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Baden-Württemberg: Studiengebühren für internationale Studenten passieren Kabinett

Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung hat heute die Studiengebühren-Pläne von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer verabschiedet. Das Kabinett gab den gesamten Haushaltsentwurf 2017 frei, der umfangreiche Einsparungen vorsieht. Darin enthalten ist die Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags um 10 Euro pro Student und Semester, die Einführung von Gebühren für ein Zweitstudium und für internationale Studenten erhielt ebenfalls die Zustimmung der Ministerrunde. Wirksam werden sollen die Gebühren vom Wintersemester 2017/18 an. Vergangene Woche hatte das Paket bereits die Koalitionsfraktionen passiert.

Als nächsten Schritt muss Bauers Ministerium einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der dann seinen formalen Weg ins Parlament geht. Die solle zeitnah geschehen, heißt es. Dann dürften auch die letzten Details der Regelung zu den Studiengebühren geklärt werden – vor allem was Art und Umfang der Befreiungsregelungen angeht.

Unterdessen wird vor dem Verwaltungsgericht Leipzig die Klage einer Studentin gegen die Studiengebühren an ihrer Hochschule, der Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" verhandelt. Dort müssen etwa 100 Studenten aus Nicht-EU-Ländern seit dem Wintersemester 2013/14 1800 Euro Studiengebühren pro Semester zahlen. Die Klägerin stammt aus der Mongolei und beruft sich auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, eine europäische Richtlinie und den UN-Sozialpakt. Unterstützt wird die Mutter eines Kindes vom studentischen "Aktionsbündnis gegen Studiengebühren" (ABS). ABS-Koordinator Kurt Stiegler sagte, die Verhandlung habe bundesweite Bedeutung und damit auch für Baden-Württemberg.

Was juristisch fraglich ist, politisch aber ist der Ausgang zweifelsohne interessant. Die Debatte um Studiengebühren im Allgemeinen und in Baden-Württemberg im Besonderen dürfte die Entscheidung des Gerichts, gleich wie sie ausfällt, weiter befeuern.

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