Ein Wahlergebnis und vier Fragen
Die Bundestagswahl ist vorbei, aber das Zittern geht weiter. Wie handlungsfähig wird die neue Regierung, und was bedeutet das für Bildung und Forschung? Eine erste Bestandsaufnahme.

Bild: Wilfried Pohnke / Pixabay.
ICH HATTE mich schon gewundert. In den Tagen vor der Bundestagswahl häuften sich Berichte über Auslandsdeutsche, die nicht rechtzeitig die von ihnen beantragten Briefwahlunterlagen erhalten hatten. Was, sollte hier tatsächlich systematisch etwas schiefgegangen sein, eine Beschränkung des Wahlrechts bedeuten könnte. Dann plötzlich: Stille. Wohl, weil sich keiner ausmalen wollte, was eine Anfechtung bedeuten würde. Bis am Montagvormittag Sahra Wagenknecht mitteilte, dass ihre – laut vorläufigen Endergebnis mit 4,97 Prozent an der 5-Prozent-Hürde gescheiterte – Partei erwäge, die Wahl anzufechten.
Einerseits: Ja, die Rechte der betroffenen Auslandsdeutschen müssen gewahrt werden. Dass das BSW aus durchschaubaren Motiven – 0,03 Prozentpunkte bis zum Bundestagseinzug – hier den Anwalt spielen möchte, geschenkt. Juristen weisen laut ZDF freilich darauf hin, dass nur direkt betroffene Wählerinnen und Wähler selbst Klage erheben könnten. Bei einer Wahlanfechtung wiederum müsste das BSW glaubhaft machen, dass es bei den Auslandsdeutschen entsprechend überdurchschnittlich abgeschnitten hätte.
So unwägbar und weit der juristische Weg bis zu einer möglichen teilweisen Wahlwiederholung wäre, so schädlich wirkte dieses Szenario für die deutsche Demokratie, wenn womöglich in einem Jahr oder mehr ein paar hunderttausend Betroffene noch einmal an die Urnen ...
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Kommentare
#1 - Eine interessante Analyse, lieber Herr Wiarda. Ich verstehe…
Leute zusammen sammelt für ihre Fraktion.
Neuen Kommentar hinzufügen