprogramms seit November hatten die Studentenwerke sich für umfangreiche Anpassungen eingesetzt und einige bürokratischer Vereinfachungen erreicht.

 

Die Kernforderung des Deutschen Studentenwerks lautet allerdings bereits länger, einen dauerhaften Unterstützungsmechanismus für in Not geratene Studierende einzurichten – etwa durch eine Öffnung des BAföG. "Wir können uns nicht von Überbrückungshilfe zu Überbrückungshilfe hangeln", mahnte DSW-Generalsekretär Meyer auf der Heyde. 

 

Studierendenwerke: Wir
machen mit – aber 

 

In seinem heutigen Brief bittet Staatssekretär Lukas das DSW jedoch nur allgemein, möglichst schnell in Gespräche über "die Details für eine lückenlose Fortsetzung" einzusteigen. Da das BMBF seine Entscheidung diesmal mit genügend Vorlauf getroffen hat, ist ausreichend Zeit für die Verhandlungen – und womöglich auch noch für größere Veränderungen?

 

DSW-Generalsekretär Meyer auf der Heyde sagte am Mittag auf Nachfrage, die Studierendenwerke seien "grundsätzlich weiterhin bereit", für das BMBF die Überbrückungshilfe fortzuführen. "Schließlich geht es darum, dieser Gruppe von Studierenden zu helfen und für sie mit diesem Zuschuss die akutesten finanziellen Notlagen abzufedern. Dafür sind die Studierendenwerke da, sie nehmen ihren staatlichen Sozialauftrag sehr ernst."

 

Doch Meyer nutzte auch die Gelegenheit, um "unsere dringende Forderung"  zu wiederholen: "Ins BAföG muss nun raschmöglichst ein genereller Notfallmechnanismus für solche Krisen- oder Pandemielagen eingebaut werden. Das muss unbedingt noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden." Angesichts einer Pandemie, deren Abklingen oder Ende in einiger Ferne liege, brauche es einen "jeweils umgehend aktivierbaren Regel- anstelle eines Ausnahmemechanismus". 

 

Ursprünglich sollte die Überbrückungshilfe für die Monat Juni bis August 2020 laufen, dann wurde sie bis Ende September 2020 verlängert. Nach einer einmonatigen Unterbrechung entschied das BMBF dann, sie bis vorerst Ende März 2021 auszudehnen. Die am stärksten von der Krise getroffenen Studierenden, die keine andere Abhilfe haben, können jeden Monat neu einen Antrag auf staatlichen Zuschuss stellen. Je nach Kontostand, der über die Auszüge des Vormonats belegt werden muss, gibt es dann zwischen 100 und 500 Euro. Wer bei Antragstellung über 500 Euro auf dem Konto hat, geht leer aus. Als Bestätigung einer "pandemiebedingten Notlage" können Kündigungsschreiben eingereicht werden oder der Nachweis erfolgloser Job-Bewerbungen. 

 

Parallel zu dem rückzahlungsfreien Zuschuss für die Bedürftigsten stellte die Bundesregierung vergangenes Frühjahr den KfW-Studienkredit bis Ende März 2021 zinsfrei und öffnete ihn, ebenfalls bis Ende März 2021, für internationale (Nicht-EU)-Studierende. Ende Oktober 2020 verkündete Karliczek dann, dass die Zinsfreiheit bis Ende 2021 verlängert werde. Der Beantragungszeitraum für internationale Studierende wurde dagegen nicht ausgedehnt. Am Montag, den 15. Februar, ist die letzte Gelegenheit für internationale Studierende, ein KfW-Darlehen zu beantragen.


Nachtrag am 12. Februar, 17.15 Uhr

 

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek äußert sich ebenfalls zu der beschlossenen Verlängerung. "Ich erhalte viele Zuschriften, in denen mir Studierende ihre ganz persönliche Situation schildern", sagt sie. "Mir ist wichtig, dass niemand sein Studium abbrechen muss, weil eigene Verdienstmöglichkeiten weggebrochen sind oder sich das Einkommen der Eltern verringert hat." Diese Sorgen und Ängste von Studierenden nehme sie ernst und handele entsprechend. Mit dem Ziel, die Überbrückungshilfe nahtlos auch über das gesamt Sommersemester 2021 anzubieten, gehe sie mit ihrem Ministerium deshalb jetzt in die Gespräche mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken. 

 

Zu der Forderung des Deutschen Studentenwerks, noch in dieser Legislaturperiode einen generellen Notfallmechnanismus für Krisen- oder Pandemielagen ins BAföG einzubauen, äußerte Karliczek sich nicht.

 

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) begrüßte die "frühzeitige Verlängerung der Überbrückungshilfe" und sprach sich zugleich gegen einen dauerhaften Notfallmechanismus im BAföFG aus. "Das BAföG muss auch weiterhin eine Sozialleistung bleiben, die an eine Bedürftigkeitsprüfung und das Elterneinkommen gebunden ist", sagte der RCDS-Bundesvorsitzende Sebastian Mathes. 

 

Der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller kommentierte per Twitter: "Ein Strohhalm, an den sich viele #Studierende in der #Coronakrise klammern, wird verlängert: die #Überbrückungshilfe." Die Kritik bleibe: "Zu wenig, zu löchrig, zu bürokratisch." Das BAFöG müsse geöffnet und reformiert werden. 

 




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