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Fraunhofer zieht die Handbremse

Wann gibt das BMBF den Prüfbericht zu seinen Ermittlungen bei Fraunhofer frei? Das Ministerium verweist auf einen Widerspruch gegen die Herausgabe, wollte zunächst aber nicht sagen, wer ihn eingelegt hat.

SEIT MONATEN ist er fertig. Und noch länger haben sich verschiedene Journalisten und Medien um offiziellen Zugang bemüht zum Prüfbericht, den Beamte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach ihren Ermittlungen in der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft erstellt haben. Ermittlungen, die der frühere parlamentarische BMBF-Staatssekretär Thomas Sattelberger (FDP) kurz nach seinem Amtsantritt Anfang 2022 angestoßen hatte. Und deren Ergebnisse es nicht nur in sich haben , sondern nach Sattelbergers Dafürhalten jetzt sofort an die Öffentlichkeit gehören. "Irgendwann ist der Fraunhofer-Skandal auch Ihr #Skandal, liebe Frau Ministerin!", postete er im Januar auf LinkedIn . "Bitte veröffentlichen Sie den Prüfbericht!"

Doch befindet sich Stark-Watzinger in einer Zwickmühle. Sobald der Bericht öffentlich ist, müsste das BMBF auch zu einzelnen Punkten (und die haben es in sich!) Stellung nehmen – und das obwohl die Aufarbeitung des Skandals um die mutmaßlich rechtswidrige Verwendung von Reise- und Repräsentationskosten durch den Fraunhofer-Vorstand längst nicht abgeschlossen ist. Auch nicht in Bezug auf das BMBF und seine eigene Rolle darin. Zumal die im BMBF-Bericht thematisierten ...

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Kommentare

#1 -

Jan-Martin Wiarda | Do., 16.02.2023 - 21:40
Liebe Leserinnen und Leser,



leider nehmen manche Kommentare in diesem Blog derzeit einen gegenüber Dritten persönlich verunglimpfenden Ton an, den ich nicht akzeptieren kann. Insofern werde ich kritische Kommentare jederzeit freischalten. Persönlich herabwürdigende Kommentare, die noch dazu anonym verfasst werden, dagegen nicht.



Ich freue mich normalerweise sehr über den guten Diskurs hier in der Kommentarspalte – auch und gerade bei Meinungsverschiedenheiten. Bitte sorgen Sie alle gemeinsam dafür, dass es dabei bleibt.



Beste Grüße

Ihr Jan-Martin Wiarda

#3 -

Timo Müde | Di., 21.02.2023 - 14:45
Das Thema wird wahrscheinlich wieder einfach ausgesessen. So, wie seit den ersten kritischen Berichten zur Person Neugebauer. Niemand möchte gerne Fehler und Versäumnisse zugeben. Und offenbar wird auch nur noch in einem sehr limitierten journalistischem Rahmen darüber berichtet. Verschwendung von Steuergelder ist "noch" kein Straftatbestand. Insofern werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München sehr wahrscheinlich im Sand verlaufen. Karneval ist derzeit wichtiger. Schade und irgendwie doch traurig zugleich, denn offensichtlich sind es keine Einzelfälle bei der Fraunhofer Gesellschaft, sondern mittlerweile auf Vorstandsebene zumindest zur Normalität geworden.

#4 -

Stefan | Di., 21.02.2023 - 17:16
Ich habe selbst die "Führung" von Herrn Neugebauer miterlebt und es war furchtbar. Linientreue Mitarbeiter mit null Ahnung machten Karriere und die wirklich kompetenten wurden unterdrückt oder sind gegangen. Das ging bis daher, dass Leuten Professorenstellen angeboten wurden, die dafür wirklich komplett ungeeignet und nicht ansatzweise kompetent waren. Man sollte auch mal die Fluktuation der Mitarbeiter während der Ära Neugebauer betrachten.

#5 -

Christian LUDWIG | Mi., 22.02.2023 - 13:18
Ich möchte hier nicht ein eventuelles Fehlverhalten von Herrn Neugebauer und/oder anderen entschuldigen, aber darauf hinweisen, dass das Bundesreisekostengesetz meiner Meinung nach einer dringenden Anpassung an die Realität bedarf. Oder übernachtet der Bundesfinanzminister tatsächlich in Hotels, die nicht mehr als 70 € die Nacht kosten? zumindest nachweislich private Zuzahlungen sollten problemlos möglich sein. Momentan besteht legal diese Möglichkeit nicht.

#7 -

Hanis | Mi., 08.03.2023 - 18:27
Das monetäre Hauptproblem bei der FHG in München sind nicht die unsauber ausgegebenen Spesengelder des Vorstands, sondern der riesige Wasserkopf der Zentralverwaltung, die dreimal so groß wie die Zentralverwaltung der im Grunde ähnlich großen Max-Planck-Gesellschaft ist.

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