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Hoffen auf eine Lösung

Nach einem KMK-Beschluss setzt "Hochschulstart" das Vergabeverfahren weitere vier Tage aus. Gelingt es Ländern und Hochschulen bis Dienstag, die von der Frankfurter Studienplatz-Misere Betroffenen doch noch unterzubringen?

EIGENTLICH SOLLTEN ES nur 48 Stunden werden, doch am Freitagmittag teilte die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)offiziell mit, dass das gesamte sogenannte "Koordinierte Nachrücken" weitere vier Tage ausgesetzt bleibt, und zwar bis zum 06. September, 24 Uhr und für alle von der Stiftung abgewickelten Studiengänge.

 

Das bedeutet, dass alle bundesweit rund 17.800 Bewerber auf Nachrückplätze aller Fächer noch mindestens bis einschließlich Dienstag zum unfreiwilligen Warten verurteilt sind. Dass weder sie noch die Hochschulen in dieser Zeit Zugriff haben auf das Online-Portal "Hochschulstart", über das neben den bundesweiten NC-Fächern Human-, Zahn- und Tiermedizin und Pharmazie auch 1.700 örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge koordiniert werden. Im Auftrag von über 160 Hochschulen, die neben den Ländern Träger der Stiftung sind. Ein drastischer Schritt. Damit sind die Kreise beschrieben, die ein einziger an der Goethe-Universität Frankfurt geschehener Eingabefehler inzwischen zieht.

 

Videokonferenz, Umlaufbeschluss
und ein bisschen mehr Zeit

 

Wobei das auch deshalb so ist, weil – so formulierte heute der SfH-Stiftungsratsvorsitzende Holger Burckhart – das Vergabeverfahren der Länder und die technischen Abläufe für das Bewerbungsverfahren so "stark formalisiert" und "sehr komplex" sind. Jedenfalls ist längst klar, dass weder die Goethe-Universität noch das Land Hessen allein in der Lage sein werden, für die 282 betroffenen Bewerber Abhilfe zu schaffen, die Medizin-Studienplätze in Frankfurt erhielten, die es gar nicht gab.

 

Gestern hatten sich die Kultusminister zu einer Videoschalte getroffen, um die Energiekrise zu diskutieren, hatten dann aber auch, wie KMK-Präsidentin Karin Prien anschließend berichtete, "auf Initiative des Landes Hessen diesen bedauerlichen Vorfall intensiv beraten". Ein solcher Fehler dürfe nicht passieren, dadurch sei Bewerberinnen und Bewerber eine sehr schwierige Situation entstanden. "Wir haben uns in der KMK geeinigt, dass wir einen Versuch unternehmen wollen, eine Lösung zu finden."

 

Zu diesem Zweck legte die KMK bis gestern Abend per Umlaufbeschluss fest, dass das automatisierte Nachrückverfahren für einen angemessen Zeitraum weiter gestoppt bleiben sollte, um Zeit zu gewinnen für diese Lösung, die so komplex sein muss wie das Problem, das entstanden ist. "Die Länder werden in einem gemeinsamen Vorgehen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Betroffenen zu helfen und ein rechtssicheres Vergabeverfahren zu gewährleisten", teilte die KMK heute mit. Ob die Zeit bis Dienstag dafür reicht? 

 

Wie überfordert ist die Technik
hinter dem Hochschulstart-Portal?

 

Dass das gesamte Verfahren, und nicht nur das der betroffenen Studiengänge, ausgesetzt bleibt, kann man auch als Zeichen deuten, dass die Technik hinter dem Hochschulstart-Portal überfordert ist. Zumindest aber auf eine derartige Ausnahmesituation nicht vorbereitet – was nicht weiter wundert: Ende 2019 hatte der IT-Beirat der Stiftung in einem internen Bericht der Software hinter der Online-Studienplatzvergabe DoSV bescheinigt, sie sei fehleranfällig, zu komplex, "fragil", "schwer wartbar" und "auf Dauer nicht ökonomisch betreibbar." Sie müsse von Grund auf neu entwickelt werden, und die Fertigstellung der endgültigen Software werde selbst im günstigsten Fall bis zum Sommersemester 2025 dauern.

