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Das kann was werden

Die Kultusministerkonferenz will im Oktober den lange angekündigten Bildungsstaatsvertrag verabschieden. Und dazu einen Bildungsrat. Was genau geplant ist – und an welcher Stelle die Minister jetzt Mut beweisen müssen.

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Artikelbild: Das kann was werden

ES SOLLEN ZWEI MEILENSTEINE der bundesdeutschen Bildungspolitik werden. Zwei Reformprojekte, wie es sie nur alle paar Jahrzehnte gibt. Sie sollen die selbstbewusste Botschaft ins Land hinaussenden, dass der Bildungsföderalismus doch funktioniert. Und wenn alles läuft wie geplant, wird die Kultusministerkonferenz (KMK) sie trotz Corona-Pandemie schon bei ihrer nächsten Sitzung im Oktober beschließen.

Ja, aber was genau eigentlich? Schon an der Stelle werden die hochfliegenden Pläne der KMK von den Komplexitäten kultuspolitischer Realpolitik wieder eingeholt. Denn das Abkommen, mit dem die Länder die bundesweite Vergleichbarkeit von Schulformen, Lehrerbildung und Abitur garantieren wollen, steht zwar im Großen und Ganzen. Doch ob es nun ein Staatsvertrag wird oder doch nur Ländervereinbarung und welche praktischen Folgen das hätte – das wissen die zuständigen Minister auch fünf Wochen vor dem entscheidenden Termin immer noch nicht. Sie lassen es gerade – und nicht zum ersten Mal – von ihren Ministerien prüfen.

Und auch das Gremium, das an die Stelle des einst mit der Bundesregierung verhandelten und dann an einigen Unions-Ministerpräsidenten spektakulär gescheiterten Bildungsrat treten, das die Beratung der Politik durch die Wissenschaft auf eine neue Grundlage stellen soll, hat einen guten Monat vor seiner geplanten Installierung noch keinen Namen. Fest steht nur: "Bildungsrat" darf es nicht heißen – wollen die Unionsländer nicht, weil sie ebensolchen ja abgesägt haben. "Wissenschaftlicher Beirat" lehnen die SPD-Minister ab – zu unverbindlich, schätzt die Rolle der Wissenschaft zu gering ein.

Damit dieser Artikel nicht genauso verwirrend wird wie die Gemengelage der föderalen Kultuspolitik, arbeitet er im Folgenden dennoch mit den zwei Arbeitstiteln "Bildungsstaatsvertrag" und "Bildungsrat". Denn worauf sich die Kultusminister bei einer Telefonschalte vergangene Woche verständigt haben, ist inhaltlich durchaus bemerkenswert. Teilweise zumindest. Und vor allem dann, wenn die verantwortlichen Bildungspolitiker in den verbleibenden Wochen an wichtigen Stellen noch den nötigen Mut schöpfen.

Zuerst zum geplanten Staatsvertrag.

Der Entwurf, diplomatisch "Überlegungen zu einem Staatsvertrag/einer Ländervereinbarung" genannt, ist derzeit rund 30 Seiten lang und auf 44 Artikel ausgelegt. ...

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