Beurlaubte Kanzlerin der FU Berlin wird von Senatsverwaltung verklagt
Neue Volte im Fall der seit langem zwangsbeurlaubten Kanzlerin der Freien Universität: Die Senatsverwaltung erhebt jetzt eine Disziplinarklage gegen sie.

Logo der Freien Universität Berlin im Eingangsbereich der Philologischen Bibliothek.
Foto: WikiCommons, CC BY-SA 2.0.
ES IST EINE ÜBERRASCHENDE WENDE. Eben noch bereitete sich die Freie Universität Berlin (FU) auf die mögliche Rückkehr ihrer seit 35 Monaten zwangsbeurlaubten Kanzlerin Andrea Bör vor. Jetzt wird bekannt, dass die zuständige Senatsverwaltung beim Verwaltungsgericht Berlin Disziplinarklage erhoben hat, verbunden mit dem Antrag, Bör "aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen".
Unter anderem wird angeführt, Bör habe sich im Verfahren nicht kooperativ gezeigt. Sie habe die Bemühungen der Mitglieder von Kuratorium und Akademischem Senat der FU für eine Zusammenarbeit zurückgewiesen – "mit der Absicht der weiteren Eskalation". Zwei Mediationsversuche hätten nicht zu einer Entspannung geführt, "sondern wurden von der Beklagten genutzt, um das von ihr ausgehende Zerwürfnis noch zu vertiefen".
Dass überhaupt Bewegung in die Sache kommt, liegt an einer Fristsetzung, die Bör gerichtlich erwirkt hatte. Die Verwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) war verpflichtet worden, das seit Dezember 2021 laufende Disziplinarverfahren bis 20. November 2024 abzuschließen. Noch im Oktober hatte FU-Präsident Günter M. Ziegler ...
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