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Die Grünen haben ein Orientierungsproblem

SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil über den Streit ums Kooperationsverbot und die Frage, ob es denn nun abgeschafft wurde oder nicht

Es gehörte zu den skurrileren Bildungsdebatten in diesem Herbst. An einem Freitagnachmittag im Oktober verkündete Hubertus Heil, SPD-Vizefraktionschef im Bundestag, plötzlich: "Das Kooperationsverbot für Schulen ist Geschichte!" Im Bundesbildungsministerium von Johanna Wanka (CDU) reagierten sie zunächst konsterniert. Wie kommt Heil denn jetzt darauf? Stunden zuvor hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, ihre Finanzbeziehungen neu zu sortieren. Doch bedeutet das zugleich, dass das seit Jahren so heftig diskutierte Kooperationsverbot erledigt ist? Von Johanna Wanka haben wir einen entsprechenden Satz bis heute nicht gehört, und Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat erst vergangene Woche wieder zu Protokoll gegeben, bei der Bildung verlaufe "eine rote Linie" für ihn. Höchste Zeit, mal bei Hubertus Heil nachzufragen, ob er bei seiner Deutung bleibt.


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Artikelbild: Die Grünen haben ein Orientierungsproblem
Hubertus Heil (Foto: privat)

Vor sechs Wochen haben Sie demonstrativ das Ende des Kooperationsverbots bejubelt. War Ihre Freude im Nachhinein betrachtet zu voreilig?

War sie nicht. Ich bleibe bei meiner Einschätzung: Das Kooperationsverbot wird aufgebrochen. Bund und Länder haben in einem Gesamtpaket die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet, und dazu gehört auch der gemeinsame Beschluss, dass der Bund künftig direkt in kommunale Bildungseinrichtungen investieren kann. Das mag dem einen oder anderen politisch nicht schmecken, aber so haben wir es vereinbart.

Das sieht Winfried Kretschmann offenbar anders. Er sagte im Interview mit der Badischen Zeitung und der Südwest Presse, er werde "dem Zugriff des Bundes nicht zustimmen".

Ich bin schon verwundert über das Verhalten des baden-württembergischen Ministerpräsidenten. Auch für ihn gilt: pacta sunt servanda. Darum erwarten wir als SPD-Bundestagsfraktion, dass er im Bundesrat entsprechend abstimmt . Klar ist: Es handelt sich um ein Gesamtpaket, das wir beschließen werden. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind wie ein Pullover. Wenn Sie da einzelne Fäden herausziehen wollen, dann geht der ganze Pullover kaputt.

Meinen Sie, eine solche Drohung wird helfen?

Das Groteske ist doch, dass die grüne Bundestagsfraktion das genauso sieht wie wir. Seit Jahren treten wir gemeinsam für eine Abschaffung des Kooperationsverbots ein, und jetzt bietet sich die Gelegenheit, und die Grünen in Bund und Ländern sprechen – mal wieder – eine unterschiedliche Sprache.

Wie erklären Sie sich das?

Die Grünen haben ein Orientierungsproblem in der Bildungspolitik, ich finde das außerordentlich bedauerlich. Ein weiteres Beispiel: Während die Grünen im Bund sich stark gegen Studiengebühren jeder Art machen, wollen die Grünen in Baden-Württemberg sie für internationale Studierende einführen. Die Partei muss sich fragen, ob sie wirklich bereit ist, als Ganzes für Chancengerechtigkeit einzutreten. Dazu gehören ein kostenfreier Zugang zur Bildung genauso wie gleichwertige Bildungsangebote überall im Land, die wir über das Aufbrechen des Kooperationsverbots erreichen.

Es fällt auf, dass Sie vergangenen Monat noch vom „Ende“ des Kooperationsverbots sprachen, jetzt sagen Sie lediglich, es sei „aufgebrochen“. Das hört sich schon anders an.

Ich will gar nicht verhehlen: Wenn wir allein auf der Welt wären, hätten wir uns noch mehr vorstellen können. Jetzt aber konzentrieren wir uns auf die Möglichkeiten, die sich durch die Einigung ergeben und die voraussichtlich in einem neuen Grundgesetz-Artikel 104c festgeschrieben werden sollen. Demnach darf der Bund finanzschwachen Kommunen direkt helfen. Ich würde für eine etwas großzügigere Formulierung plädieren: „insbesondere finanzschwache Kommunen“, damit wir nicht jedes einzelne Mal Debatten um Definitionen bekommen. Aber darüber verhandeln wir noch. Einen Streitpunkt haben wir bereits abgeräumt: Einige in der Union wollten eine zeitlich beschränkte Grundgesetzänderung, um das aktuelle Investitionsprogramm umsetzen zu können nach dem Motto: eine einmalige Geldspritze für die Schulen. Wir haben jedoch klar gemacht, dass Grundgesetzänderungen auf Dauer sind und nicht mal so für zwischendurch.

Im Ergebnis sagt die SPD-Bundestagsfraktion also: Okay, das reicht uns. Wir werden künftig nicht mehr die Abschaffung des Kooperationsverbots in jeder bildungspolitischen Grundsatzrede fordern?

Natürlich werden wir uns weiter dafür einsetzen, auch die letzten Hürden zu überwinden. Aber der in Verfassungsform gegossene politische Irrtum Roland Kochs, dem wir das absolute Kooperationsverbot verdanken, der ist Geschichte. Wir haben jetzt einen direkten Kanal geschaffen zwischen Bund und Schulen. Und anstatt jetzt nur weiter zu debattieren, gilt es, den vorhandenen Kanal auch zu nutzen.

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