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18 Jahre sind nicht genug

Wie inkonsequent die Kultusminister immer noch bei der Akkreditierung agieren: ein aktuelles Beispiel aus Bayern.

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Artikelbild: 18 Jahre sind nicht genug
Foto: evondue

DAS PASSIERT ALSO, wenn man die Kultusministerkonferenz (KMK) an ihren eigenen Ansprüchen misst. Ende 1998 verabredeten die Minister die Gründung des Akkreditierungsrates. Parallel zur Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master sollte die Akkreditierung der neuen Studiengänge „Vielfalt ermöglichen, Qualität sichern und Transparenz schaffen“, hieß es im damaligen KMK-Beschluss. Auch sei erforderlich, den Studienbewerbern bei ihrer Studienentscheidung eine verlässliche Orientierung zu geben – und den Arbeitgebern ebenfalls.

18 Jahre später dachten die Arbeitgeber, in dem Fall die kommunalen: Dann nehmen wir die KMK doch mal beim Wort und handeln einen Tarifvertrag aus, der die Akkreditierung berücksichtigt. Seitdem bestimmt die zum Tarifvertrag gehörende Entgeltordnung, dass Hochschulabschlüsse bei der Eingruppierung von Mitarbeitern in die entsprechenden Entgeltgruppen nur noch anerkannt werden, wenn der absolvierte Studiengang „nach den Regelungen des Akkreditierungsrates“ akkreditiert worden ist. Sprich: Ohne Akkreditierung gibt es weniger Gehalt. >>


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Kommentare

#1 -

Klaus Hekking | Mo., 21.08.2017 - 10:10
Wir als private Hochschulen freuen uns natürlich, wenn nach dem öffentlichen Tarifrecht, unsere Absolventen im öffentlichen Dienst eine Vergütungsgruppe höher eingruppiert werden müssen. Gesicherte Qualität hat eben ihren Preis. Den Ländern, die bei uns so streng auf die Akkreditierung achten, verfahren bei den Staatshochschulen offenbar nach dem Motto: Die Messlatte der Qualität so hoch legen, dass man bequem drunter durchschlüpfen kann�

#2 -

Packard | Mo., 21.08.2017 - 11:31
Schlecht wär's, weil das Akkreditierungs-Bashing gerechtfertigt und die Ergebnisse von Akkreditierungsverfahren arbiträr sind. Das müsste auch den Arbeitgebern vermittelt werden, statt nun wegen des unsinnigerweise an Akkreditierungen interessierten Tarifs an dem Unsinn festzuhalten. Es fehlt da an dem Mut, einen Fehler zuzugeben, nicht an dem Eifer, ihn fortzusetzen.

#3 -

McFischer | Mo., 21.08.2017 - 13:02
Gut wär's, weil Deutschland in der Umsetzung der Akkreditierung ansonsten hinter Länder wie Niederlande, Spanien, Finnland, Dänemark, Polen, Litauen, Kroatien... zurückfällt. Die haben alle ein (weitgehend) funktionsfähiges 'Akkreditierungssytem' etabliert. Im deutschen Föderalismus ist die Umsetzung hingegen sehr, sehr unterschiedlich: NRW und Baden-Württemberg am einen Ende der Skala, mit sehr strikten und stringenten Regeln, Sachsen, MV, Hamburg am anderen Ende, mit wenig bis gar keinem Interesse.

Wobei (@Packard): Es muss ja nicht die typisch deutsche Form der 'Akkreditierung' sein. Externe Qualitätssicherung kann viele Formen annehmen - aber notwendig ist sie allemal!

#4 -

H. Schmidt | Mo., 21.08.2017 - 15:01
Interessanter Beitrag. Ich möchte McFischer zustimmen: Es bedarf ganz dringend einer Qualitätssicherung an den Hochschulen, auch zur Orientierung für Arbeitgeber.

Die momentanen Auswüchse und Umsetzungen der Akkreditierung (v.a. Systemakkreditierung) sind dabei eher mittelprächtig und änderungswürdig. Leider zeigt der momentane Entwurf des Staatsvertrages keine positive Richtung an. Die Hochschulen werden sich umsehen, wenn sie alle über den Akkreditierungsrat gehen müssen und der AR wird sich umsehen, wenn er am eigen Leib erfährt, dass das System in der Form nicht mehr tragbar ist. Momentan tritt der AR als Regulator auf, dann als Entscheider. Und wenn man dann die Umsetzung der Akkreditierung durch ...

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