Und ewig drückt das Kooperationsverbot
Der Streit um die Zukunft des Bildungsföderalismus geht in seine entscheidende Phase. Wieder mal. Seine prominenteste Geisel ist der Digitalpakt.

Tim Reckmann: " Grundgesetz ", CC BY-NC-SA 2.0
DIE KOMPLEXITÄT DES Bildungsföderalismus lässt sich mit einem Wort beschreiben, und es ist kein schönes Wort: Kooperationsverbot.
Ich versuche es mal mit einer kurzen Erklärung. Bildung (Wissenschaft lasse ich heute mal raus) ist laut Grundgesetz Ländersache, das ist die sogenannte Kultushoheit. Nach dieser Logik gibt es erstmal gar kein Verbot, sondern einfach unterschiedliche Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Tatsächlich kommt das Wort Kooperationsverbot im Grundgesetz nicht vor.
Allerdings findet viele Menschen in Deutschland, und laut Umfragen ist es die Mehrheit, die Regelung unsinnig. Es liege doch im gesamtstaatlichen Interesse, die bestmöglichen Schulen zu haben, sagen sie, und wenn die Länder (zumindest einige davon) zu finanzschwach sind, dann müsse der Bund ihnen doch helfen können. Alles Andere sei widersinnig, sagen sie. Und fordern: Das Kooperationsverbot muss weg.
Nun besteht die Komplexität des Bildungsföderalismus jedoch auch darin, dass die Antworten nicht so einfach sind, wie sie zunächst scheinen. Wenn der Bund den Ländern Geld gibt, will er auch mitbestimmen. Das aber wollen die Länder nicht: Kultusminister argumentieren an ...
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