Staatsvertrags-Entwurf: Bundesländer wollen Akkreditierungsagenturen entmachten
Die Bundesländer wollen die Akkreditierungsagenturen entmachten. So steht es in einem ersten Entwurf des „Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems“, der sich momentan in der Abstimmung befindet. Demnach wollen die Wissenschaftsminister eine neue, gemeinsame „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ einrichten, die als Träger des Akkreditierungsrats fungieren und ihm damit eine juristisch einwandfreie Grundlage geben soll. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte im März verkündet, dass die bisherigen Regelungen zur Akkreditierung nicht grundgesetzkonform sind. Die bisherige Stiftung war lediglich durch ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz verankert, obwohl sie bundesweit Verantwortung trägt. Auch wurden die eigentlichen Entscheidungen zur Akkreditierung der Studienangebote auf die privatrechtlich organisierten Agenturen übertragen, wofür laut Verfassungsgericht ebenfalls die gesetzliche Legitimation fehlte.
Der Akkreditierungsrat bzw. die neue Stiftung sollen deshalb künftig direkt für die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen und hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen zuständig sein. Die Rolle der Agenturen verändert sich dem Vertragsentwurf zufolge dramatisch: Sie sollen die Begutachtungen nur noch organisieren und die Hochschulen vor und während der Verfahren beraten.
Noch befindet sich der Staatsvertrag in einem frühen Entwurfsstadium. Das mir vorliegende Exemplar stammt von 27. Juli und wurde bislang in der eigens zu diesem Zweck von der KMK eingesetzten Arbeitsgruppe besprochen, und selbst das ...
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Kommentare
#1 - Lieber Herr Wiarda,Klassischer Stil der KMK: Nach außen…
Klassischer Stil der KMK: Nach außen wird kommuniziert, dass es nur vage Überlegungen gibt, innen hat man schon einen Entwurf und will das per ordre mufti durchziehen. Und die privaten Hochschulen sollen wieder einmal außen vor bleiben. Da wird sicherlich noch viel trouble entstehen.
Herzlichst
Ihr
Prof. Klaus Hekking
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