 

Zugute halten kann man dem SfH-Management und seinen Technik-Experten immerhin, dass sie in den vergangenen drei Jahren so viel Tempo wie möglich gemacht und aus der vorhandenen Software rausgeholt haben, was ging. Und auf diese Weise – was zwischenzeitlich viele nicht für möglich hielten – seit 2020 eine im Normalbetrieb funktionierende reformierte Medizin-Studienplatzvergabe auf die Beine gestellt haben. 

 

In jedem Fall aber zeigt die Komplett-Aussetzung, dass Länder und Hochschulen bei ihren Lösungsanstrengungen nach links und rechts schauen. Soll heißen: Nicht alle 282 enttäuschte Bewerberinnen und Bewerber werden womöglich auf Anhieb einen Medizin- oder Zahnmedizin-Studienplatz erhalten. Womöglich wird ihnen zunächst auch das Studium in einem eng verwandten lebenswissenschaftlichen Fach angeboten. 

 

Auch sagen Hochschul- und Landesvertreter hinter vorgehaltener Hand, dass man prüfe, welche der 282 Betroffenen denn tatsächlich anderswo sicher einen Medizin-Studienplatz gehabt hätten – und wie viele nur durch die Frankfurter Überbuchung hineingerutscht sein. Womöglich schwang genau dies mit, als Stiftungsratsvorsitzender Burckhart heute sagte: "Wir arbeiten daher mit Hochdruck daran, im Austausch mit den Bundesländern, der betroffenen Universität und den Studienplatzbewerberinnen und -bewerbern Möglichkeiten zu finden, dass berechtigte Studienwünsche erfüllt werden." Berechtigte Studienwünsche.

 

Wie könnte eine Lösung
überhaupt aussehen?

 

Und die Stiftung fügte in ihrer Pressemitteilung hinzu: "Ob wirklich alle 282 betroffene Studieninteressierte einen Studienplatz bekommen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar."

 

Wie aber könnte überhaupt eine Lösung aussehen? Diskutiert wird im Hintergrund, ob man den Topf der Medizin-Studienplätze im Nachrücker-Verfahren um die Zahl der (nach Meinung der Stiftung berechtigten) Frankfurter Studienbewerber verkleinern könnte – für sie also eine Art "Vorabquote" schafft. Sie würden dann an allen möglichen Hochschulstandorten in Deutschland ihr Medizinstudium beginnen. Für die Zahnmedizin-Bewerber will die Goethe-Uni eigenständig eine Lösung finden. 

 

Jede denkbare Lösung muss sich aber, siehe oben, eben auch rechts- und techniksicher darstellen lassen.  

 

Die 282 Betroffenen haben unterdessen einen Offenen Brief an alle Hochschulpräsidenten und zuständigen Wissenschaftsminister sowie an an alle Beteiligten des Vergabesystems für Medizin-Studienplätze geschrieben und um  "Hilfe, Solidarität und Unterstützung" gebeten. "Wir appellieren an die Stiftung für Hochschulzulassung und die Universität Frankfurt, alles in ihrer Macht mögliche zu tun, um uns zu helfen unsere rechtmäßigen Studienplätze in Deutschland zurückzubekommen, die wir zusätzlich durch den Übermittlungsfehler verloren haben." Das bedürfe aber der engen Zusammenarbeit aller Universitäten in Deutschland. "Wir sind davon überzeugt, dass sich durch ein enges Zusammenspiel aller Universitäten in Deutschland und allen betroffenen Bundesländern akzeptable Lösungen finden lassen, denn das Ganze ist mittlerweile ein bundesweites Problem geworden." Man bitte und hoffe, dass sich jede Universität nun die Frage stelle, "was im Rahmen ihres Möglichen steht, um uns zu helfen. Setzen Sie ein Zeichen und stellen Sie sich als Universität hinter die Betroffenen."

 



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Kommentare: 6
  • #1

    Medizinstudent (Freitag, 02 September 2022 20:06)

    Die Tatsache, dass eine neue Software bis mindestens 2025 auf sich warten lässt, bietet doch die Möglichkeit für einen versuch: anstelle der komplexen Auswahl verfahren, die meines Wissens nach wieder evidenzbasiert noch sozialadjustiert sind, einfach mal unter allen Bewerber:innen zu losen. Würde mich interessieren, ob die sich schlechter im Studium machen würden, als meine Kommilitonen und ich.

