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Akkreditierung: Die letzte Brücke für Mecklenburg-Vorpommern?

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Artikelbild: Akkreditierung: Die letzte Brücke für Mecklenburg-Vorpommern?

Das schier unendliche Gefeilsche um die Reform des Akkreditierungssystems geht nochmal in die Verlängerung. Gestern haben sich die Amtschefs der Kultusministerkonferenz (KMK) erneut getroffen, um über den geplanten Staatsvertrag zu verhandeln. Der soll eigentlich am 8. Dezember beschlossen werden. Doch nach dem Hin und Her der vergangenen Monate – erst wollte Mecklenburg-Vorpommern (MV) nur gegen eine Extrawurst unterschreiben, dann sagte Hessen: "Ohne uns!" – läuft den Staatssekretären, die die Verhandlung führen, jetzt die Zeit davon.

Fest steht: Hatten die übrigen 15 Länder noch im Oktober gehofft, mit Mecklenburg-Vorpommerns neuer Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) werde endlich alles ganz easy gehen, wissen sie seit ihrem gestrigen Treffen: Die Sache kann noch kippen. Eigentlich lautete der Plan, dass alle Länder gemeinsam den Staatsvertrag unterschreiben und die zum Gesetz nötige Ausführungsverordnung zwei Teile enthalten sollte: ein gemeinsamer Teil, auf den sich alle einigen. Und einer, den jedes Land für sich entwirft und in den jeder seine Sonderfälle hineinschreiben kann. Doch MV machte gestern klar: Das wird nichts. Alle vorgeschlagenen Kompromiss-Formulierungen für Teil 1 der Verordnung sind für das Land im Nordosten nicht akzeptabel.

Das Ergebnis: Eine Riege reichlich genervter Staatssekretäre auf der einen Seite – und eine kaum beneidenswerte neue Ministerin Hesse auf der anderen, die sich entscheiden muss: Entweder bleibt sie beim "Nein" und bringt ihre 15 Kollegen gegen sich auf, oder sie lenkt ein – und geht auf Konfrontationskurs zu ihrem Amtsvorgänger und jetzigem Finanzminister Mathias Brodkorb.

Der KMK droht die große Blamage, und deshalb setzen jetzt alle auf einen neuen Plan, bei dem keiner mehr weiß, welchen Buchstaben man ihm noch zuordnen soll. Und der geht so: Alle Länder beschließen am 8. Dezember gemeinsam den Staatsvertrag im verhandelten Wortlaut – ohne die eigentlich dazu gehörende Musterverordnung, die dann die einzelnen Länder nach der Ratifizierung des Staatsvertrags in Landesrecht umsetzen müssen. Gleichzeitig verpflichten sie sich darauf, nur einstimmig (also mit Zustimmung von MV) im neuen Jahr eine Musterverordnung zu erarbeiten. Auf diese Weise, so die Hoffnung, könnte MV jetzt zustimmen und hätte zugleich die Sicherheit, im neuen Jahr nicht über den Tisch gezogen zu werden. Und für alle anderen wäre der mittlerweile enorme Zeitdruck weg, sich schnell noch auf einen Wortlaut einigen zu müssen. Denn wirksam wird der Staatsvertrag ohnehin erst, wenn die Ministerpräsidenten ihn in ihrer Konferenz im Frühjahr beschlossen haben.

Was aber, wenn man sich auch im neuen Jahr nicht auf eine gemeinsame Verordnung verständigen kann? Dann ist jedes Land selbst dafür verantwortlich, eine eigene Verordnung zum Staatsvertrag zu formulieren. Mecklenburg-Vorpommern bekäme seine Sondernummer, und die anderen 15 Länder könnten sich trotzdem auf einen gemeinsam Text einigen.

Ist das jetzt die Lösung? Geeinigt haben sich die Länder gestern nur auf eins: Sie alle wollen rechtzeitig vor dem 8. Dezember signalisieren, ob sie einverstanden sind. Also auch Mecklenburg-Vorpommern. So würden sich die Staatssekretäre zumindest die Peinlichkeit ersparen, ihren Chefs zu deren Sitzung eine Beschlussempfehlung vorzulegen, die dann durchfällt.

Die Spannung steigt also – mal wieder. Und der Druck auf Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls. Auch das nicht zum ersten Mal. Und Birgit Hesse weiß, wem ihre Kollegen den Schwarzen Peter zuschieben werden, falls die Verhandlungen endgültig scheitern sollten. Die Brücke für sie ist aufgebaut. Es dürfte die letzte sein.

PS: Noch ein interessante Fußnote. Die Amtschefs befürchten offenbar, die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) könnte bei der anstehenden Auswahl der Mitglieder für den neuen Akkreditierungsrat die privaten Hochschulen übergehen. Die HRK soll laut Beschluss darauf hingewiesen werden, dass sie "im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Akkreditierungssystems für den Hochschulbereich im Rahmen ihres Vorschlagsrechts für die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für eine angemessene Berücksichtigung der nichtstaatlichen Hochschulen Sorge trägt".

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