Hochschulen, beendet die Intransparenz bei Spenden!
Die Uni Hamburg darf die Namen ihrer Spender geheimhalten,
urteilt ein Gericht. Doch diese Intransparenz ist kontraproduktiv.
Ein Kommentar.

Wie viel Transparenz ist richtig – und rechtens? Bild: Morteza Farkhondepour / Unsplash.
DIETER LENZEN ZEIGTE sich hochzufrieden. Das Urteil sei "von großer Bedeutung", weit über die Hansestadt hinaus, verkündete der Präsident der Universität Hamburg.
Was war passiert: 2015 hatte ein Journalist der Internetplattform "FragDenStaat.de" wissen wollen, wer alles der Hamburger Uni in den vergangenen drei Jahren hatte Geld zukommen lassen – und in welcher Höhe und in welcher Art: als Sponsoring-Leistung, Spende, Schenkung oder Werbezuwendung. Das Hamburgische Transparenzgesetz verpflichte die Hochschule zur Auskunft, argumentierte der Fragesteller.
Die Uni Hamburg sperrt sich
Doch Lenzens Universität sperrte sich. Zwar gab sie Teile der gewünschten Informationen heraus, doch vor allem die Namen der Spender wollte sie größtenteils nicht nennen – es sei denn, die Betreffenden hatten die ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt. Also klagte "FragDenStaat" – und bekam in erster Instanz 2018 Recht. Woraufhin die Uni in Revision ging.
Und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht befand jetzt: Nicht nur der Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit, also vor allem die Forschung im engeren Sinne, sei von der gesetzlichen Informationspflicht ausgenommen. Sondern ...
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