Aufnahmetests statt Abinote
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über die Rechtmäßigkeit des Numerus Clausus. Wie eine sinnvolle Reform aussehen könnte und warum sie vermutlich nicht kommen wird.

DASS DAS LEBEN eine insgesamt eher unfaire Angelegenheit ist, verdient als triviale Erkenntnis kaum eine Zeile dieser Kolumne. Anders verhält es sich mit Regeln, die pseudo-objektiv mit eben jener Ungerechtigkeit aufräumen sollen und das Gegenteil erreichen. Womit wir beim Numerus Clausus (NC) wären. In den 70er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Solange es nicht genügend Studienplätze gibt, muss ihre Vergabe umso transparenter ablaufen. Die besten Bewerber müssen zuerst an die Reihe kommen. Eine Vorgabe, wie Juristen sie lieben: einfach, eindeutig, brillant.
Wenn nur die Realität nicht wäre. Eine Realität, in der bayerische Abiturienten im Schnitt mit einer 2,30 nach Hause gehen und damit fast exakt gleichauf liegen mit ihren Altersgenossen aus Nordrhein-Westfalen (2,31). Auch die Berliner sind den Bayern hart auf den Fersen und haben seit 2006 einen Sprung nach vorn gemacht: von 2,68 auf 2,40. Man muss gar nicht erst die ganz anders ausfallenden Pisa-Ergebnisse bemühen, um zu merken, dass da was schräg ist. Übrigens auch innerhalb der Bundesländer beim Vergleich von Schule zu ...
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Kommentare
#1 - Lieber Herr Wiarda,was bitte ich so schlecht an der…
was bitte ich so schlecht an der Abiturnote als maßgebliches Kriterium für einen NC-Studiengang? Mir jedenfalls ist kein besseres Kriterium bekannt. Sollten sich zwischen den Bundesländern tatsächlich empirische Unterschiede bei den Abiturnoten und damit den Chancen für den Zugang zu einem bestimmten Studiengang feststellen lassen, lassen sich diese Unterschiede m.E. gesetzgeberisch problemlos durch "Landesquoten" lösen.
Die standardisierten Studierfähigkeitstests sind keineswegs aussagekräftiger als die Abiturnote. Hierfür gibt es entsprechende Untersuchungen in der Hochschulforschung. Mir sind zudem Beispiele aus Masterstudiengängen bekannt, in denen sich die Reihenfolge auf Grund der Tests (z.B. TM-Wiso) nur marginal gegenüber der Rangolge bei ausschließlicher ...
#2 - Lieber Herr Wassink,haben Sie besten Dank für Ihren…
haben Sie besten Dank für Ihren Kommentar, der mir zeigt, wie spannend die Diskussion zum NC ist. Über die Potenziale von standardisierten Aufnahmetests und Interviews lässt sich sicherlich engagiert streiten, zumal die Bildungsforschung hier in den vergangenen Jahren riesige Fortschritte gemacht hat, allerdings ist schon heute eines völlig klar: Die Abiturnote als Haupt-Indikator ist an ihre Grenzen gestoßen. Man muss dafür gar nicht den Vergleich von Bundesländern bemühen, es reicht der Vergleich von Schule zu Schule innerhalb von Bundesländern. Länderquoten bei den den hochschuleigenen Auswahlverfahren werden wahrscheinlich eine Forderung des Verfassungsgerichts sein, sie wären meines Erachtens auch ...
#3 - Eignungstest vergleichbar? Lächerlich,wie die…
Tja. Das ist Amerika. Ein hartes Abitur mit 1 Prozent 1.0er mit verpflichtend Mathematik vierstündig. Das wäre ein Auswahlkriterium. In BaWü ist es so
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