  • #2

    Eggs Perte (Samstag, 03 September 2022 16:47)

    Zunächst: sowohl mit den betroffenen Bewerber/innen wie auch den Kolleg/innen in Frankfurt kann man nur Mitleid haben.
    Tatsächlich ist es jedoch spannend, dass die Rolle des Koordierungsverfahrens und dessen vor drei Jahren eingeführten „neuen“ Koordierungsregeln nicht stärker in den Mittelpunkt gerückt wird: die damals eingeführte sofortige Zulassung (bei entsprechender Priorisierung) bei gleichzeitigem Streichen anderer Zulassungsangebote trägt doch jetzt maßgeblich zu den Problemen bei. Ein Zurückrollen wird damit verunmöglicht. Damals als angeblich Bewerberorientiert „gefeiert“, sieht man nun: es geht beim DoSV 1.5 nicht um die Bewerber/innen. Das zudem die Technik des DoSV gerade durch diese neuen Regeln nicht nur komplexer geworden ist, sondern auch mehr technische Probleme auftauchen (neudeutsch: Wartungsfenster zur Qualitätskontrolle) ist dann ebenfalls nichts, worüber an bei der SfH spricht. Die juristische Problematik (Stichwort Zustellfiktion des Verwaltungsaktes) wird dann zwar in der Fachliteratur diskutiert, aber sowas muss man bei der SfH nicht beachten.
    Bleibt am Schluss nur die Frage: wofür hat man eigentlich die aktuelle Geschäftsführung geholt? Und warum wird die auch noch so außergewöhnlich gut besoldet? Ist sie so viel besser?

  • #3

    EmCe² (Montag, 05 September 2022 08:03)

    Auf zwei Dinge würde ich gerne noch einmal hinweisen:

    Zum einen erinnere ich Sie, Hr. Wiarda gerne an Ihren eigenen Artikel (https://www.jmwiarda.de/2021/04/26/das-verfahren-l%C3%A4uft-nicht/) - von "Und auf diese Weise – was zwischenzeitlich viele nicht für möglich hielten – seit 2020 eine im Normalbetrieb funktionierende reformierte Medizin-Studienplatzvergabe auf die Beine gestellt haben." kann somit denke ich keine Rede sein. Damals gingen - direkt im ersten Aufschlag des DOSV 1.5 (Medizin & Orts-NC zusammen) - die Server direkt in die Knie, auch hier half nur der "Not-Aus-Button" am roten SfH-Telefon. Den von Ihnen gelobten Normalbetrieb dürften Bewerber und Hochschulen sicher anders definiert haben :-)

    Zum anderen möchte ich gerne den - vom Vorredner angemerkten - sofortigen Wegfall unterrangiger Zulassungsangebote "verteidigen". Zum Hintergrund: Bewerber können (vielmehr, müssen / sollten) all ihre DOSV Bewerbungen priorisieren bzw. in eine Rang-/Reihenfolge bringen. Erhält man beispielsweise zum Beginn des Verfahrens direkt von der Hochschule A ein Angebot in seiner Prio 3, dann bleibt dieses solange erhalten, bis ggf. auch Prio 2 oder 1 ein Angebot erhalten. Sollte dies der Fall sein, fällt "unmittelbar" (hier haben wir auch vom damaligen IT-Geschäftsführer gelernt, wie dies in der SfH definiert wird...) das unterrangige Angebot - hier die Prio 3 - weg. Der nicht in Anspruch genommene Platz wird direkt auf andere Bewerber an der HS A nachgerückt. Faktisch ist er somit weiter vergeben = weg.

    Aus meiner Sicht muss das auch genau so sein. Es kann - zur Verkomplizierung des gesamten Verfahrens - nicht auch noch sein, dass ein Bewerber mit mehr als einem Angebot über Tage und Wochen verbringt, er sich nicht entscheiden muss, welches er nun annimmt und zeitgleich die Hochschule auch nicht weiß, ob er jetzt kommt oder nicht.

