Nicht mit Schlamm zurückwerfen, sondern mit Blümchen
Nach dem Streit um eine Kandidatenliste will der Hochschulrat der TU Chemnitz die anstehende Rektorwahl neu ausschreiben. Doch der Ärger scheint damit nicht vorbei zu sein. Mittendrin: Fraunhofer-Präsident Reimund Neugebauer.

Hauptgebäude der TU Chemnitz. Foto: User:Kolossos/Wikimedia Commons .CC-BY-SA-2.5.
DIE ÜBERSCHRIFT der Pressemitteilung las sich auf den ersten Blick so, als wäre der bundesweit beachtete Konflikt damit ausgestanden. "Hochschulrat der TU Chemnitz legt Lösung im Rektorwahlverfahren vor", stand da. Das Gremium habe "wichtige Entscheidungen" getroffen, diese stellten "die Rechtssicherheit her und sorgen durch die Neuauflage des Ausschreibungsverfahrens für eine konstruktive Lösung". Das war am 17. November.
An der TUC rumort es seit Monaten. Gerd Strohmeier, seit 2016 Rektor, hatte sich um eine zweite Amtszeit beworben. Doch tauchte sein Name auf der im Juni vom Hochschulrat beschlossenen Kandidatenliste nicht auf, die als Wahlvorschlag an den Senat ging. Der Senat ist bei der Rektorwahl an die Liste gebunden, beauftragte jedoch zu deren Überprüfung ein Rechtsgutachten – und wies auf dessen Grundlage am 22. September den Wahlvorschlag an den Hochschulrat zurück.
Warum? Offiziell macht der Senat dazu keine detaillierten Angaben, doch das 180-seitige vertrauliche Rechtsgutachten fand seinen Weg in die Öffentlichkeit. Darin führt der Verwaltungsrechtler Klaus Herrmann von der Brandenburgisch-Technischen Universität Cottbus-Senftenberg aus, dass die Listenaufstellung seines ...
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Kommentare
#1 - Nun ja, der "Befangenheitsvorwurf" wurde halt bereits vom…
#2 - Lieber Herr Möhlmann,der Vorwurf in Chemnitz ist Teil der…
der Vorwurf in Chemnitz ist Teil der Geschichte – auch um die aktuelle Entwicklung zu verstehen, die ich erzähle. Die Reaktion des Hochschulrats wird ebenfalls ausführlichst beschrieben. Und wie Sie wissen, sind die Vorwürfe bei Fraunhofer nicht automatisch dadurch ausgeräumt, dass dem Senat eine Untersuchung durch die Fraunhofer-interne Revision reicht. Dem Bundesrechnungshof liegt meines Wissens immer noch eine Prüfbitte vor. Im Übrigen habe ich die Position des Fraunhofer-Senats sehr prominent im Artikel verlinkt.
Viele Grüße in die Fraunhofer-Kommunikationsabteilung!
Ihr J-M Wiarda
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