Exzellenz-Vereinbarung: Bitte achten Sie auf die Details

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat den endgültigen Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung zur Exzellenzstrategie (ExStra) veröffentlicht , und das offenbar schon vor einigen Wochen. Nur ist es kaum einem aufgefallen.
Nach der Intervention von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz musste gegenüber der ursprünglich von den Wissenschaftsministern beschlossenen Fassung der Paragraph 4 verändert werden. In der online abrufbaren Endfassung heißt es, dass in der ersten Ausschreibungsrunde "bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren" elf "Förderfälle" (also Exzellenzuniversitäten oder Exzellenzverbünde) finanziert werden sollen. In der zweiten Ausschreibungsrunde ab 2026 dann sollen vier neue Förderfälle dazukommen. Dabei sind zwei Details wichtig: Erstens, dass es das Geld für die vier neuen zusätzlich gibt, falls "weniger als vier Förderfälle aus der dauerhaften gemeinsamen Förderung ausscheiden" – und dass es das Geld in dem Fall zusätzlich zu den 148 Millionen Euro gibt, die ansonsten jährlich für die Exzellenzuniversitäten vorgesehen sind.
Also hat Scholz bekommen, was er wollte? Nicht zwangsläufig, denn man beachte die Details: Immer wieder heißt es in der Vereinbarung: nur "bei Erfolg". Sprich: Es gibt nur elf Exzellenzuniversitäten und -verbünde, wenn die wissenschaftlichen Kriterien dies nach Meinung der Experten hergeben. Sonst nicht. Und: Auch die von Hamburg herausgehandelten ...
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