Mogelpackung Hochschulverträge?
Wie die Wissenschaftsminister von Freiheit für die Universitäten schwärmen und ihre Beamten sie im selben Augenblick einschränken.

JOACHIM METZNER GEHÖRT zu den erfahrendsten Hochschulrektoren der Republik. 24 Jahre lang hat er die Fachhochschule Köln geleitet, bis 2014 war er außerdem Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz. Wenn einer wie er sich zu Wort meldet, sollte man besser genau hinhören. Jetzt hat Metzner zusammen mit Hans Roosendaal, Ex-Vizepräsident der Universität Twente, ein Positionspapier verfasst, das in der Szene für Diskussionen sorgen dürfte. Die Überschrift klingt trocken: „Der Zusammenhang zwischen Hochschulautonomie und strategischer Hochschulentwicklung“, doch die Thesen, die Metzner und Roosendaal, formulieren, enthalten Sprengstoff.
Der Staat erweise sich gegenüber den Hochschulen als unzuverlässiger Vertragspartner, kritisieren die Autoren. Über so genannte Hochschulverträge versprächen viele Landesregierungen ihren Hochschulen finanzielle Planungssicherheit, tatsächlich jedoch müssten sich die Rektoren auf einen unfairen Tauschhandel einlassen: relative Gestaltungsfreiheit gegen „eine sukzessive Abschmelzung der Mittelzuweisung“. Zumal die Hochschulverträge in sich Mogelpackungen seien, weil sie „unter dem Vorbehalt des Haushalts“ abgeschlossen würden, seitens des Staates also einseitig jederzeit geändert werden könnten – während die Hochschulen zur Vertragstreue verpflichtet sind. Dabei sei der Haushaltsvorbehalt eigentlich unnötig, denn Landesregierungen könnten sehr wohl Verpflichtungsermächtigungen über die aktuelle Haushaltsperiode hinaus beschließen. Sie tun es jedoch ...
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Neuen Kommentar hinzufügen