HRK warnt: Schulen, Hochschulen und Forschungsinstitute fehlen im Gesetz-Entwurf zur Gas-Soforthilfe
BMBF: Setzen uns für Berücksichtigung ein. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett den endgültigen Text beschließen.
DER GESETZENTWURF zur Gas-"Soforthilfe" gehe in die Ressortabstimmung, meldete die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch. Die Ampel will damit die rechtliche Grundlage für die Übernahme des Dezember-Abschlags schaffen, wie die Experten der Gaspreiskommission es vorgeschlagen hatten – als Überbrückung, bevor im Frühjahr die geplante Gaspreisbremse greift.
Wobei es Unterschiede bei der Berechnungsgrundlage gibt zwischen Kommissionsempfehlung und ihrer vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Umsetzung.Einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag soll die Maßnahme kosten, womit der vergangene Woche beschlossene, 200 Milliarden schwere Energiekrisen-Abwehrschirm erstmals angebrochen wird.
Aus Sicht öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen geht es dagegen nicht um Berechnungsunterschiede, sondern es geht ums Ganze: Werden sie bei den Abschlagzahlungen ebenfalls berücksichtigt?
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sagt: Nein. Nicht, wenn es beim gegenwärtigen Wortlaut des Entwurfs bleibe. Dieser berücksichtige nicht "die besondere Situation und die daraus entstehenden dringenden Bedarf der Hochschulen". Die HRK forderte angesichts der erheblichen Mehrkosten für die große Mehrzahl der Hochschulen, diese bei den Entlastungen der Energiekosten einzubeziehen.
Zwischenzeitlich hatte es so ausgesehen, als laufe es zumindest bei der Gaspreisbremse auf eine Berücksichtigung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen hinaus. ...
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