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Karlsruhe, bitte urteilen!

Der Streit ums Thüringer Hochschulgesetz lässt hoffen: Erhält die Wissenschaft bald einen Fingerzeig des Verfassungsgerichts, dass Professorenmehrheit und Wissenschaftsfreiheit nicht dasselbe sind?

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Artikelbild: Karlsruhe, bitte urteilen!

Foto: Al Fed / flickr - CC-BY-NC-ND 2.0

32 THÜRINGER PROFESSOREN haben Verfassungsklage gegen das neue Thüringer Hochschulgesetz eingereicht. Sie wehren sich insbesondere gegen die vor einem Jahr von der rot-rot-grünen Koalition eingeführte Viertelparität. Die mache das Gesetzeswerk verfassungswidrig, sagte der Landeschef des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Klaus Gürlebeck, der Thüringer Allgemeinen .

Viertelparität bedeutet, dass in Hochschulgremien wie dem Senat die Macht zu gleichen Stücken zwischen den Professoren, den übrigen wissenschaftlichen Mitarbeitern, dem administrativen Personal und den Studenten aufgeteilt ist. Deutschlandweit ist diese Form der Hochschul-Governance eine Seltenheit, und schon Debatten über ihre Einführung führen regelmäßig zu heftigen Auseinandersetzungen, wie gerade erst wieder in Berlin zu beobachten war. Dort ist eine vom Senat berufene Arbeitsgruppe "Demokratische Hochschule", besetzt mit Vertretern aller "Statusgruppen", an der Aufgabe gescheitert , sich auf Vorschläge für mehr Partizipation an den Hochschulen zu verständigen.

Die Thüringer Klage, sollte sie vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Verhandlung angenommen werden, könnte insofern bundesweite Signalwirkung entfalten. Und ironischerweise hoffen nicht nur die Gegner des Thüringer Hochschulgesetzes auf eine höchstrichterliche Entscheidung; auch etliche seiner Befürworter ...

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