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Ein Gesetz, das sich ehrlich macht

Welche Regelungen nötig sind, damit die Novelle des WissZeitVG ein Erfolg wird. Ein Gastbeitrag von Amrei Bahr, Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon.

NICHT ALLE PROBLEME von "#IchBinHanna" lassen sich durch ein verändertes Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) lösen? Stimmt! Und genau deshalb sollte die Novellierung des Gesetzes sich auf diejenigen Probleme konzentrieren, die dadurch behoben werden können – und nicht darüber hinausgehen, weil sonst Verschlimmbesserungen drohen.

Konkret heißt das: Als Gesetz zur wissenschaftlichen Qualifizierung muss sich das neue WissZeitVG auf die Promotionsphase beschränken und dafür angemessene Mindeststandards festlegen. Die Postdoc-Phase hingegen, die sich nicht mehr sachgerecht als Qualifikationsphase verstehen lässt, muss im Gesetz außen vor bleiben.


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Artikelbild: Ein Gesetz, das sich ehrlich macht

Kristin Eichhorn ist Literaturwissenschaftlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Paderborn. Amrei Bahr ist Philosophin und Juniorprofessorin an der Universität Stuttgart. Sebastian Kubon ist Mediävist und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg (von links).Fotos: privat.


Nur so wird das Potential des WissZeitVG zur von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Wissenschaftler*innen gezielt entfaltet. Denn für die Promotionsphase ist das Gesetz zweifelsohne ein entscheidender Hebel, um eine Verbesserung der Bedingungen herbeizuführen. Für die Postdoc-Phase hingegen braucht es andere Ansatzpunkte, die die Verantwortlichen gesondert anpacken müssen.

Wir müssen uns ...

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Kommentare

#1 -

René Krempkow | Fr., 08.07.2022 - 12:08
Vielen Dank für diesen Beitrag! Ich finde, die Initiator*innen von #IchBinHanna stellen die richtigen - grundsätzlichen - Fragen. Und ich finde ihren Vorschlag, den Geltungsbereich des WisszeitVG und dies mit der Schaffung von Mindeststandards künftig allein auf die Promotion zu beschränken, richtig. Dies ist zwar für das deutsche Wissenschaftssystem geradezu ein radikaler Vorschlag, denn damit würde künftig für Promovierte bzw. Postdocs im Grundsatz das im "Rest" der deutschen Arbeitswelt geltende (und funktionierende) Arbeitsrecht anzuwenden sein. Dies wäre übrigens m.E. prinzipiell durchaus auch mit den Vorschlägen (bzw. in Berlin: Gesetzesregelungen) vereinbar, denjenigen, die nach der Promotion in der Wissenschaft bleiben wollen, ...

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