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WissZeitVG: BMFTR legt Referentenentwurf vor

Dorothee Bärs Ministerium präsentiert seine mit Spannung erwartete Novelle zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Vieles ist drin aus dem alten Ampelpaket, doch es gibt eine Lücke, mit der die meisten gerechnet hatten.
Stoppuhr

ES WAR die meistgehörte wissenschaftspolitische Abkürzung der vergangenen Legislaturperiode: WissZeitVG. Nach langem Hin und Her scheiterte die Ampel-Koalition an ihrem Vorhaben einer grundlegenden Novelle, weil SPD, FDP und Grüne sich bei der debattenbeherrschenden Frage nicht einig werden konnten: der Frage nach der maximal erlaubten Postdoc-Befristung. Bemerkenswert konkret versprach dann Schwarz-Rot in ihrem Koalitionsvertrag einen neuen Anlauf: "Wir novellieren das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bis Mitte 2026", hieß es. Je näher die Jahresmitte rückte, desto mehr Beobachter erwarteten, dass die Bundesregierung – Stichwort heißes Eisen – nicht einmal mehr den ersten Referentenentwurf pünktlich liefern würde. Doch falsch: An diesem Donnerstagnachmittag geht der Entwurf, der dem Wiarda-Blog exklusiv vorab vorlag, an die Länder und in die sogenannte Verbändeanhörung. Was steht drin?

Erste Erkenntnis: Vieles von dem, was der neue Referentenentwurf vorsieht, kommt einem bekannt vor. Schon die Ampel war sich einig, die Kurzzeitbefristungen eindämmen zu wollen, indem Erstverträge vor der Promotion in der Regel mindestens drei Jahre laufen sollten, nach der Promotion mindestens zwei Jahre. So steht es jetzt auch im Entwurf aus Dorothee Bärs BMFTR. Genau wie der verbindliche Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung, sodass eine Drittmittelbefristung künftig erst nach Ausschöpfen der Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung möglich sein soll. Die Folge: Mindestlaufzeiten sowie Schutz- und Verlängerungsregeln etwa bei Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit würden künftig für alle jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten. Die Liste der übernommenen Änderungen ist noch länger und umfasst die Einführung einer Pflegekomponente und die Harmonisierung des Rechtsrahmens für forschende Ärzte und Ärztinnen. Auch die laut neuem Referentenentwurf geplante Ausweitung der Höchstbefristung für studentische Hilfskräfte von sechs auf acht Jahre war so bereits in dem Entwurf enthalten, der im März 2024 durchs Ampel-Kabinett ging – und anschließend im Parlament steckenblieb.

Der entscheidende Unterschied betrifft aber genau den Punkt, an dem sich die Ampel-Wissenschaftspolitiker, begleitet vom Druck aus Teilen der Wissenschaftscommunity, entzweit hatten: die Postdoc-Befristung. Der Ampel-Kabinettsbeschluss enthielt eine Senkung der regulären Höchstbefristung von sechs auf vier Jahre, wobei bis zu zwei weitere Jahre im Falle einer sogenannten Anschlusszusage möglich sein sollten – der Zusage einer anschließenden Entfristung bei Erreichen zuvor vereinbarter Ziele. "Um diese "4+2"-Logik hatte es in den Monaten vorher den größten Streit gegeben, SPD und Grüne hielten diese Regelung für unzureichend und wollten im parlamentarischen Verfahren nachverhandeln, die FDP hatte erkennbar wenig Lust auf weitere Einschränkungen. Am Ende blieb im Kabinettsbeschluss nur ein Formelkompromiss: Man werde im weiteren Verfahren prüfen, ob den Tarifparteien über die bereits enthaltenen begrenzten Lockerungen der sogenannten Tarifsperre hinaus auch bei Höchstbefristungsdauer und Zeitpunkt der Anschlusszusage mehr Spielraum eingeräumt werden könne. Der Konflikt war damit nicht gelöst, sondern nur ins Parlament weitergereicht, wo die Novelle nach mehreren Anläufen und fast zwei Jahren Konflikt mit dem Ampelbruch ihre vorläufige Endstation erreichte.