    Neben der Frankfurter Frage "woran hat et jelegen" werden jetzt auch (mal wieder) die Regeln, das gesamte Verfahren, hoffentlich auch der Terminplan des DOSV auf dem Prüfstand stehen. Das Ziel steht doch für alle fest, es soll in einem fairen Verfahren, nach zuvor feststehenden (möglichst einfach dem Bewerber zu vermittelnden) Regeln schnell jeder wissen, wo es hin geht - die 2 Mio. Bewerber genau so wie die Hochschulen. Da kann nicht gewartet werden. Da muss man von zum großen Teil Volljährigen erwarten dürfen, dass man sich vorab Gedanken zur Prio gemacht hat. Fällt die Prio 2 weg, weil man 1 bekommen hat - ist das so (Frankfurter "Einzelschicksale" mal ausgeklammert). Es geht schon genügend Zeit an anderen Stellen verloren...

    Die Bewerbungsfrist endet am 15.7., angenommen eine Hochschule benötigt noch wenige Tage danach um die letzten Überprüfungen von Sonderanträgen oder ähnlich zu machen und gibt dann die Ranglisten im DOSV frei. Dann erhalten Bewerber bereits Ende Juli Angebote. Weiter angenommen, ein Bewerber erhält bereits am MO 25.7. sein erstes Angebot auf Prio 3. Dann wartet der Bewerber... hofft weiterhin auf Prio 2 oder 1. Er wird ja nicht gezwungen, hier aktiv zu werden. Also läuft die Zeit. Erhält er im gesamten DOSV kein höherrangiges Angebot, wird erst mit Ende der Koordinierung (4 Wochen später!!!) aus dem netten Angebot eine Zwangszulassung. Was hat die betreffende Hochschule in dieser Zeit gemacht? Nichts. Gewartet. Und so geht es unzählige Male, im ganzen Land, mit Unmengen an Personen. Weil man es bislang leider nicht geschafft hat, die riesige Menge an Bewerbern zu einer aktiven Mitarbeit zu motivieren. Wie viel Zeit liegt dann noch zwischen Ende der Koordinierung (https://www.hochschulstart.de/informieren-planen/terminuebersicht) und dem Vorlesungsbeginn an einer Fachhochschule? Ein bisschen mehr als 3 Wochen. Ganz schön knackig, wenn man bedenkt, dass der Bewerber nachdem er zugelassen wurde erst mal Zeit brauch, um sich an der Hochschule einzuschreiben, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ggf. das erste Geld zu überweisen, die Hochschule wiederum alles verbuchen muss, die Unterlagen kontrolliert, ggf. Rückfragen hat, im Erfolgsfall Bescheinigungen und Ausweise zur Verfügung stellt etc. - da ist keine Zeit zu Warten. Von Wohnheimsuche, BaföG-Anträgen und anderen Widrigkeiten ganz zu schweigen.

    Und was kann man in dieser heißen Phase am allerwenigsten gebrauchen - der Bewerber, wie auch die Hochschule? Ungewissheit, einen schier nie enden wollenden DOSV-Lockdown, schlechte Presse und schlechte Stimmung. Schade ´drum, aber wir geben die Hoffnung nicht auf, dass die richtigen Schlüsse ´draus gezogen werden, obwohl...

  • #4

    Eggs Perte (Dienstag, 06 September 2022 10:13)

    @ EMC²: Es spricht niemand davon, ein Angebot über Wochen zu erhalten: Aber drei bis fünf Tage die Möglichkeit zu geben, eine echte Entscheidung durch den/ die Bewerber/in zu ermöglichen, würde nicht nur den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes gerecht werden, sondern hätte auch die aktuellen Probleme in Frankfurt wesentlich weniger dramatisch werden lassen.
    Ihre Argumentation ist - bei aller Nachvollziehbarkeit - eine Argumentation der Hochschulen, die schnell die Plätze besetzen wollen (was okay ist). Dann soll man aber das DoSV nicht als bewerberorientiert labeln, sondern schlicht und ergreifend so ehrlich sein, dass der/ die Bewerber/in beim DoSV als Letztes von Interesse ist.

