Schluss mit der Akkreditiererei?
Haben Sie was gemerkt? Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) eine Entscheidung verkündet, die unser Hochschulsystem verändern wird. Ich habe (Stand Sonntagnachmittag 18 Uhr) mal gegoogelt und kaum eine Zeile dazu gefunden. Zumindest in ihren Samstags- und Sonntagsausgaben haben sich die großen Zeitungen nicht an das Thema herangetraut. Vielleicht fanden sie es aber auch einfach zu langweilig, zu trocken. Ist es ja auch auf den ersten Blick. Passen Sie auf, bis ich geschrieben habe, worum es geht. Vielleicht mögen Sie ja dann auch lieber wegklicken. Also bitte schön: Es geht um die Akkreditierung von Studiengängen.
Sind Sie noch da?
Dann zitiere ich mal aus der Pressemitteilung des BVG: "Die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen, sind mit dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar."
Dazu muss man wissen, dass die Kultusministerkonferenz im Zuge (nicht wegen!) der Bologna-Studienreform Ende der 90er Jahre (und dann nochmal umfassender 2004) beschlossen hat, alle Studiengänge länderübergreifend einer externen Evaluation zu unterziehen, der Akkreditierung. Übrigens auf ausdrücklichen Wunsch der Hochschulen bzw. ihrer Vertretung, der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Parallel ...
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Kommentare
#1 - Präzise Darstellung des Problems. Man wird sehen, ob die…
#2 - Also ist die "Akkreditiererei" grundsätzlich zu…
Welche Folge hat dies nun für die Zuordnung der Zugangsberechtigung im behördlichen Laufbahnsystem?
-Master= höherer Dienst
-Bachelor= gehobener Dienst
-Fachschule= mittlerer Dienst
Unstreitig gibt es Qualifikationen/Ausbildungen/gewerbliche Prüfungen mit der Zugangsvoraussetzung Fachschulabschluss.
Diese werden z.T. besoldungsbezogen bis bis A13 bewertet, eine formale bildungsbezogene Einordnung erfolgt jedoch nicht (Offizier Militärfachlicher Dienst) bzw. wird abgelehnt.
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