Umsteuern bei der Umsatzsteuer
Wir brauchen endlich eine zielgerichtete Debatte, wie die Politik die Wissenschaft in Deutschland vor einer schädlichen Interpretation europäischen Rechts bewahren kann. Ein Gastbeitrag von Markus Hinsenkamp.

Markus Hinsenkamp ist Kanzler der Hochschule Bochum und Sprecher der der Kanzlerinnen und Kanzler der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften NRW. Foto: privat.
NACH DER GLÜCKLICHERWEISE erneut erfolgten Verlängerung der Übergangsfrist bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bis 2024 ging ein Aufatmen durch die deutsche Hochschullandschaft . Einige Hochschulen waren auf die zusätzlichen Belastungen durch die erwartete Einführung der Umsatzsteuerpflicht gut eingestellt, andere weniger. Einig waren sich fast alle, dass die geplante Umsetzung der Umsatzbesteuerung der Wissenschaft nicht akzeptabel ist – weder aus politischen noch aus rechtlichen Gründen.
In mancher Hinsicht erlebten wir ein Déjà-vu, denn die Verlängerung der Übergangsregelung nach Paragraph 27 des Umsatzsteuergesetzes war schon im Jahr 2019 bis Ende 2022 angesetzt worden. In dieser Zeit haben sich die Hochschulen auf den Umgang mit einer Regelung vorbereitet, deren Sinnhaftigkeit sich mit zunehmender Beschäftigung nicht mehr, sondern immer weniger erschließt. Diese Sichtweise haben auch die Kultusministerinnen und Kultusminister geteilt, die sich dem Bundesfinanzministerium gegenüber so positioniert haben, dass am Ende auch dort die Dringlichkeit einer weiteren Verlängerung deutlich geworden sein ...
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