Wirkt sie oder wirkt sie nicht?
2016 wurde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz novelliert, auch um die Zahl der Kettenverträge einzudämmen. Hat das funktioniert? Vielleicht ein bisschen, besagt eine von der GEW in Auftrag gegebene Studie.
EINE STUDIE BESCHEINIGT der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) eine geringe Wirkung. Die Neufassung habe fast keinen Einfluss auf die hohe Befristungsquote beim wissenschaftlichen Personal gehabt, berichtet Freya Gassmann von der Universität des Saarlandes. Ihre Erhebung wurde von der Max-Traeger-Stiftung gefördert, die der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nahe steht.
Gassmann hatte unter anderem Daten des Statistischen Bundesamts ausgewertet. Bei den wissenschaftlichen Angestellten sei die Befristungsquote zwischen 2015 und 2018 lediglich von 82 auf 80 Prozent gesunken, heißt es in der Studie. Beim angestellten wissenschaftlichen Personal an Universitäten lag die Quote 2015 bei 90 Prozent, 2018 bei 89 Prozent. Die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes war im März 2016 in Kraft getreten und sollte den Wildwuchs bei den Arbeitsverträgen in der Wissenschaft eindämmen. Als Ursache dieses Wildwuchses wiederum sehen Kritiker die Einführung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes selbst, das seit 2007 gilt.
Die Laufzeiten der Arbeitsverträge haben sich im Schnitt um vier Monate erhöht
Tatsächlich haben sich die Laufzeiten der befristeten Arbeitsverträge (Erstverträge ohne Verlängerungen) seit der Novelle um durchschnittlich vier Monate von ...
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