Verfassungswidriges BAföG?
Das Bundesverwaltungsgericht hält die Berechnung des Fördersatzes zumindest im Jahr 2015 für einen Verstoß gegen das Recht auf gleiche Bildungschancen. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Foto: Tim Reckmann / flickr - CC BY 2.0
ES IST EINE JURISTISCHE ENTSCHEIDUNG mit politischer Tragweite. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Berechnung der BAföG-Sätze zumindest im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Weil es aber nicht berechtigt ist, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes festzustellen, hat es die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Konkret geht es um den Fall einer damals bei ihren Eltern lebenden Psychologiestudentin aus Osnabrück, die gegen ihre BAföG-Förderbescheide geklagt hatte, weil sie den 2015 geltenden Bedarfssatz von 373 Euro für zu niedrig bemessen hielt. Würde sie Hartz IV beziehen, argumentierte sie, wäre ihre Unterstützung zum Lebensunterhalt deutlich höher gewesen. Und sie zog ihre Klage durch zwei Instanzen durch, bis sie jetzt zur Revision vorm Bundesverwaltungsgericht landete.
Nicht transparente Berechnung und veraltete Datengrundlagen
Die Leipziger Richter kamen in ihrem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung mit ihrer 2015 geltenden BAföG-Ausgestaltung gegen das im Grundgesetz garantierte Teilhaberecht verstoßen habe. Dieses verpflichte den Gesetzgeber, für die Wahrung gleicher Bildungschancen Sorge zu ...
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