Teurer Paragraf
Was wird es kosten, wenn Berlin in einer bundesweit einzigartigen Initiative Postdoc-Stellen im Regelfall entfristet? Eine Stellungnahme aus der Wissenschaftsverwaltung liefert unklare Zahlen. Klar ist aber: Alles hängt davon ab, für welche Lösung man sich entscheidet.

Ansicht der Berliner Humboldt-Universität. Foto: jensjunge/Pixabay.
BERLINS WISSENSCHAFTSSENATORIN Ulrike Gote (Grüne) hat schon angekündigt, dass sie den umstrittenen Paragraf 110 im neuen Berliner Hochschulgesetz nachbessern will. Seinetwegen hatte die ehemalige Präsidentin der Humboldt-Universität (HU), Sabine Kunst, ihren Rücktritt erklärt und als letzte Amtshandlung eine – in der eigenen Uni umstrittene – Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Doch auch wenn Gote nochmal rangehen will an den Passus, den Abgeordnete der SPD, der Grünen und der Linken auf den letzten Drücker ins Gesetz geschrieben hatten, übrigens ohne Abstimmung mit Gotes Vorgänger, dem auch als Wissenschaftssenator amtierenden Ex-Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) – im Kern, so haben es die neuen alten Koalitionspartner nach ihrem Wahlerfolg von Ende September vereinbart, bleibt das Ziel: Postdocs, Juniorprofessoren und Hochschuldozenten sollen künftig grundsätzlich Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung haben. Ein wissenschaftspolitisches Tribut an die "#IchbinHanna"-Bewegung, die seit Monaten an Kraft gewinnt und die eben jene Revolution – weg von Kettenverträgen, hin zu mehr Dauerstellen, zu transparenten und verlässlichen Karrierewegen – fordert.
Aber wie genau weiß der Senat eigentlich, wie viele Wissenschaftler von Paragraf 110 profitieren werden? Wie hat sich die Befristungssituation an den Universitäten schon in den Jahren vor dem neuen Gesetz verändert? Was werden die neuen ...
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