Studiengebühren: Leipziger Verwaltungsrichter sehen kein grundsätzliches Problem. Die Folgen des Urteils für den Rest der Republik
Es ist eine Gerichtsentscheidung, die keine bundesweiten Schlagzeilen gemacht hat, die aber dennoch wissenschaftspolitisch eine hohe Symbolkraft besitzt. Oder besessen hätte, je nachdem wie man es sieht. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass zwar die konkrete Studiengebührensatzung einer sächsischen Musikhochschule juristisch fehlerhaft sei, doch grundsätzlich haben die Richter keinerlei Einwände gegen die Erhebung von Studiengebühren von internationalen Studenten erhoben.
Während die Klägerin, eine Studentin aus der Mongolei, nun ihr Geld zurückbekommt, dürfte auch im äußersten Südwesten der Republik jemand aufatmen. Dieser Jemand ist Theresia Bauer, Baden-Württembergs grüne Wissenschaftsministerin. Sie hatte am Tag der Gerichtsentscheidung, noch ohne deren Wortlaut zu kennen, ihre eigenen Pläne zur Einführung von Studiengebühren für internationale Studenten durchs Stuttgarter Kabinett gebracht . Hätte das Leipziger Gericht nur Stunden später die Studiengebührenpflicht an der Leipziger Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" (HMT) als diskriminierend und verfassungswidrig verworfen, wäre die politische Schockwelle schnell in Baden-Württemberg angekommen.
Genau das hatte das linke Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) gehofft und in einer Pressemitteilung im Vorfeld von einem "Präzedenzfall" gesprochen, der nun bundesweite Bedeutung erhalte. Die Gebühr verstoße unter anderem gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes ...
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Neuen Kommentar hinzufügen