Die Q-Frage
Das DIW Berlin fordert einen Aufbruch in der Kita-Politik. Die Qualität der Betreuung muss besser werden. Das Problem ist aber, dass auch das Quantitäts-Problem noch längst nicht gelöst ist.

IST ES ZUMUTBAR, dass Dreijährige einen Kitaplatz erhalten, der 30 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt liegt? 35 Autominuten hin, 35 Autominuten zurück. Macht für die Eltern bis zu 140 Minuten Zeitaufwand am Tag. Jeden Tag. Und für das Kind fast unmöglich, Freundschaften außerhalb der Kitazeiten zu pflegen.
Der Landkreis Göttingen fand dennoch, dass er damit seine Pflicht auf Bereistellung eines bedarfsgerechten Ganztagsplatzes erfüllt habe. Und selbst dieses Angebot machte er erst, nachdem die Eltern des dreijährigen Kindes bereits vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatten. Geklagt, nachdem sie seit Dezember 2020 vergeblich eine Kita für Kind gesucht hatten und auch vom Landkreis und ihrer Heimatgemeinde Staufenberg keinerlei Lösung angeboten bekamen.
Die Verwaltungsrichter gaben der Familie nun Recht und gewährten ihr vorläufigen Rechtsschutz. Was konkret bedeutet: Der Landkreis Göttingen muss dem Kind ab sofort einen wohnortnahen Kitaplatz mit mindestens sechs Stunden Betreuung pro Tag zur Verfügung stellen.
Ein Kitakind habe den gesetzlichen Anspruch auf einen "bedarfsgerechten Ganztagsplatz", und dieser sei bei einer Fahrstrecke von mehr als 30 Minuten pro Richtung grundsätzlich nicht gegeben – und auch nicht bei nur vier Stunden täglich. Denn Kitas, wie die Richter weiter ausführten, sollten Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, und dieser Funktion werde ein Halbtagsplatz nicht gerecht. Und was den Hinweis von Gemeinde und Landkreis auf die erschöpften Kapazitäten angehe: ...
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