Das erwartete Ende des 4+2-Modells

Dass Schwarz-Rot den Konflikt nicht erneut riskieren will, hatte sich schon im Koalitionsvertrag abgezeichnet, wo die WissZeitVG-Reform lediglich mit der Einführung von Mindestlaufzeiten vor und nach der Promotion und Schutzklauseln für Drittmittelbefristungen umrissen wurde – Änderungen bei der Postdoc-Höchstbefristung aber unerwähnt blieben. Zwar kritisierte die zuständige SPD-Berichterstatterin Carolin Wagner im April gegenüber Table Media erneut die "unerträglich lange Zeit der Unsicherheit ohne verlässliche Perspektiven" für Postdocs und betonte, es sei immer die Position der SPD gewesen, "Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen, bestenfalls durch Tarif". Insgesamt aber ließ auch die SPD in den vergangenen Monaten nur selten Bereitschaft erkennen, die alte Forderung öffentlich neu aufzumachen. Was der BMFTR-Referentenentwurf jetzt vorsieht: Das "4+2"-Modell der Ampel verschwindet vollständig, die Anschlusszusage ebenfalls, und selbst die im Ampel-Kabinettsbeschluss bereits enthaltenen begrenzten Lockerungen der sogenannten Tarifsperre tauchen im neuen Entwurf nicht wieder auf. Stattdessen soll für Promovierte eine Qualifizierungsbefristung von wie bislang bis zu sechs Jahren gelten. Zugleich entfällt allerdings die bisherige Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Befristungszeiten aus der Promotionsphase in die Postdoc-Phase mitzunehmen. 

Auch an anderer Stelle setzt der neue Entwurf die Akzente anders. Bei den studentischen Hilfskräften bleibt zwar die Ausweitung auf acht Jahre erhalten, nicht aber die im Ampel-Entwurf vorgesehene Mindestvertragslaufzeit von in der Regel einem Jahr. Neu hinzu kommt dafür, dass studienbegleitende Hilfskrafttätigkeiten einer späteren sachgrundlosen Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht entgegenstehen sollen.

In der Gesamtschau übernimmt der Entwurf vieles vom alten Ampel-Paket, räumt aber ausgerechnet dessen weitreichendstes – und umstrittenstes – Reformelement ab. Das macht ihn anschlussfähiger für Hochschulen und Forschungseinrichtungen – und dürfte zugleich den Protest jener neu entfachen, denen schon der Ampel-Entwurf nicht weit genug ging: betroffene Postdocs, Initiativen wie "#IchbinHanna" und deren Unterstützer in der Professorenschaft. Spannend wird sein, wie sich der Koalitionspartner SPD positioniert. Auch der Wissenschaftsrat hatte vergangenen Sommer in einem vielbeachteten Positionspapier gefordert, dass Entscheidungen über den Verbleib in der Wissenschaft deutlich früher als bislang getroffen werden sollten, "etwa zwei bis drei Jahre nach der Promotion", wie der Wissenschaftsratsvorsitzende Wolfgang Wick im Interview hier im Wiarda-Blog erläuterte und hinzufügte: "Befristete Verträge sollen künftig die Ausnahme sein und vor allem für Qualifizierungs-, Entwicklungs- und Projektstellen gelten."

Das BMFTR sieht an der Stelle jedoch erwartungsgemäß vor allem die wissenschaftlichen Arbeitgeber, sprich die Wissenschaft, in der Verantwortung: Der Gesetzentwurf berücksichtige die Besonderheiten des Wissenschaftssystems und gewährleiste notwendige Handlungsspielräume, heißt es aus dem Ministerium. "Das WissZeitVG stellt damit einen ausgewogenen und verlässlichen Befristungsrahmen für die Wissenschaft bereit, innerhalb dessen Hochschulen und Forschungseinrichtungen attraktive Arbeitsbedingungen und moderne, transparente und verlässliche, international anschlussfähige und durchlässige Personalstrukturen und Karrierewege schaffen können – so wie es der Wissenschaftsrat empfohlen hat."

Bär will den Druck vom Gesetz nehmen

Um den Druck vom Gesetzentwurf zu nehmen, verweist Dorothee Bärs Haus zugleich auf ein ganzes "ineinandergreifendes und an den WR-Empfehlungen ausgerichtetes Bündel an Maßnahmen, das die Ziele des Koalitionsvertrags im Sinne der Mittelbau-Strategie und des Ausbaus des Tenure-Track-Programms adressiert." Das BMFTR fördere eine Peer-Beratung durch den Stifterverband, interessierte Hochschulen erhielten gezielte Unterstützung bei der Entwicklung eigener Personalstrukturkonzepte. Gemeint sind attraktive Karrierewege jenseits der Professur – in Forschung und Lehre, Transfer, Infrastrukturen oder Wissenschaftsmanagement –, die den Mittelbau nicht länger vor allem als Durchgangsstation zur Professur begreifen.