  • #5

    David J. Green (Dienstag, 06 September 2022 13:00)

    Komme leider spät zu dieser Geschichte – und bin überrascht, dass ich nirgendwo (in diesem Blog einschl. Kommentare) den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" lese.

    Stattdessen lese ich – verständlicherweise – vieles über Rechtssicherheit. Ja, egal was passiert: es gibt schon Geschädigte, höchstwahrscheinlich wird es noch weitere geben, und auf jedem Fall wird die Jura-Branche kräftig an dem Zwischenfall verdienen. Wir dürfen aber nicht die Rechtssicherheit über alles erheben und so das Grundrecht der freien Berufswahl sogar vereiteln.

    Denn dieses Grundrecht verlangt, dass genau jene einen Medizinstudienplatz für WS22/23 erhalten, die bei einer fehlerfreien Zuteilung einen erhalten hätten. Wie jemand (EmCe²?) irgendwo schrieb: demnach würden einige der 282 am Ende ohne Studienplatz dastehen, vermutlich auch einige, die aktuell Zusagen für andere Unis in den Händen halten und möglicherweise sogar bereits immatrikuliert sind. Und andererseits würde eine privilegierte Lösung für alle 282 dazu führen, dass einige andere, die noch warten und ansonsten ganz am Ende des Nachrückens zum Zuge kommen würden, doch leer ausgehen werden. Wer genau Medizin sollte studieren dürfen und wo, das lässt sich nur mit hinreichender Genauigkeit ermitteln, indem man ALLE Medizin-Nachrückende in den Stand direkt vor dem Unfall zurücksetzt und insbesondere sämtliche danach ausgesprochene Medizin-Zusagen zurücknimmt. Dann führt man das Nachrücken mit den korrekten Input-Daten wieder durch – hoffentlich ist das trotz der bekannten DoSV-Probleme zumindest technisch umsetzbar.

    Viele würden also Anspruch auf Schmerzensgeld haben, und auf die nötigen Kosten für die Rückabwicklung etwaiger Verpflichtungen, die in gutem Glauben an der Studienplatzzusage eingegangen wurden. Wahrscheinlich würde man die Vorlesungszeit des WS22/23 um ein paar Wochen nach hinten verlegen müssen, was auch Entschädigungsansprüche nach sich ziehen würde. Aber das Ziel heißt nicht, die Gesamtrechnung für Stiftung und Goethe-Universität möglichst klein zu halten: es heißt, das Grundrecht der freien Berufswahl zu gewährleisten und die Gleichbehandlung der 282 mit den restlichen Nachrückenden wiederherzustellen.

    Vielleicht ist aber so viel Idealismus nicht erwünscht. Sicherlich kann man die Verhältnismäßigkeit als Einwand erheben. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit dazu führt, dass Grundrechte auf dem Altar der deutschen Digitalisierungsmisere den Götzen der Rechtssicherheit und der Willkür geopfert werden.

  • #6

    Forschungsreferent (Mittwoch, 07 September 2022 11:27)

    Erstaunlich: Wie dieser Vorgang mobilisiert und auch emotionalisiert. Da fallen Begriffe wie Grundrechte, Schmerzensgeld und es wird schweres Geschütz aufgefahren. Das verrät einiges über den sozialen Hintergrund, die Erwartungshaltung, die Mobilisierungsfähigkeit und das moralische Überschissen der "Geschädigten".

    Man bekommt ja fast den Eindruck, dass hier ganze Existenzen für immer und ewig gebrochen werden. Ich kann über das Schicksal von ca. 300 Abiturient*innen ehrlich gesagt nur gähnen, die vermutlich einfach 6 oder 12 Monate auf eine Neuvergabe warten müssten.

    Es gibt wirklich schlimmere Probleme aktuell und global. Ärgerlich ist das, das will ich gar nicht bestreiten. Aber die Welt geht nicht unter. Es gibt schlimmeres im Leben als ein Jahr "Karriere" zu verlieren. Nutzt man die Zwischenzeit einfach für die Erweiterung des Horizonts. Am Geld wird es in den meisten Fällen nicht scheitern.

    BTW: Man sollte nicht komplexe Lösungen für komplexe Probleme suchen, sondern immer die einfachste Lösung.