Mitgemeint?
Was bedeutet die vorgeschlagene Gaspreisbremse für Hochschulen und Bildungseinrichtungen? Die Hochschulrektorenkonferenz wüsste es auch gern.
RUND 90 MILLIARDEN EURO soll das Entlastungspaket kosten, das die Gaspreis-Kommission der Bundesregierung präsentiert hat. Für Privatkunden schlagen die Experten eine Einmalzahlung in Höhe der September-Gasabschlagszahlung vor, außerdem für Privat- und Industriekunden eine Preis-Obergrenze pro Kilowattstunde ab spätestens April. Allerdings nur für 80 bzw. 70 Prozent des Gesamtverbrauchs.
Was aber bedeutet das eigentlich für Schulen und Hochschulen? Die 13 Seiten Zwischenbericht , die die Kommission am Montag veröffentlichte, bleiben die Antwort schuldig. Darin konstatierten die Experten lediglich: So wie Haushalte eine Preisentwicklung drohe, die sie an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen oder diese überfordern könne, gelte das auch für Unternehmen sowie für "soziale, kulturelle, wissenschaftliche und sonstige Einrichtungen".
Explizit aber finden die genannten öffentlichen Einrichtungen im Rest des Empfehlungspapiers dann keine Erwähnung mehr. Beim ersten von ihr vorgeschlagenen Maßnahmenbündel nennt die Kommission sehr allgemein "Haushalte und alle anderen Verbraucher" als Adressaten, beim zweiten die "industriellen Verbraucher". Einzige Ausnahme: Das Papier fordert explizit einen zusätzlichen "Hilfsfonds für soziale Dienstleister".
HRK mahnt: Klärung der Frage ist sehr dringlich
Sind Schulen, Hochschulen und Co also zwar öffentliche Einrichtungen, aber doch irgendwie mitgemeint bei den privaten Verbrauchern?
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