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Bundeskabinett beschließt neuen Grundgesetz-Artikel 104c, und Karliczek ist zuversichtlich

Die Bund-Länder-Vereinbarung könne schnell geschlossen werden, sagt die Bildungsministerin: "11 Millionen Schülerinnen und Schüler warten darauf."

HEUTE MORGEN HAT das Bundeskabinett mehrere im Koalitionsvertrag vorgesehene Verfassungsänderungen beschlossen, darunter auch die Neuformulierung des Grundgesetz-Artikels 104c. Bislang durfte der Bund nur finanzschwachen Gemeinden "im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur" helfen, diese Einschränkung soll laut Kabinettsbeschluss künftig entfallen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sprach von einem "entscheidenden Schritt", "um sowohl den Digitalpakt Schule als auch den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder voranzutreiben."

Insgesamt fünf Milliarden Euro will die Große Koalition für die digitale Ausstattung der Schulen bereitstellen, davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Hinzu kommen laut Groko-Vertrag zwei weitere Milliarden für die ebenfalls von Karliczek angesprochene "Investitionsoffensive für Schulen".

Bevor die Grundgesetzänderung in Kraft tritt, müssen Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Karliczek sagte, sie sei zuversichtlich, dass dies zügig "in der zweiten Jahreshälfte" geschehen werde, damit "auch schnell die Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt Schule geschlossen werden kann".

In einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums bleibt die zeitliche Abfolge dagegen nebulöser. Während für den Beginn der "Investitionsoffensive" das bereits laufende Jahr 2018 angegeben wird, heißt es zum Digitalpakt, der Bund werde 3,5 Milliarden Euro für die ...

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