Talentquote ersetzt Wartezeit
Die KMK-Amtschefs haben sich auf Eckpunkte zur NC-Reform geeinigt. Gleichzeitig beschlossen sie eine neue Organisationsstruktur und einen personellen Neuanfang bei der kriselnden Stiftung für Hochschulzulassung.

DIE AMTSCHEFS, das sind die höchsten Beamten in den Länderministerien, haben sich vergangene Woche in der Kultusministerkonferenz (KMK) auf Eckpunkte der NC-Reform im Studienfach Medizin verständigt.
Zentrale Neuerung: Die sogenannte Wartezeitquote soll wegfallen. Sie reservierte bislang 20 Prozent der Plätze für Schulabgänger ohne Topnoten, die sich ein Medizinstudium "erwarten" konnten. Als Ersatz könnte ein Mechanismus kommen, den die Kultusministerien "Talentquote" nennen. Sie soll herausragenden Bewerben unabhängig von ihrer Note die Chance geben, ihre Eignung nachzuweisen – über berufliche Vorerfahrungen oder Standardtests zum Beispiel. Die genauen Kriterien müssen hier noch festgelegt werden.
Die bisher 20 Prozent umfassende Abiturbestenquote bleibt bestehen und wird um eine Formel ergänzt, die den Zensurenschnitt über Ländergrenzen hinweg wieder vergleichbar machen soll – und so lange angewendet wird, bis das Abitur an sich wieder vergleichbar ist. Auch die den Hochschulen besonders wichtigen eigenen Auswahlverfahren (zurzeit 60 Prozent) sollen weitergehen, ebenfalls mit gewichteten Abinoten. Außerdem müssen die Hochschulen zu den Zensuren mindestens ein zweites Auswahlkriterium – Standardtests oder strukturierte Auswahlgespräche etwa – "mit erheblichem Gewicht" hinzunehmen, ausgewählt aus einem von der Politik vorgegebenem Katalog. Auch dieser Katalog ist noch offen, doch scheint hier Standardtests künftig eine besondere Bedeutung zuzukommen. >>
ÜBER DIE NC-REFORM HABE ICH HEUTE AUCH AUSFÜHRLICH IN DER ZEIT BERICHTET (NOCH NICHT ONLINE). IN MEINEM ARTIKEL GEHE ICH AUCH DEN FRAGEN NACH, WAS DIE ABSCHAFFUNG DER WARTEZEITQUOTE FÜR DIE BETROFFENEN BEDEUTET, WELCHE ÜBERLEGUNGEN DIE KMK DIESBEZÜGLICH ANSTELLT UND WIE ...
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