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Will die Politik die ECTS-Kreditpunkte wirklich abschaffen? Jetzt spricht die KMK

Mit dem Lesen von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) ist es so ähnlich wie mit dem Auslegen biblischer Texte. Ständig fragt man sich, was die Verfasser wohl gemeint haben mögen. Doch während sich die Exegese von Altem und Neuem Testament über die Jahrtausende professionalisiert hat, steht die Wissenschaft bei der Auswertung von Ministertexten ganz am Anfang. Immerhin haben die KMK-Exegeten einen Vorteil: Sie können die Autoren noch selbst fragen.

Neulich haben Kultusminister und Hochschulrektoren ihr lange erwartetes Bologna-Papier veröffentlicht, offizieller Titel: "Europäische Studienreform: Gemeinsame Erklärung von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz". Über das Hin und Her im Vorfeld habe ich berichtet. Das Hin und Her nach der Veröffentlichung war nicht weniger bemerkenswert. Die FAZ berichtete, die taz, und im Deutschlandfunk verkündete der Bielefelder Organisationssoziologe Stefan Kühl, KMK und HRK hätten sich "vom ECTS-System verabschiedet". Auf meiner Website legte er später nach: Die Hochschulen könnten dank der Erklärung künftig selbst entscheiden , "ob sie ECTS zur Studiengangsgestaltung nutzen wollen oder nicht – eine Forderung die gerade von prominenten Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz immer wieder erhoben wurde." Soweit die Beschluss-Exegese von Kühl. Sollte sie stimmen, es wäre in der Tat eine Revolution, ein Erdbeben, ein ...

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Kommentare

#1 -

Josef König | Mo., 15.08.2016 - 14:42
Lieber Jan-Martin,



interessant! Wenn man sich neue Funktionen für die ECTS-Punkte überlegt, hätte ich einen konstruktiven Vorschlag: Für die Fähigkeit, Vorlesungsverzeichnisse zu lesen!

Nach vielen Jahren im Job dachte ich, es wäre mal Zeit, wieder den Kopf für was anderes zu nutzen und habe angefangen, nach für mich interessante Professoren in Bochum umzuschauen, welche Vorlesungen zur welchen Themen sie wann anbieten? Ich bin (fast) verzweifelt. Da ich viele Professoren kenne, habe ich mir dann doch die Abkürzung erlaubt, sie direkt anzuschreiben.

Wer sich aber durchs Vorlesungsverzeichnis durchwühlt, sollte zumindest fünf Punkte bekommen.

Herzlich

Josef

#2 -

Jakob Schmidt-Hieber | Mi., 26.10.2016 - 11:26
Die neuen Funktionen von ECTS sind auch die Alten! Sie sind als Planungs- und Mobilitätshilfe konzipiert worden. Daneben stehen die speziellen Anerkennungsregelungen, die beim Hochschulwechsel nichtwesentliche Unterschiede zulassen, was eben auch nichtwesentliche Unterschiede bei den ECTS-Punkten einschließt. Andernfalls wäre Mobilität ja nur dann möglich, wenn zwei autonome Hochschulen zufällig für einen bestimmten Bereich einen identischen Workload vorsehen. Eigentlich verbietet sich bei genauem Nachdenken daher jede andere Interpretation.

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