Kooperationsverbot: Denkt doch mal an was Anderes! Ein Kommentar.

Haben sie nun oder haben sie nicht? Es ist eine eigenartige Debatte, die am Wochenende die bildungspolitisch interessierten Gemüter erregte. Am Freitag haben Bund und Länder die Reform des Länderfinanzausgleichs beschlossen. In diesem Zusammenhang haben sie eine Reihe von Grundgesetzänderungen vereinbart, die teilweise auch die Bildung betreffen sollen. Aber haben die Ministerpräsidenten und die schwarzrote Bundesregierung damit auch die Abschaffung des Kooperationsverbots besiegelt ?
Ein schillernder Begriff, für viele ein Aufreger und das Anti-Wort schlechthin: das Kooperationsverbot, das seit 2006 in keiner Diskussion über den vielerorts miserablen Zustand von Kitas und Schulen fehlen darf (siehe hierzu auch den Kasten unten). Wenn das Verbot nicht wäre, so die verbreitete Meinung, könnten viele Missstände beseitigt werden, weil dann endlich der Bund den klammen Ländern unter die Arme greifen dürfe: mit einem Schulsanierungsprogramm, beim Aufbau leistungsfähiger WLAN-Netze oder mit dem Auflegen einer neuen Initiative zum Ausbau der Ganztagsschulen, wie sie die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) 2004 gestartet hatte.
Am Freitag nun jubelte der stellvertretende Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil: "Das Kooperationsverbot ist Geschichte." Von wegen, kontern viele in der Union, das könne man aus der Vereinbarung überhaupt nicht ableiten. Und die grün-schwarze ...
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