Mit den Ländern spreche das BMFTR außerdem über ein gemeinsames Förderangebot, das solche Personal- und Organisationsstrukturen vor allem in den vom Wissenschaftsrat beschriebenen Kategorien S2 und S3, also nach der Promotion und neben der Professur, dauerhaft im System verankern soll. Hinzu kämen eine Überprüfung der eigenen Projektförderung auf ihre Wirkung für Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen und eine geplante Netzwerkförderung für mehr Wechsel zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Sektoren. Ergänzend beauftrage das Ministerium ein Rechtsgutachten, "mit dem festgestellt werden soll, welche Mobilitätshindernisse bestehen und wie man sie beseitigen kann".

Die unmissverständliche Botschaft des BMFTR: Das WissZeitVG soll den Rahmen setzen, den Kulturwandel hin zu neuen Personalkategorien, mehr Durchlässigkeit und mehr Dauerstellen aber soll die Wissenschaft selbst organisieren – unterstützt mit zusätzlichen Programmen. Ob das reicht, wird die zentrale politische Frage der kommenden Anhörungen sein.

Nur eines sollte sich dabei nicht wiederholen, und das scheint die Koalitionspartner Union und SPD zu einen: dass über dem Streit um die Postdoc-Befristung am Ende erneut jene Verbesserungen verloren gehen, deren Wert keiner bestreitet. Das Gesetz muss jetzt kommen. JMW.


Der Referentenentwurf als PDF zum Download: 

Kommentare

#1 -

Daniela Täuber | Mo., 01.06.2026 - 10:14

Ich freue mich zu sehen, dass das lange Ringen um die Reform eine Unterstützung eines Kulturwandels im stark hierarchisch gegliederten deutschen akademischen System als Zielrichtung ausmacht.

Die harten Diskussionen sowie zwischentzeitliche Experimente z.B. in Berlin zeigten, dass eine 4+2-Befristung für Postdocs zwar vordergründig eine verbesserte Sicherheit bietet, aber wesentlich am Kern der Problematik der starken Abhängigkeiten in Hierarchiestrukturen vorbeigeht. Insbesondere Wissenschaftlerinnen aus gesellschaftlich benachteiligten Gruppen brauchen oft länger als die vorgesehenen, kurzen Zeiten, da Diskriminierung zu schlechterer Ausstattung mit notwendigen Resourcen und schlechterem Zugang zur für Karrieren weiterhin sehr essentiellen Förderung führt. 

M.E. muss eine Zielrichtung mehr Durchlässigkeit in unserem Wissenschaftssystem sein. Die starren Hierarchien befördern Machtmissbrauch und Ausnutzung. Dies wurde kürzlich bei den Abendgesprächen zu Frauen in der Wissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena in zahlreichen Beiträgen aus dem voll gefüllten Hörsaal wieder deutlich. Es gibt sicherlich bessere Wege, das Innovationspotential in unserer akademischen Gesellschaft zu nutzen, als die Ideen von gut ausgebildeten Postdocs abzuschöpfen und diese dann nach spätestens sechs Jahren an die Luft zu setzen, statt dass sie ihre Forschung und Entwicklung als die eigentlichen Expertinnen und Experten selbst in Teamarbeit weiterführen können. 

Einen sorgfältige Analyse des im hierarchischen System verankerten Machtmissbrauchs ist m.E. dazu unerlässlich. Der zynische Satz: "Das Problem erledigt sich von selbst" zeigt, wie Befristung genutzt wird, um in einer hierarchischen Struktur fachliche Konkurrenz klein zu halten. Notfalls hilft dazu auch das Argument der Passfähigkeit in Berufungsverfahren. Ich hoffe, dass die angestoßene gesellschaftliche Diskussion weiterläuft und zu deutlich mehr Teamarbeit und echten Governancestrukturen führt, statt mit einer Reform des WissZeitGz verdrängt zu werden. 

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